Fokus auf Pflege

Julia-Christina Stange, Serdal Yüksel und Sascha van Beek im Interview

Berlin (pag) – Drei neue Bundestagsabgeordnete unterschiedlicher parteipolitischer Couleur, die alle aus der Pflege kommen: ein Garant für lebhafte Diskussionen über Arbeitsbedingung und -belastungen, sowie die Durchschlagskraft neuer Gesetze in der Praxis.

Pflegepolitischer Trilog mit (von Links) Serdal Yüksel, Sascha van Beek, Christoph Starke (pag-Redakteur), Julia-Christina Stange und Antje Hoppe (pag-Redakteurin). Die Fotos erstellte pag-Fotografin Anna Fiolka.

Vermissen Sie im Politikbetrieb die Arbeit am Pflegebett?

Yüksel: Ich bin noch in einer WhatsApp-Gruppe mit meinen Kolleginnen und Kollegen und bekomme daher ihre aktuellen Diskussionen mit. Bis zum letzten Tag habe ich diesen Job sehr gerne gemacht und fühle mich immer noch emotional den Kolleginnen und Kollegen und ihrer Arbeit sehr verbunden.

van Beek: Zuletzt aktiv war ich im Rettungsdienst am Wochenende – also nicht am Krankenbett, sondern an der Trage. Mich würde es schon reizen, noch einmal eine Nachtschicht auf dem Krankenwagen zu machen.

Stange: Ich erinnere mich, dass ich beim Abschied im Kreißsaal auf der Neugeborenen-Intensivstation feuchte Augen bekam und mich gefragt habe, worauf ich mich nur einlasse. Sehnsucht verspüre ich noch, aber nicht nach den aktuellen Arbeitsbedingungen. Diese sind der Grund dafür, warum ich jetzt im Bundestag bin.
Apropos Arbeitsbedingungen: Der Pflegeberuf soll mit dem Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz sowie dem Pflegeassistenzgesetz attraktiver werden. Wie beurteilen Sie die Durchschlagskraft der beiden Gesetze in der Praxis?

Yüksel: Wichtig ist natürlich, dass die 26 Regelungen in Deutschland zur Pflegeassistenz vereinheitlicht werden, auch die Anerkennung der Abschlüsse, sodass man in einem anderen Bundesland arbeiten kann. Derzeit haben bisweilen sogar die Bezirksregierungen ganz eigene Vorstellungen. Die Pflegeassistenz soll immer dazu ermuntern, im Anschluss die dreijährige Ausbildung nachzulegen. Das ist aus meiner Sicht sehr wichtig.

Und das Gesetz zur Befugniserweiterung?

Yüksel: … lag ja schon in der Schublage und ist über-
fällig. Im Prinzip geht es darum, dass das, was Pflegepersonen jetzt schon können, ihnen auch als Kompetenz zugestanden wird, und dass sie es auch machen dürfen. Wir konnten immer schon viel mehr, als wir durften. Das ist ein Meilenstein und wird die Attraktivität des Berufs deutlich steigern.

Herr van Beek, hatten Sie in der Pflege das Gefühl, eigentlich mehr zu können, aber nicht mehr zu dürfen?

van Beek: Das war auf der Intensivstation und Anästhesie, auf der ich gearbeitet habe, die Realität. Gerade bei der Beatmung hatten wir Pflegenden teilweise deutlich mehr Kompetenz und Erfahrung, sodass viele vernünftige Assistenzärzte auch auf uns gehört haben. Mir liegt bei der Ausbildung insbesondere die Durchgängigkeit am Herzen und dass wir jetzt auch über eine Dreistufigkeit, von Assistenz bis Studium verfügen, die man aus anderen Berufsbildern kennt.

Ihre Einschätzung zum Pflegeassistenzgesetz?

van Beek: In der Krankenpflegeschule bei uns am Krankenhaus haben wir es oft erlebt, dass zwar sehr viele angenommen werden, aber längst nicht alle die Zwischenprüfung schaffen und dann ein Jahr herumhängen und Probleme damit haben, in der Berufswelt Fuß zu fassen. Sich über eine Vorstufe – die Pflegeassistenz – zu qualifizieren, um in den Beruf zu kommen, finde ich super.

