In Kürze

Personaluntergrenzen: kein Wettbewerb auf dem Rücken der Pflege

Berlin (pag) – In Krankenhausbereichen, in denen eine bestimmte Anzahl an Pflegepersonal aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die Koalitionsfraktionen sowie die Länder geeinigt.

Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministe-rium für Gesundheit (BMG) bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt, betont das BMG. Dieser solle ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitierten in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhielten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten.
„Mindestvorgaben bei Personal, das geht“, betont daher Gröhe auf dem Frühlingsempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Es gebe einen anständigen und einen unanständigen Wettbewerb, der auf dem Rücken von Pflegekräften ausgetragen würde. Deshalb folge er nicht der Logik der Krankenhauslobby, die den Fachkräftemangel beklage und Vorgaben ablehne. „Im Zentrum stehen für uns nicht Strukturen, sondern Menschen, die die Arbeit machen“, sagt der Minister.

STICHWORT PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wirkt seit Anfang dieses Jahres, anstelle von bisher drei Pflegestufen existieren fünf Pflegegrade, „was eine differenzierte Einschätzung des benötigten Pflegeaufwandes ermöglicht“, so der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Er geht davon aus, dass aufgrund der erweiterten Kriterien das Auftragsaufkommen 2017 im Vergleich zu 2015 um 32 Prozent ansteigen wird. Im Zusammenhang mit der Pflegereform seien jetzt „auch die Begutachtungsaufträge seit Ende vergangenen Jahres bundesweit deutlich angestiegen“, sagt der MDS und beziffert die Zahlen im ersten Quartal auf 70.000 bis 80.000 neue Leistungsempfänger, die durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hinzugekommen seien und nun Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse haben. Bislang habe es bei Anträgen auf Pflegebedürftigkeit eine Anerkennungsquote von 75 Prozent gegeben; mit Beginn der neuen Begutachtungssystematik sei die Quote auf 83 Prozent gestiegen: „Es soll in Richtung 90 Prozent gehen“, sagt MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick. Er geht davon aus, dass sich die Zahl derjenigen, die zum ersten Mal einen Anspruch als Pflegebedürftiger zugesprochen bekommen, bis Ende des Jahres auf 200.000 erhöhen wird. Die Bundesregierung rechnet mit 500.000 zusätzlichen Personen, die nun Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse haben werden.

 

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