In Kürze

Pränataltest: Grundsatzdiskussion im Ausschuss

Berlin (pag) – Gesundheitsexperten diskutieren im Oktober in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) neben den Vorteilen auch die Nachteile und Besonderheiten. Einige Sachverständige sprechen sich dafür aus, die Auswirkungen der aktuellen Rechtslage systematisch zu überprüfen und auf diese Weise an aufschlussreiche Daten zu kommen.

© stock.adobe.com, RFBSIP
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In einem interfraktionellen Antrag fordern Abgeordnete, die Folgen der Kassenzulassung des NIPT systematisch auszuwerten. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist der NIPT seit Juli 2022 eine Kassenleistung, sofern die Schwangere zusammen mit dem Gynäkologen zu dem Schluss kommt, dass der Test notwendig sei.

Dem Berufsverband der Frauenärzte zufolge finden Aufklärung und Beratung der Frauen auf höchstem Niveau statt. Die fachgebundene genetische Beratung zur NIPT-Trisomie dürfe nur von dafür qualifizierten Ärzten erbracht werden. Daher stelle sich die Frage, welches übergeordnete Gremium die Qualität weitergehend überprüfen solle.

Der Verein „mittendrin“, ein Zusammenschluss von Eltern behinderter Kinder, kritisiert, dass mit der Kassenfinanzierung des NIPT die gesellschaftliche Vereinbarung getroffen werde, dass ein Kind mit Trisomie vermeidbar ist. Der Test verschiebe den Blick auf Behinderung von einer sozialen zu einer individuellen Verantwortung. Behinderung lasse sich aber nicht wegtesten. Es sei besorgniserregend, dass es bei einer breiten Anwendung des NIPT auch bei jüngeren Schwangeren vermehrt zu falsch positiven Befunden komme.

Vergebliche Bitte

Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken erinnert in der Anhörung an vergebliche Bitten in den vergangenen Jahren, die Nutzung molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft politisch zu regeln, da es sich um fundamentale ethische Grundfragen handele. Hecken betont, der Bluttest sei nicht als Einstieg in ein Massenscreening gedacht.

Prof. Marion Baldus von der Hochschule Mannheim gibt zu bedenken, dass der niederschwellige Test von den Frauen als geprüfte und sinnvolle Maßnahme eingeschätzt werde. Im Vordergrund stünden die Sicherheit und Sorgenfreiheit und der Wunsch nach Bestätigung, ein gesundes Kind zu bekommen. Sie hebt hervor: Sobald der NIPT als Kassenleistung breit eingesetzt werde, werde er zur Norm. Dies sei derzeit zu beobachten.
Zu Wort kommt in der Anhörung auch Carina Kühne, die selbst das Down-Syndrom hat und eindringlich dafür wirbt, mehr Verständnis für Menschen mit einer Anomalie aufzubringen. Es mache sie traurig, wenn Schwangerschaften abgebrochen werden.

Der Antrag sieht neben dem Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der NIPT-Kassenzulassung ein durch Expertinnen und Experten besetztes interdisziplinäres Gremium vor. Dieses soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen.

Weiterführender Link:
Interfraktioneller Antrag, die Folgen der Kassenzulassung des NIPT systematisch auszuwerten.