In Kürze

Akademien fordern zeitgemäßes Gesetz für die Fortpflanzungsmedizin

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Berlin (pag) – Das Embryonenschutzgesetz von 1990 regelt den Umgang mit der Fortpflanzungsmedizin. Es zwinge die Behandelnden nicht selten zu einer dem heutigen internationalen medizinischen Stand nicht mehr angemessenen Behandlung und führe zu unnötigen Risiken für Mutter und Kind. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften verlangen daher ein zeitgemäßes Gesetz.

In einer Stellungnahme konstatieren die beiden Akademien, dass das Embryonenschutzgesetz dem gesellschaftlichen Wandel und der Vielfalt heutiger Familienformen nicht mehr gerecht werde.
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Wo Reformbedarf besteht:

  • Elective Single-Embryo-Transfer: Aus einer größeren Zahl von Embryonen wird nur der mit der größten Entwicklungsfähigkeit ausgewählt und der Frau übertragen. Dieses Verfahren, das risikobehaftete und gesundheitsgefährdende Mehrlingsschwangerschaften vermeidet, ist hierzulande untersagt.
  • Eizellspende: Die Samenspende ist erlaubt, die Eizellspende verboten. Die Folge: Infertile Männer können mithilfe einer Keimzellspende eine Familie gründen, Frauen, die etwa wegen einer Krebserkrankung keine eigenen Eizellen mehr bilden können, ist es verwehrt. „Diese Ungleichbehandlung lässt sich schwerlich rechtfertigen.“
  • Embryospende: In Ausnahmefällen ist die Embryospende erlaubt. Was fehlt: eine klare gesetzliche Regelung für die Spende und den Empfang gespendeter Embryonen. Das gelte auch für die familienrechtlichen Implikationen.
  • Leihmutterschaft: Hier besteht Regelungsbedarf für die im Ausland von einer Leihmutter geborenen, jedoch in Deutschland aufwachsenden Kinder.
  • Kryokonservierung von Eizellen: Im Interesse der Frau, des Paares und des zukünftigen Kindes sollten die Rahmenbedingungen für die Aufbewahrung, Befruchtung und Übertragung festgelegt werden.
  • Erstattung von Kosten für fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen: Medizinisch und gesellschaftlich kaum zu rechtfertigen ist die Beschränkung der Finanzierung bei gesetzlich Versicherten auf Ehepaare sowie auf enge Altersgrenzen. „Die nur teilweise Erstattung der erheblichen Kosten der Behandlungen schafft zudem soziale Ungerechtigkeiten.“

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Weiterführender Link
Stellungnahme: „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“
www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2019_Stellungnahme_Fortpflanzungsmedizin_web.pdf