In Kürze

Plädoyer für regionalen Kollektivvertrag


Berlin (pag) – Der Transfer erfolgreicher Projekte des Innovationsfonds in die Regelversorgung ist holprig. Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) vermisst „klare rechtliche Regelungen für die Zulassung innovativer Versorgungsmodelle“. In einem Positionspapier unterbreiten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mehrere Reformvorschläge. Dazu gehören regionale Kollektivverträge.

Das Positionspapier gibt Empfehlungen, wie das Regelungsdefizit beim Transfer Neuer Versorgungsformen (NVF) in die Regelversorgung überwunden werden kann. Dem DNVF zufolge liegt das Kernproblem des Fonds in dem nicht ausreichend definierten und strukturierten Prozess des Übergangs von erfolgreich evaluierten innovativen Versorgungsmodellen in die Regelversorgung. Der Innovationsausschuss sollte einen weitergehenden gesetzlichen Auftrag erhalten, die Umsetzung der Ergebnisse der Rückmeldungen zu moderieren und weiter zu verfolgen, heißt es. Das gegenwärtige Regelungsdefizit limitiere den Erfolg des Fonds und gefährde langfristig die Umsetzung von dringend notwendigen Verbesserungen im Gesundheitssystem.

Was bedeutet Regelversorgung?

© iStock.com, Orbon Alija

Derzeit seien Selektivverträge das Ziel von Innovationsfondsprojekten. „Selektivverträge sind jedoch ein Instrument des Wettbewerbs zwischen Krankenkassen und daher nach unserer Auffassung nicht das, was mit Regelversorgung gemeint sein sollte“, so die Forscher. Sie plädieren für die Übernahme erfolgreicher NVF-Projekte in den Kollektivvertrag. Aber: Bei einer starken regionalen Dimension oder noch nicht ausreichender Evidenz könnten die Projekte zunächst regional implementiert werden. Die derzeitige Selektivvertragsregelung sollte daher zu einem „regionalen Kollektivvertrag“ weiterentwickelt werden. Die Idee: ein Kontrahierungszwang für alle Krankenkassen, „sofern mindestens zwei Krankenkassen, die zusammen mindestens 40 Prozent der Versicherten repräsentieren, einer Überführung der NVF in die (regionale) Regelversorgung zustimmen“. Dabei müssten die zum Teil erheblichen Unterschiede zwischen den Kassen angemessen berücksichtigt werden. Ein solcher regionaler Kollektivertrag habe unter anderem folgende Aspekte zu regeln: Zu-gänglichkeit, Regionalität – im Sinne von Gesundheitsregionen – und Auswirkungen auf die Finanzierung der Krankenkassen, sprich Zu- und Abschläge. Ein „regionaler Transfer“ ist aus Sicht des Forschungsnetzwerks ein guter Zwischenschritt vor der Übernahme der NVF in die bundesweite Regelversorgung im Sinne eines Kollektivvertrags. Damit der Transfer auch reibungslos klappt, regen die Forscher an, bei positiver Empfehlung mit Beendigung des Projektes eine weitere Förderung einer Implementierungsphase zu ermöglichen.

Dadurch sollen konkrete Fragestellungen mit Bedeutung für den Transfer angemessen untersucht und beantwortet werden können.

Link zum Positionspapier

Lindemann C, Schunk M, Keßler L et al. Verbessert der Innovationsfonds die Versorgung? Eine kritische Bestandsaufnahme zum Stand der Implementierung erfolgreicher Innovationsfondsprojekte in die Versorgungspraxis. PDF, 21 Seiten