Berlin (pag) – Am Übergang zwischen der Akutbehandlung von Schwerverletzten und deren Rehabilitationsphase gibt es immer wieder Probleme mit einer nahtlosen Weiterbehandlung. Das berichten die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) auf ihrer gemeinsamen Jahrespressekonferenz.
Nach Abschluss der Akutbehandlung sind viele Schwerverletzte noch nicht fit genug, um die Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Rehabilitationsfähigkeit zu erfüllen, berichtet der stellvertretende DGOU-Präsident Prof. Michael Raschke. Diese beinhalten, dass ein Patient selbständig essen und sich anziehen kann. „Bei vielen Schwerverletzten ist das so kurz nach dem Unfallereignis nicht realistisch“, sagt Raschke. Nur 15 Prozent der Patienten können direkt nach der Behandlung ihre Reha beginnen.
Patienten fallen in ein Reha-Loch
Viele andere Patienten könnten die Vorgaben erst nach drei bis sechs Monaten erfüllen. Sie begeben sich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in häusliche Pflege oder Kurzzeitpflege. Damit entstehe eine Phase des Stillstands, in der Schwerverletzte in ihrem Genesungsprozess zurückgeworfen werden. „Diese Patienten fallen in ein Reha-Loch“, beklagt Raschke. Sie erhielten zweimal wöchentlich 30 Minuten Physiotherapie, was nicht genug sei.
Bundesweit gibt es etwa 1.100 Rehabilitationseinrichtungen, diese seien jedoch meist auf standardisierte Reha nach nicht akuten OPs ausgerichtet. Die Betreuung von Schwerverletzten sei wesentlich komplexer. „Wie kann beispielsweise eine Entlastung des linken Beins an Unterarm-Gehstützen realisiert werden, wenn gleichzeitig der rechte Oberarm gebrochen ist?“, fragt Raschke. Um eine kontinuierliche Rehabilitation zu ermöglichen, haben die Verbände ein Sechs-Phasen-Modell zur Traumarehabilitation entwickelt. Durch Frührehabilitation während der Akutbehandlung und Postakute Rehabilitation soll das Reha-Loch zukünftig vermieden werden. An Traumarehabilitationszentren werden besondere Anforderungen gestellt, um Patienten zu behandeln, welche die Kriterien der DRV noch nicht erfüllen.