Sterbehilfe ist für viele Ärzte ein äußerst schwieriges Thema. Es handelt sich um eine Gewissensentscheidung, die sich niemand leicht macht. Hinzu kommt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen nur noch schwer zu durchschauen sind. Selbst der Jurist Prof. Jochen Taupitz, den wir dazu interviewt haben, nennt die Lage verworren. Daran ändert auch Spahns Order an das BfArM nichts. Einige Bundestagsabgeordnete erkennen mittlerweile durchaus Handlungsbedarf. Doch die Bereitschaft, sich diesem herausfordernden Thema zu widmen, dürfte nicht sehr ausgeprägt sein. Abwarten scheint die Devise, bis sich das Bundesverfassungsgericht rührt. Damit bleibt die Situation unbefriedigend.
Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen
Ihre Antje Hoppe, Chefredakteurin
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