Frau Stange, wie bewerten Sie die Befugniserweiterung?

Stange: Der Mythos vom Arzt, der bestimmt, und der danebenstehenden Pflegekraft, die nur ausführen darf, ist längst überholt. Dafür ist die Ausbildung viel zu hochqualifiziert. Ich würde sogar für noch mehr Selbstständigkeit der Pflegekräfte plädieren. Und warum sitzt eigentlich der Arzt noch bei uns im Examen? Warum kommen wir nicht aus diesem historischen Mythos heraus?

„Für mich ist ein ganz zentrales Problem die hohe Abbrecherquote bei der dreijährigen Pflegeausbildung. In NRW liegt sie bei 46 Prozent.“

Yüksel: Für mich ist ein ganz zentrales Problem die hohe Abbrecherquote bei der dreijährigen Pflegeausbildung. In NRW liegt sie bei 46 Prozent. Wir verlieren die Auszubildenden nicht, weil sie alle schlecht sind, sondern weil sie schlichtweg in der Ausbildung mit einer nicht funktionierenden Praxisanleitung konfrontiert sind, mit sich ständig ändernden Dienstplänen etc. Viele scheitern an dem System der schlechten Ausbildung zwischen Theorie und Praxis. Ich kenne ein konkretes Beispiel.

Nämlich?

Yüksel: Als Landtagsabgeordneter hat mich im vergangenen Jahr eine Krankenpflegeschule besucht. Von den 26 Schülern, die vor dem Examen standen, wollten 24 aus dem Job wieder raus. Ein Problem war, dass sie bei Beschwerden über den Stationsalltag von der Schule noch einen über die Mütze bekommen haben. Dann darf man sich nicht wundern, dass die Sache vor die Wand fährt.

Und das Gesetz bringt jetzt die Kehrtwende?

Stange: Dabei handelt es sich ja nur um ein Puzzleteil. Die Abbrecherquote sollte man sich auf jeden Fall noch einmal angucken. Aber auch die Generalistik muss evaluiert werden.

Worum geht es Ihnen dabei konkret?

Stange: Die Kolleginnen, die nach dem Examen in die Klinik kommen, brauchen mittlerweile eine doppelte bis dreifache Einarbeitungszeit im Vergleich zu denen, die vorher in der Nicht-Generalistik waren. Es müssten daher Module zur Spezialisierung ergänzt werden. Es funktioniert nicht, diese Pflegenden in einen Betrieb zu schicken, der unter Personalmangel leidet und zu viele Patienten hat. Parallel dazu soll dann noch jemand in der Nephrologie, in der Onkologie oder in der Pädia-trie angelernt werden? Das funktioniert nicht, wenn wir Fachkräfte haben wollen, die nachhaltig im Beruf bleiben.

Mittlerweile gibt es neue Berufsbilder wie Community Health Nurse oder Advanced Practice Nurse. Was halten Sie davon?

Yüksel: Ich bin ein absoluter Anhänger. Vor acht Jahren
habe ich mir in Kanada einen Gesundheitsstandort angeschaut, an dem Pflegekräfte eigenständig für Impfungen zuständig waren. EKGs wurden geschrieben und der Kardiologie übermittelt. Die Pflegekräfte haben sehr eigenständig gearbeitet und Ärzte bei Bedarf telemedizinisch zugeschaltet. Ob man das Gemeindeschwester nennt oder andere Begriffe benutzt, ist mir am Ende egal. Im Kern geht es darum, dass Pflegekräfte das tun dürfen, was sie können – Kompetenzen und Befugnisse, darauf läuft es immer hinaus. Auch die skandinavischen Länder machen uns das vor. Bei uns dagegen wehren sich die Ärzte, etwas abzugeben. Es gibt ja nicht viele Situationen, die das Potenzial haben, hierzulande eine Revolution auszulösen. Aber sich mit Ärzteverbänden anzulegen, dürfte dazugehören.

