In Kürze

Krankenhausreform: Ministerpläne und Expertenwünsche

Berlin (pag) – Der Krankenhaussektor gilt als die Dauerbaustelle des Gesundheitswesens. Zwei Sachverständigenräte haben daher kürzlich gemeinsame Sache gemacht und zusammen Vorschläge für einen Qualitätswettbewerb in diesem Sektor veröffentlicht. Derweil geht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die lang diskutierte Reform der Notfallversorgung an.

Das Ziel des Ministers: Eine bedarfsgerechte Notfallversorgung sicherstellen, stationäre Notfallambulanzen entlasten und Doppelstrukturen abbauen. Ein zentraler Baustein sei „die Notfallleitstellen der Ärzte und Rettungsdienste zusammenzulegen.“ Über die 112 und 116117 soll per qualifizierter Ersteinschätzung der Zugang zur Versorgungsebene erfolgen. Analog zu den Vorschlägen des Sachverständigenratsgutachtens, das im Juli 2018 vorgestellt wurde, sollen sukzessive Integrierte Notfallzentren (INZ) an den Kliniken aufgebaut und bestehende Bereitschaftsdienst- und Portalpraxen mit eingebunden werden. In den INZ gilt das „Ein-Tresen-Prinzip“. Dort verschmelzen der ärztliche Bereitschaftsdienst der KV und die zentrale Notaufnahme des Krankenhauses. Sie werden von Niedergelassenen und Krankenhausärzten gemeinsam betrieben. Auch hier wird eine Triage und Steuerung in die richtige Versorgungsstufe vorgenommen. KVen und Kliniken erhalten den Auftrag, INZ an bestimmten Häusern im Rahmen der Krankenhausplanung vom Land per Notfallversorgungsplan einzurichten und zu betreiben. Dabei müssen sie die Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) berücksichtigen, die das Gremium mit Beschluss vom April 2018 in seinen Kriterien für ein dreiteiliges Notfallstufensystem in Krankenhäusern festgelegt hat.

© Wellnhofer Designs, Fotolia.com
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Sachverständigenräte plädieren für Strukturwandel

Abbau von Überkapazitäten, eine monistische Investitionsfinanzierung, eine Änderung des DRG-Systems und Ambulantisierung. Diese Vorschläge zur Krankenhausversorgung machen der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Die gemeinsame Erklärung beider Räte erfolge „erstmalig in ihrer Geschichte “, betont Ministerialrat Dr. Frank Niggemeier, Leiter der Geschäftsstelle des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Beide Gremien haben vor Kurzem getrennte Gutachten veröffentlicht und seien dabei zu „weitgehend übereinstimmenden Schlussfolgerungen“ gekommen. Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen dienten dem „Qualitätswettbewerb im Krankenhaussektor“.

Ob, wann und wie diese Vorschläge Gehör finden, ist naturgemäß offen. Dafür steht der – vorläufige – Zeitplan für die Reform der Notfallversorgung: Im ersten Quartal dieses Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren angestoßen und Anfang 2020 abgeschlossen sein. Dann ist der G-BA am Zug. Die geplanten Maßnahmen werden daher erst frühestens 2021 in die Versorgung kommen. Für die Umsetzung ist eine Grundgesetzänderung geplant.


Weiterführende Links

Reform-Eckpunkte der Notfallversorgung des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/notfallversorgung.html

Presseerklärung der beiden Sachverständigenräte:
www.svr-gesundheit.de/fileadmin/user_upload/Gutachten/2018/2018_12_18_Pressemitteilung_SVR-Wirtschaft_SVR-Gesundheit.pdf