In Kürze

Zukunftsaufgaben des Innovationsfonds

Berlin (pag) – Halbzeit beim Innovationsfonds: Der Bundesverband Managed Care veröffentlicht Handlungsempfehlungen für dessen Weiterentwicklung, Franz Knieps und Prof. Holger Pfaff kommentieren das Spielgeschehen auf der Veranstaltung BKK innovativ. Eine zentrale Frage lautet: Wie klappt die Überführung erfolgreicher Projekte in die Regelversorgung?

Die große Koalition will den Fonds über das Jahr 2019 hinaus verlängern, die Fördersumme soll auf 200 Millionen abgesenkt werden – was aus BKK-Sicht sinnvoll erscheint. Nicht einverstanden ist Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands, mit der im Koalitionsvertrag formulierten Vorstellung, dass das Bundesgesundheitsministerium eigene Projekte über den Innovationsfonds umsetzen will, die ausschließlich über GKV-Gelder finanziert werden.

Pfaff: Gesundheitsfonds soll „Missionierungskosten“ tragen

Für den Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats vom Fonds, Prof. Holger Pfaff, ist die Implementierung von erfolgreichen Projekten in der Regelversorgung die entscheidende Zukunftsaufgabe. Dabei plädiert er für eine Aufgabenteilung zwischen Innovations- und Gesundheitsfonds. Der Innovationsfonds finanziert die Testung der Projekte, der Gesundheitsfonds deren Diffusion. Darunter subsummiert Pfaff unter anderem „Missionierungs-, Coaching- und Beratungskosten“.

Der Versorgungsforscher der Universität zu Köln sieht bei der Diffusion und Implementierung von erfolgreichen Projekten in der Fläche als mögliches Problem, dass der Modellverantwortliche nicht die Ressourcen und das edukative Know-how habe, um das angesammelte Wissen in alle Versorgungsorganisationen und -regionen Deutschlands zu bringen. Pfaff unterscheidet dabei Barrieren medizinischer und technischer Art, aber auch sozialer und psychologischer Natur – wenn die Innovation nicht „in die Logik der Akteure“ passe. Ähnlich drückt es Knieps aus, der ausführt, dass es von der guten Idee bis zu Realisation in der Praxis oft eine „verdammt lange Zeit“ brauche. „Das hängt sehr davon ab, ob das Projekt in die Gedanken-, Anreiz- und Machtlogik der etablierten Akteure passt.“
In den Handlungsempfehlungen vom Bundesverband Managed Care ist auch der Übergang von Konzepten in die Regelversorgung Thema. Dieser sei durch eine Überbrückungsfinanzierung zu präzisieren. Für Projekte, bei denen sich eine positive Evaluation abzeichnet, sollte ein Überleitungsbudget beim Gemeinsamen Bundesausschuss beantragt werden können.

 

Weiterführender Link:
Die Handlungsempfehlungen des BMC: http://www.bmcev.de/wp-content/uploads/2018/04/2018_04_Handlungsempfehlungen-Weiterentwicklung-Innovationsfonds.pdf