Herr van Beek, was kennen Sie für Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland?

van Beek: Ich kenne, weil ich an der Grenze wohne, das niederländische System: Dort werden Diabetes- und Bluthochdruckpatienten von speziell ausgebildeten Pflegekräften betreut und sehen nur höchst selten einen Arzt oder eine Ärztin. Mir ist es aber wichtig, bei dieser Diskussion beide Stränge zu betrachten – die Pflegekräfte und die Medizinischen Fachangestellten (MFA). Auch bei Letzteren besteht mit Qualifizierungen enormes Potenzial, Stichwort Physician Assistant, PA. Insbesondere bei chronisch Erkrankten. Ich sehe im System Praxishelfer, MFA und PA ähnliche Chancen, wie bei der Durchlässigkeit bei der Pflegeausbildung.

Stange: Ich fände es wichtig, für Community Health Nurses einen praktikableren Begriff zu suchen, damit die Menschen verstehen, an wen sie sich wenden. Ich komme aus Rheinland-Pfalz, wo in der Fläche bereits sehr viel Unterversorgung, verursacht durch Klinikschließungen, besteht. Mich würde daher interessieren, wer solche Projekte wie Gemeindeschwestern finanziert. Die Kommunen sind klamm.

Yüksel: Die Sozialversicherung.

„In meiner Heimat Rheinland-Pfalz haben bereits viele ländlich geprägte Krankenhäuser geschlossen.“

Stange: So deutlich habe ich das bislang nicht gehört. Bei den Advanced Practice Nurses handelt es sich um eine sehr attraktive Stellenbeschreibung, die aber eher in der Theorie geboren und in der Praxis noch nicht angekommen ist. Ich kenne einige Kolleginnen, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und sich so nennen möchten.

Aber?

Stange: Wenn sie in ihren Häusern nach der Einstufung und Bezahlung fragen, ist man darauf nicht vorbereitet. Deshalb möchte ich auch davor warnen, dass wir uns nicht völlig verrennen – gerade mit den ganzen Begrifflichkeiten – sondern immer auch das große Ganze sehen.

Das Thema Personalmangel klang schon oft durch. Aber inwiefern handelt es sich wirklich um einen Mangel an Pflegekräften und nicht vielmehr um einen Mangel an deren bedarfsgerechter Verteilung?

Stange: In meiner Heimat Rheinland-Pfalz haben bereits viele ländlich geprägte Krankenhäuser geschlossen. Dort ist der Plan, dass sich die Kolleginnen im nächstgrößeren Haus bewerben, nicht aufgegangen – weil beispielsweise die Kinder in einem bestimmten Betreuungsnetzwerk untergebracht sind oder weil die Zeit fehlt, noch eine halbe bis ganze Stunde länger zu fahren. Gerade nach dem Nachtdienst ist das brandgefährlich. Die Leute gehen eher in einen anderen Beruf, zumal auch Hemmungen bestehen, bei einem deutlich größeren Haus anzufangen. Unterstützungsangebote gibt es in dieser Hinsicht keine.

Yüksel: Die Wahrheit liegt ein bisschen in der Mitte: Die Krankenhauslandschaft wird sich weiter konsolidieren müssen. Es gibt immer noch Doppelstrukturen und zu wenig Spezialisierung. Die damit verbundenen Schwierigkeiten sind beispielsweise in den Reports der Barmer oder der AOK nachzulesen.

Wie sieht es denn im Ruhrgebiet aus, Herr Yüksel? Ihr Wahlkreis ist Bochum.

Yüksel: Im Ruhrgebiet sind die Menschen im Schnitt zehn Jahre älter als der Bundesdurchschnitt. Das hat Auswirkungen auf Erkrankungen, Stichwort Multimorbidität etc. Deshalb haben wir dort eine andere Krankenhauslandschaft als beispielsweise im ländlichen Raum oder in Gegenden, wo größtenteils junge Menschen leben. Dennoch werden wir nicht darum herumkommen, Effizienzreserven zu heben. Derzeit gehen die meisten Krankenhäuser durch Fusionen vom Netz. Es kann sinnvoll sein, Abteilungen – etwa für Gefäßchirurgie – zusammenzulegen. Eine weitere Frage lautet, ob alle derzeit stationär stattfindenden Eingriffe weiterhin in der Klinik erfolgen müssen oder vielleicht auch einige davon in einem MVZ durchgeführt werden könnten. Auch eine stärker sektorenübergreifend organisierte Versorgung – etwa in Polikliniken – könnte die Antwort darauf sein, dass es gerade im ländlichen Raum trotz Krankenhausschließungen nicht zur Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung kommt.

