Bei der Pflegereform verbleibt noch vieles im Ungefähren
Berlin (pag) – In der Pflege besteht vielfältiger Handlungsbedarf. Die Regierung hat bereits zwei Gesetze – zu Befugniserweiterungen, Bürokratieabbau und Pflegeassistenz – auf den Weg gebracht. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) arbeitet momentan an der Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Ein erster Zwischenbericht hat viele Akteure als zu vage enttäuscht, doch im Dezember soll es ernst werden.

Grundsätzlich bekennt sich die Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ zum Teilkaskosystem. Und das ruft prompt Kritik bei der SPD hervor. „Unser Ziel bleibt die solidarische Pflegevollversicherung“, betonen Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, anlässlich der Vorstellung des Berichts. Das Statement lässt die komplizierte politische Gemenge-lage bereits erkennen.
Immer wieder gibt es Kritik an den teilweise in schwindelerregende Höhen steigenden Eigenanteilen. Zu deren Begrenzung stellt der Bericht drei Optionen, deren Kombinationspotenzial ebenfalls untersucht werden soll, zur Diskussion: Dynamisierung der Leistungen, Sockel-Spitze-Tausch (also eine Deckelung der Eigenanteile, zunächst nur vollstationär) und/oder eine obligatorische Zusatzversicherung.
Fokus auf Prävention
Auch die Abschaffung des Pflegegrads 1 steht im Vorfeld des Zwischenberichts zur Diskussion. Dazu wird es aber nach Wunsch der Arbeitsgruppe nicht kommen. Allerdings ist geplant, die Leistungen stärker auf Prävention zu konzentrieren, beispielsweise für eine verbesserte pflegefachliche Begleitung. Nordrhein-Westfalens Fachminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält fest, dass die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 zu diesem Zeitpunkt richtig gewesen sei. Aber man müsse auch ehrlich fragen: „Welche Ziele wollten wir womit erreichen und haben wir diese erreicht?“ Inzwischen existiere ein hochkomplexes Leistungsrecht, in dem die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sich oftmals nicht mehr zurechtfinden.
Das Begutachtungsinstrument zur Pflegegradeinteilung wird von der Kommission grundsätzlich als positiv erachtet. Allerdings kommt der Vorschlag auf, die Auswirkungen sowie die gesellschaftlichen und sozioökonomischen Effekte einer möglichen Änderung der Schwellenwerte dieses Instruments zu prüfen.
Defizite bei Akutsituationen

Die BLAG strebt eine Sektorenüberwindung an. Dafür sollen sektorenunabhängige Leistungsbudgets bis Ende 2027 ergebnisoffen geprüft werden. Auch die Beratungsleistungen bedürfen nach Ansicht der Bund- und Ländervertreter einer Überarbeitung. „Ein gutes Beratungsangebot kann insbesondere häusliche Pflegearrangements unterstützen“, schreiben sie. Ferner werden Defizite in der Versorgung bei pflegerischen Akutsituationen ausgemacht. Die Angebote „müssen Teil der Pflegereform werden“.
Die Länder stehen bekanntlich in der Kritik, ihrer Investitionspflicht nach SGB XI § 9 nicht ausreichend nachzukommen. Auch dieser Punkt wird im Zwischenbericht adressiert – viel mehr aber auch nicht. Die Länder seien sich ihrer Verantwortung für die Bereitstellung der pflegerischen Infrastruktur bewusst, heißt es dort. Dabei könne das Instrument der Förderung von Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen als ein Baustein angesehen werden, der zielgerichtet eingesetzt werden kann.
Bis zum Abschluss der Beratungen will sich eine Fach-AG „Versorgung“ um Prävention, Datenlage, Innovation/Digitalisierung/KI-Nutzung sowie Entbürokratisierung kümmern; eine weitere Fach-AG zur „Finanzierung“ nimmt einnahme- und ausgabeseitige Stellschrauben in den Blick. Unterdessen lässt sich Bundesgesundheits-ministerin Nina Warken (CDU) mit dem Satz zitieren, dass die Einnahmen im System ausreichen müssen, „um das Leistungsversprechen zu finanzieren“.
„Keinen Schritt weiter“
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sozialverbände und auch Krankenkassen sind überwiegend enttäuscht. „Die Vorschläge des Zukunftspakts Pflege bringen uns leider keinen Schritt weiter“, meint Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege. Sie ließen völlig offen, wie mehr Pflegeplätze entstehen sollen. Die finanzielle Entlastung der Pflegeversicherung werde vage angedeutet, alles Weitere vertage man bis 2026 oder sogar 2027. „Ohne einen echten Systemwechsel bleibt die Reform Stückwerk. Wir brauchen eine Pflegeversicherung, die die Menschen wirklich absichert – vollständig und verlässlich, nicht nur teilweise“, fordert der Paritätische Gesamtverband. Ähnlich äußert sich ver.di. Der Bericht beantworte nicht die Frage nach einer solidarischen und nachhaltigen SPV, moniert die Dienstleistungsgewerkschaft. Sie fordert außerdem die Übernahme versicherungsfremder Leistungen: die Sozialversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und die Zusatzkosten der Corona-Pandemie. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sieht die Zwischenergebnisse als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der dringend benötigten SPV-Reform – „mehr allerdings auch nicht“. Sie bekennt: „Wir hätten uns angesichts der angespannten Lage der SPV gewünscht, dass die Arbeitsgruppe jetzt schon ein Stück weiter wäre.“
Geradezu begeistert zeigt sich dagegen der Dachverband der Betriebskrankenkassen, der in dem Präventionsansatz starke Impulse sieht, Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. „Mit der Stärkung der Prävention – ohne Karenzzeit, besonders im Pflegegrad 1 – wird endlich ein längst überfälliges Signal gesetzt, systemische Anreize zu schaffen. Richtungsweisend ist auch der Fokus auf sektorenübergreifendes Handeln, die effektive Bewältigung von Akutsituationen und die Vereinfachung des Leistungsrechts“, schwärmt Vorständin Anne-Kathrin Klemm.
Bleibt abzuwarten, was von den Plänen tatsächlich umgesetzt wird. Schon oft hieß es, dass es in Sachen Pflege kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem gebe. Bei fortgesetzten Umsetzungsproblemen sollte die Frage erlaubt sein, ob es sich nicht eher um ein Politikversagen handelt.
Weiterführender Link:
Facharbeitsgruppen Finanzierung und Versorgung, Sachstandsbericht für die 2. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“, Stand: 13. Oktober 2025, PDF, 19 Seiten





















