In Kürze

Sterbehilfe bleibt auf der Agenda

Berlin (pag) – „Mit der Sterbehilfe wird sich der Deutsche Bundestag noch einmal befassen müssen. So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben“, sagt Sabine Dittmar vor Journalisten. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion findet, dass genau das eingetreten sei, was es zu verhindern galt: rechtliche Unsicherheiten für Palliativmediziner.

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Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) haben aktuell 98 Menschen bei der Behörde einen Antrag auf ein Arzneimittel gestellt, das ihrem Leben ein Ende setzen soll. Fünf sind nach Kenntnis des BfArM auf der Warteliste verstorben. „Pallia-tivmediziner sind sich nach dem jetzigen Status Quo nicht mehr sicher“, meint Dittmar, die selbst Ärztin ist. „Wir brauchen einen gewissen Spielraum im Arzt-Patienten-Verhältnis.“ Auf Nachfrage, wer für eine neue Gesetzgebung die Initiative ergreifen werde, reagiert Dittmar etwas zögerlich, schließlich ist die Legislatur kurz und die Liste ungelöster Probleme lang.

Zur Erinnerung: Im Herbst 2015 hat der Deutsche Bundestag die organisierte Sterbehilfe verboten. Mittlerweile gibt es aber auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr, wonach es Schwerstkranken in „Extremfällen“ erlaubt ist, vom BfArM eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital zu beziehen. „Eine staatliche Behörde darf nicht zum Helfershelfer einer Selbsttötung werden“, kritisiert seinerzeit der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Das BfArM, eine Unterbehörde des Bundesgesundheitsministeriums, hat den ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Udo Di Fabio mit einer Begutachtung der Lage beauftragt. Das Ergebnis: Di Fabio kritisiert das Bundesverwaltungsgericht scharf und sieht die Regelung mit der Verfassung als nicht vereinbar an. Für Sabine Dittmar ist jetzt der befürchtete „worst case“ eingetroffen: weder Ärzten noch Patienten ist geholfen.

 

Weiterführender Link:
Zum Rechtsgutachten von Prof. Udo Di Fabio:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Presse/Rechtsgutachten.pdf?__blob=publicationFile&v=2