Berlin (pag) – Mit dem Thema Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts auf der Jahrestagung des Deutschen Ethikrats auseinander. Diese sei von Eigenverantwortung nicht zu trennen, so Prof. Rainer Schlegel. Außerdem könne Solidarität nur beim transparenten Vorgängen auf Akzeptanz hoffen. Angesichts der „Komplexität und Geschwätzigkeit des Sozialgesetzbuches V“ sieht er dieses Kriterium als in Frage gestellt an.

Für den Juristen ist das Sozialgesetzbuch V nicht reformierbar, „man muss es ganz neu schreiben“, fordert er. In seinem Vortrag geht er auf die problematische Finanzsituation der GKV aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung ein. „Umlagesysteme leben davon, dass es immer genügend neue Beitragszahler gibt“, betont er und nennt folgende Zahlen: 1962 kamen sechs Beitragszahler auf einen Rentner, 1992 waren es 2,7. Im Jahr 2030 werden es nur noch 1,5 Erwerbstätige sein, die auf einen Rentner kommen. Die Lebenserwartung ist zudem seit den 1960er-Jahren um zehn Jahre gestiegen, ebenso die durchschnittliche Rentenbezugsdauer. Die Ausgaben der GKV je Versicherten haben sich von 2000 bis 2020 mehr als verdoppelt. Schlegel kritisiert: „Die Frage der Überforderung der jungen Generation steht einfach im Raum, ohne dass man öffentlich darüber diskutiert.“
Schlegels Reformagenda
Alle Reformen sollten daran ansetzen, die Eigenverantwortung für den Einzelnen interessant zu machen, empfiehlt er. Sie müsse auch finanziell interessant sein. Das gegenwärtig diskutierte Primärarztmodell begrüßt er und bringt außerdem eine Zweitmeinung bei der Verschreibung von sehr teuren Medikamenten ins Spiel. Stichwort Teilzeitbeschäftigung: Diese sei in Deutschland und in der GKV sehr verbreitet. Dass Personen, die 15 Stunden arbeiten, obwohl sie ohne Weiteres auch 40 Stunden arbeiten könnten, das volle Leistungsspektrum bekommen, hält der Jurist für nicht richtig. Wer ohne einen ersichtlichen Grund einer Teilzeitbeschäftigung nachgehe, soll in die GKV einen leistungsdeckenden Beitrag zahlen – bemessen an der 40-Stunden-Woche, fordert er. Für ihn ist außerdem die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatten ein überkommenes Modell aus früheren Zeiten. Ein weiterer Vorschlag: Wer vom Opt-out bei der elektronischen Patientenakte Gebrauch mache, soll Schlegel zufolge einen Obolus entrichten, weil mit dieser Option Wirtschaftlichkeitspotenziale der Akte verloren gehen – „und das kann nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen“.
Fusionen und Autonomie

Auch auf Krankenkassenseite sieht der ehemalige Bundessozialgerichtspräsident Reformbedarf. Er spricht sich dafür aus, einen Fusionsprozess einzuleiten. Bis 2030. „Und wenn es dann nicht geklappt hat, kann man überlegen, wen der Gesetzgeber kraft Gesetzes zusammenlegt.“ Gleichzeitig will er den verbliebenen Kassen mehr Gestaltungsspielräume zugestehen, auch auf der Leistungsseite. Kassen mit hohen Beiträgen könnten mit ihrem umfassenden Leistungsprofil um Versicherte werben, während Kassen mit eingeschränktem Angebot die günstigen Beiträge in den Vordergrund stellten. Die Leistungslücken könnten mittels privater Zusatzversicherungen geschlossen werden.
