Berlin (pag) – „Warum sollte sich Deutschland nicht zum Ziel nehmen, Weltmeister in der Krebsforschung zu werden?“ Das fragt Prof. Michael Hallek, Direktor der Klinik für Innere Medizin und des Centrums für Integrierte Onkologie an der Uniklinik Köln. Beim Vision Zero Summit diskutieren zahlreiche Experten über Chancen und Herausforderungen der Krebsmedizin.
Hallek sieht in Deutschland eine „sehr gute Grundlagenforschung“. Die Schaffung der onkologischen Spitzenzentren sei ein guter Schritt gewesen und habe viel Bewegung in die Forschung gebracht. „Wir sind einfach schlecht in der Übersetzung von guten Ideen hin zu Produkten“, gießt er aber auch Wasser in den Wein. Um besser zu werden, sollten hausgemachte Probleme ausgeräumt werden: „Wir müssen jetzt antizyklisch investieren, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen.“ Konkret nennt Halleck Überregulierung als größten Nachteil. „Bürokratie schützt zwar auch vor Willkür, sie kann aber auch Leben kosten. Hier muss sich das Mindset von Politik und Bürgern verändern.“
Schutz und Schnelligkeit

Erste Schritte in diese Richtung: Am 1. Juli ist die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Vorhaben an den Start gegangen. Die Geschäftsstelle ist am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Das neue Gremium ergänze die bestehenden Ethik-Kommissionen nach Landesrecht, teilt das BfArM mit. Kernziel der neuen Kommission: den Schutz von Studienteilnehmern sicherstellen, zugleich Verfahren beschleunigen und damit den Weg für wissenschaftlichen Fortschritt ebnen. Zuständig sei die Behörde unter anderem für Anträge auf Genehmigung klinischer Studien, bei welchen Arzneimittel erstmalig am Menschen getestet werden. In den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallen auch klinische Studien von Arzneimitteln für neuartige Therapien und klinische Prüfungen, bei welchen die Notfall-Einsatzgruppe der Europäischen Arzneimittel-Agentur beteiligt ist.
Novellierter Strahlenschutz
Mit der Einrichtung der Kommission setzt die Bundesregierung einen zentralen Baustein des Medizinforschungsgesetzes (MFG) und der Pharmastrategie um. Ebenfalls am 1. Juli greift das mit dem MFG novellierte Strahlenschutzgesetz. Es soll bürokratische Hürden für klinische Studien abbauen, die Strahlenanwendungen am Menschen vorsehen, teilt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit. Für Forschende vereinfache sich die Zulassung vieler klinischer Prüfungen deutlich. Ein Beispiel: Werden bei Studien, die zur Überprüfung der Wirksamkeit eines neuen Medikaments CT-Untersuchungen einsetzen, mehr CTs benötigt als bei einer üblichen Behandlung, mussten die Untersuchungen bisher beim BfS angezeigt und geprüft werden. Seit dem 1. Juli wird dies mit der Bewertung der klinischen Prüfung für das Medikament selbst gebündelt.
Rund zwei Wochen später ziehen Bundesärztekammer und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland nach und legen die gemeinsam erarbeitete „Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen“ vor. Es ist die erste Richtlinie, die nach Inkrafttreten des MFG auf Basis der neuen Rechtslage veröffentlicht wird.