„Nach meiner Erfahrung sind diejenigen, die sich informiert haben, durchaus bereit, eine Stunde zu fahren, wenn es beispielsweise um ein neues Gelenk geht.“

van Beek: Um auf Ihre Frage nach dem Mangel an Pflegekräften zurückzukommen: Ich glaube, das ist eindeutig – natürlich haben wir nicht genügend Pflegende. Und es ist ja nicht so, als würden sich nicht alle Gedanken darüber machen, wie man effizienter arbeiten kann. Das gilt auch für die einzelnen Stationen, die in der Not sind und alle Möglichkeiten nutzen. Sie muss man noch mehr unterstützen, damit Personal auf der Station ist und vor allen Dingen auch mehr Pflege am Bett ermöglichen. Zur eben angesprochenen Krankenhausplanung: Das Einzige, was flächendeckend gewährleistet sein muss, ist die Notfallversorgung. Innerhalb von 20 Minuten muss eine stationäre Notfallversorgung erreichbar sein. Wie groß diese Einheit konkret ist, sollte abhängig von der Bevölkerungszahl sein, aber eine solche Struktur muss vorhanden sein.

Und was ist mit den elektiven Bereichen?

van Beek: Nach meiner Erfahrung sind diejenigen, die sich informiert haben, durchaus bereit, eine Stunde zu fahren, wenn es beispielsweise um ein neues Gelenk geht. Deshalb halte ich Qualitätskriterien und Steuerung auch für enorm wichtig, weil sonst diejenigen, die sich nicht informieren können und mobil sind, herunterfallen. Darin besteht die eigentliche Ungerechtigkeit unseres Gesundheitssystems.

 


 

Julia-Christina Stange

Julia-Christina Stange

Die Fachkinderkrankenschwester Julia-Christina Stange vertritt seit Beginn der 21. Wahlperiode als Mitglied des Landesverbandes Rheinland-Pfalz die Partei Die Linke im Bundestag. Sie ist Sprecherin für ambulante Versorgung, Frauengesundheit und Ausbildung im Gesundheitswesen. Außerdem ist sie ordentliches Mitglied und Obfrau im Gesundheitsausschuss.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sascha van Beek

Sascha van Beek

Ebenfalls ein neues Gesicht im Bundestag ist der Gesundheits- und Krankenpfleger Sascha van Beek: Der CDU-Politiker hat unter anderem Katastrophenmanagement im Gesundheitswesen in Wales studiert. Er ist Mitglied des Gesundheitsausschusses und unter anderem Sprecher für Globale Gesundheit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Serdal Yüksel

Serdal Yüksel

Der SPD-Politiker ist Krankenpfleger und Gesundheitsmanager. Bevor er dieses Jahr in den Bundestag gewählt wurde, war er Abgeordneter des Landtages Nordrhein-Westfalen. Yüksel ist Mitglied des Gesundheitsausschusses und Berichterstatter unter anderem für Heilberufe und Delegation/Substitution.

„Verständnis stärken, Bedürfnisse besser erkennen“

Michael Wirtz über die Herausforderungen beruflicher Teilhabe

Der Patientenvertreter Michael Wirtz hat am Aktionsplan „Potenziale erkennen – Fachkräftemangel begegnen“ mitgearbeitet. Die Mission: Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit chronischen Erkrankungen im Arbeitsumfeld stärker zu berücksichtigen. Wirtz ist dabei wichtig, dass Teilhabe eine gemeinsame Aufgabe ist – „von den Unternehmen, von der Politik und auch von den Betroffenen“.

Wirtz: „Die Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen im Arbeitsleben ist eine gemeinsame Aufgabe: von den Unternehmen, von der Politik und auch von den Betroffenen.“ © iStock.com, smartboy10

Mit welchen Hürden sehen sich chronisch kranke Menschen vor allem konfrontiert, wenn es um ihre berufliche Teilhabe geht?

