Berlin (pag) – Eine gesetzliche Verpflichtung der Industrie, finanzielle Beziehungen zu Ärzten offenzulegen, fordert die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Die bisher freiwilligen Veröffentlichungen hält das Gremium für unzureichend.
In einer Stellungnahme begründet die Kommission ihren Vorstoß für eine gesetzliche Transparenzverpflichtung. Nach einem Vergleich zwischen der momentan in Deutschland existierenden Transparenzinitiative des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ und dem Physician Payments Sunshine Act (PPSA), einem seit 2011 in den USA geltenden Gesetz, kommt die AkdÄ zum Schluss: Der Weg, über den die FSA für Transparenz sorgen will, „funktioniert nicht“, sagt deren Vorsitzender Prof. Wolf-Dieter Ludwig gegenüber „Gerechte Gesundheit“. Das liege zum einen daran, dass bei der FSA nur die Mitglieder des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller ihre Zahlungen offenlegen. Die Unternehmen, die im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie zusammengeschlossen sind, veröffentlichten dagegen keine Daten, ebenso wenig Hersteller von Generika, Homö-
opathiemitteln oder Medizinprodukten. In den USA dagegen seien durch den PPSA alle Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller strafbewehrt verpflichtet, alle finanziellen Zuwendungen an Ärzte und Lehrkrankenhäuser ab zehn US-Dollar zu melden.
Transparenz ohne Namen
Ein weiteres Manko in Deutschland ist aus Sicht der AkdÄ, dass Daten nur dann individuell veröffentlicht werden dürfen, wenn die Ärzte damit einverstanden sind. Deren Zahl nimmt allerdings stetig ab: 2015 waren 31 Prozent der Mediziner, die Zuwendungen von der Industrie erhalten hatten, mit einer Offenlegung ihres Namens einverstanden, 2017 ist ihr Anteil auf 20 Prozent gesunken. „Erschreckend“ findet das Ludwig. Nicht zuletzt aufgrund des Rückgangs dieser Quote fordert die Arzneimittelkommission eine gesetzliche Transparenzverpflichtung. Daneben sei es nötig, Ärzte für das Thema weiter zu sensibilisieren und einen Fonds einzurichten, damit herstellerunabhängige Fortbildungsveranstaltungen und klinische Studien durchgeführt werden können.
In einer Reaktion auf die AkdÄ-Stellungnahme erklärt der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“, dass seine Arbeit eine weitreichende Selbstkontrolle ermögliche. Deshalb bedürfe es darüber hinaus „keiner weiteren gesetzlichen Einschränkungen im ohnehin komplexen und streng regulierten Markt für pharmazeutische Produkte“. Der Verein weist außerdem darauf hin, dass er jüngst in der Ärzteschaft für die individuelle Veröffentlichung geworben habe. In der entsprechenden Broschüre lautet der Appell: „Pioniere müssen sich nicht verstecken!“
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