Die Priorisierungskriterien der Fachgesellschaften

Berlin (pag) – Wenn notfall- und intensivmedizinische Ressourcen im Verlauf der Covid-19-Pandemie knapp werden: Welche Patienten bekommen eine Behandlung, welchen wird sie vorenthalten? Um Ärzte mit dieser Entscheidung nicht allein zu lassen, haben sich sieben Fachgesellschaften auf gemeinsame klinisch-ethische Empfehlungen geeignet.

Die Empfehlungen haben Notfall- und Intensivmediziner gemeinsamen mit Medizinethikern, Juristen und Vertretern weiterer Disziplinen formuliert. In dem elfseitigem Papier heißt es: „Wenn nicht mehr alle kritisch erkrankten Patienten auf die Intensivstation aufgenommen werden können, muss analog der Triage in der Katastrophenmedizin über die Verteilung der begrenzt verfügbaren Ressourcen entschieden werden.“ Erforderlich seien transparente, medizinisch und ethisch gut begründete Kriterien für die dann notwendige Priorisierung. Diese solle sich am Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht orientieren, schreiben die Experten. Das bedeute nicht eine Entscheidung im Sinne der „best choice“, sondern vielmehr den Verzicht auf Behandlung derer, bei denen keine oder nur eine sehr geringe Erfolgsaussicht besteht. „Vorrangig werden dann diejenigen Patienten klinisch notfall- oder intensivmedizinisch behandelt, die dadurch eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bzw. eine bessere Gesamtprognose – auch im weiteren Verlauf – haben.“

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Die Experten raten dazu, dass die Priorisierung immer zwischen allen Patienten, die der Intensivbehandlung bedürfen, erfolgen solle – unabhängig davon, wo sie gerade versorgt werden, sprich ob Notaufnahme, Allgemein- oder Intensivstation. Ausdrücklich heißt es: Eine Priorisierung sei aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht vertretbar nur innerhalb der Gruppe der Covid-19-Erkrankten und nicht zulässig allein aufgrund des kalendarischen Alters oder aufgrund sozialer Kriterien. Die Entscheidung sollte möglichst nach dem Mehraugen-Prinzip erfolgen, zu beteiligen seien zwei intensivmedizinisch erfahrene Ärztinnen und Ärzte, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Pflegenden sowie gegebenenfalls weitere Fachvertreterinnen oder -vertreter.

Link zu den Empfehlungen der Fachgesellschaften:
https://www.divi.de/empfehlungen/publikationen/covid-19/1540-covid-19-ethik-empfehlung-v2/file