In Kürze

Krebs und Armut: Was zu ändern wäre

Berlin (pag) – Die Deutsche Krebshilfe fürchtet, dass durch die Coronakrise das Armutsrisiko von Krebsbetroffenen weiter ansteigt. „Bereits vor der Pandemie haben wir akuten Handlungsbedarf bezüglich der finanziellen Situation von Krebspatienten gesehen.“ In einem Positionspapier beschreiben Krebshilfe und das Haus der Krebs-Selbsthilfe konkrete Probleme und stellen Forderungen auf.

Eine Krebserkrankung beeinflusst die wirtschaftliche Situation vieler betroffener Menschen – junger Familien, deren Hauptverdiener erkrankt, Selbstständiger, Einzelverdiener oder Niedriglohnempfänger. Das Einkommen verringert sich, die Ausgaben steigen. Zudem haben Krebspatienten mit zahlreichen bürokratischen Hürden zu kämpfen. Das neunseitige Positionspapier „Krebs und Armut“ beleuchtet systematisch verschiedene Themenfelder wie Erwerbsminderungsrente, Reha und beruflicher Wiedereinstieg. Beispiel Krankengeld: Zunehmend werden Patienten bereits nach kurzer Krankengeldbezugsdauer von ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert, eine medizinische Rehabilitation zu beantragen (Rechtsgrundlage: Paragraph 51 SGB V). Die Kasse könne sich damit Erstattungsansprüche gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger sichern. „Diese Verfahren werden aus ökonomischen Gründen eingeleitet und können für die Betroffenen mit erheblichen Nachteilen bis hin zur frühzeitigen Berentung verbunden sein“, heißt es in dem Papier. Die Autoren fordern: Für den gesamten Zeitraum einer onkologischen Akutbehandlung, im Bedarfsfall auch der Rehabilitation und der Rekonvaleszenz, muss ein verlässlicher Anspruch auf den Bezug von Krankengeld bestehen.
Sie verlangen außerdem, dass die Erwerbsminderungsrente in angemessener und existenzsichernder Höhe gezahlt wird und bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen ohne aufwendiges Verfahren zugänglich ist.

Die Grenzen der Betroffenen

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Stichwort Anschlussrehabilitation (Anschlussheilbehandlung): Verfahren und Fristen hierzu müssen den Autoren zufolge auch aufgrund der Weiterentwicklung von medizinischen Behandlungsmethoden harmonisiert werden. Unabhängig von den jeweiligen Leistungsträgern und spezifischen Regelungen in den Bundesländern hätten sich diese an den Bedarfen der Krebspatienten zu orientieren.
Grundsätzlich heißt es in dem Papier, dass eine „zunehmend restriktivere Praxis der Sozialversicherungsträger“ schwer kranke Menschen erheblich belaste, unabhängig vom konkreten Verarmungsrisiko. Ein grundsätzlicher Appell der Krebshilfe und Selbsthilfeorganisationen lautet daher, dass geordnete und nachvollziehbare Verfahrensabläufe zwar wichtig seien – diese hätten sich aber auch an der Realität der Betroffen sowie deren Möglichkeiten und Grenzen zu orientieren.

Weiterführender Link:
https://www.krebshilfe.de/fileadmin/Downloads/PDFs/Stellungnahmen/Deutsche_Krebshilfe_-_Positionspapier_Krebs_und_Armut.pdf