In Kürze

NIPT – Update und Frustrationen

Berlin (pag) – Für die nicht-invasive Trisomie-Pränataldiagnostik (NIPT-Trisomie) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich die letzte Hürde aus dem Weg geräumt. Der Ärger über den Bundestag ist in dem Gremium immer noch groß.

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„Irgendwann wird das Parlament Farbe bekennen müssen“, sagt der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, auf einer öffentlichen Sitzung. Trotz der Bitte des G-BA an den Bundestag, über die Zulässigkeit pränataler Bluttests zu entscheiden, habe dieser zwar im April 2019 darüber eine Grundsatzdebatte geführt, sich bis heute aber nicht eindeutig zu den ethisch umstrittenen Diagnostikmethoden positioniert, kritisiert Hecken.

„Ethisch nicht vertretbares Massenscreening“

Er betont, dass der G-BA im September 2019 nicht leichtfertig den Beschluss gefasst habe, die NIPT-Trisomie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Die Beweggründe stellt Hecken noch einmal dar: Zum einen gehörten seit 1975 die invasiven, mit Fehlgeburts-Risiko behafteten Verfahren wie Fruchtwasseruntersuchung und Plazenta-Biopsie zum GKV-Leistungskatalog. Zum anderen sei der nichtinvasive Bluttest, der keine Fehlgeburten auslöse, seit 2012 zugelassen. Er stehe „in der Versorgung zur Verfügung auf eigene Kosten“, so Hecken. „Frauen, die es sich leisten können, zahlen den Test selbst, während die, die nicht die finanziellen Mittel haben, sich und das Kind den Risiken aussetzen müssen bei den invasiven Methoden.“

Damit die NIPT-Trisomie Kassenleistung werden kann, hat der G-BA einer Versicherteninformation zu dem Thema zugestimmt, die von den Ärzten bei der Aufklärung und Beratung mit eingesetzt werden muss. Als ethisch nicht vertretbares Massenscreening sei die NIPT-Trisomie nicht gedacht, betont Hecken. Sie dürfe als Kassenleistung nur in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung durchgeführt werden. Allein eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit für Trisomie reiche nicht aus

Abgelehnt hat der G-BA im Übrigen einen Antrag der Patientenvertreter, Schwangeren zusätzlich zu den spezifischen NIPT-Trisomie-Aufklärungsbögen auch noch generelle Informationen zu anderen Möglichkeiten genetischer Pränataltests auszuhändigen. Diese seien zwar „supergut“, so Josef Hecken. Sie verunsicherten jedoch mehr, als dass sie nützten. Man werde aber für „größtmögliche Verbreitung sorgen“.