In Kürze

AMVSG auf den Weg gebracht

Berlin (pag) – Wesentliche Teile des „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) sind im April in Kraft getreten. Bei der abschließenden Beratung im Bundestag zuvor im März hat Michael Hennrich (CDU) das Gesetz als „rundes Paket“ bewertet, während nach Ansicht von Cordula Schulz-Asche, Bündnis 90/Die Grünen, die Regelungen einem „schlechten Scherz“ gleichkommen.

Vor der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Plenum hatten sich Unions- und SPD-Politiker bereits im Koalitionsausschuss verständigt, die Vertraulichkeit der verhandelten Arzneimittelpreise zu kippen, ebenso wie die Preisbremse im ersten Jahr nach Markteinführung. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, vertrauliche Preise mittelfristig herzustellen – eine Forderung der pharmazeutischen Industrie. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung kommentiert: „Die Einführung von Geheimpreisen hätte lediglich den Gewinninteressen der Pharmaindustrie gedient.“ Weiter wird es die einst vorgesehene Umsatzschwelle im ersten Jahr nach Markteinführung nicht geben. Die Pharmaindustrie bewertet dies als „positives Signal“ für den Standort Deutschland.

Ein „rundes Paket“ ist für Michael Hennrich (CDU) das AMVSG. © pag, Fiolka

Das Gesetz sieht ferner vor, die Ausschreibeoption für Impfstoffe abzuschaffen. Auch beim AMNOG-Verfahren gibt es Modifikationen: Besonderheiten von Kinderarzneimitteln sollen bei der Nutzenbewertung besser berücksichtigt werden. Zudem werden Arzneimittel, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, von der Bewertung ausgenommen. Bei Antibiotika verlangt der Gesetzgeber, die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung einzubeziehen. Weiterhin ist vorgesehen, die Regelungen zur Erstattung von diagnostischen Verfahren zu verbessern, um den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern. Die Ärzte sollen künftig per Praxissoftware besser über die Nutzenbewertung eines Medikaments informiert werden (lesen Sie dazu in dieser Ausgabe auch den Beitrag: „Information ist in der modernen Medizin alles“ ).

Weiterführender Link: Weitere Gesetzesinhalte können nachgelesen werden unter:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017/1-quartal/amvsg.html