Wirtz: Wenn wir von chronisch kranken Menschen sprechen, sprechen wir gleichzeitig von einer großen Zahl unterschiedlicher Krankheitsbilder. Bei vielen Krankheitsbildern sehen wir das Thema Stigmatisierung weit vorne. Gerade Lifestyle-Erkrankungen werden mit dem Schuldprinzip belegt, obwohl die Ursachen viel tiefergehend sind. Hier bedarf es einer stärkeren Aufklärung im beruflichen Umfeld, um das Verständnis zu stärken und die Bedürfnisse besser erkennen zu können. Ich habe oft das Gefühl, dass die Kommunikation zwischen Betroffenen und Führungskräften viel zu kurz kommt, da beide Seiten oft nicht wissen, wie sie ein Gespräch eröffnen sollten.

Haben Sie den Eindruck, dass die Probleme inzwischen in den Geschäftsführungen, aber auch bei der Politik angekommen sind?

Wirtz: Ich bin da etwas zwiegespalten: In der Politik findet man in Einzelgesprächen mit den Abgeordneten regelmäßig Verständnis und auch das Einsehen, dass man etwas tun muss. Allerdings habe ich das Gefühl, dass hier entweder die Mittel fehlen oder aber keine Mehrheit hierfür zu gewinnen ist. Gefühlt ist man mit Inklusion und deren Umsetzung schon überfordert. Und jetzt kommen wir noch um die Ecke mit dem Thema Menschen mit chronischen Erkrankungen.

… und bei den Unternehmen?

© iStock.com, Hispanolistic

Wirtz: … würde ich zwischen den großen Unternehmen sowie kleinen und mittelständischen unterscheiden wollen. In den größeren Unternehmen ist es sicherlich einfacher für die Geschäftsführungen, Ansätze für eine bessere Teilhabe zu finden. In den kleineren Unternehmen fehlt es leider häufig an Expertise, um Möglichkeiten so zu integrieren, dass die Arbeitsabläufe weiter gewährleistet werden können. Ehrlicherweise muss man sagen, dass das Engagement eines Unternehmens auch von den persönlichen Erfahrungen der Entscheider abhängt. Ich glaube auch, dass viele Unternehmen gar nicht wissen, wie sie entsprechende Maßnahmen umsetzen können, gerade wenn wir von produzierenden Unternehmen oder personalintensiven Arbeitsbereichen wie zum Beispiel der Pflege sprechen. Auch kleine Handwerksbetriebe stehen hier immer vor großen Herausforderungen.

Das Bündnis „Arbeiten mit chronischen Erkrankungen“ hat den Aktionsplan „Potenziale erkennen – Fachkräftemangel begegnen“ erstellt, an dem Sie mitgearbeitet haben. Wie lautet für Sie die wichtigste Botschaft dieses Papiers?

Wirtz: Die Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen im Arbeitsleben ist eine gemeinsame Aufgabe – von den Unternehmen, von der Politik und auch von den Betroffenen. Es hilft allerdings nicht, wenn die Politik lediglich Regularien vorgibt, die zu höheren bürokratischen Belastungen führen. Am Ende brauchen wir pragmatische Lösungen und Ansätze, die die Unternehmen nicht weiter belasten, die einfach umzusetzen sind und die – das ist das Wichtigste – den Betroffenen zugutekommen. Alles, was wir in Zeit oder Geld investieren, wird sich recht schnell amortisieren. Wir dürfen nicht vergessen, wie wichtig für die Menschen die Arbeitswelt und das Gefühl des Gebrauchtwerdens sind.

 

Zur Person
Michael Wirtz ist seit fast 20 Jahren in der Selbsthilfe und gesundheitspolitisch als Patientenvertreter aktiv. Er ist Vorstandsmitglied bei der AdipositasHilfe Deutschland, die über die Erkrankung informiert und Selbsthilfegruppen unterstützt. Im Blog „Micha‘s ‚dicke‘ Gedanken“ schreibt Wirtz über Adipositas, Selbsthilfe und Gesundheitspolitik.
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© pag, Fiolka

„Erste Priorität muss sein, mit den Betroffenen zu sprechen“

Dennis Radtke zur politischen Sichtbarkeit von chronisch kranken Menschen

Berlin (pag) – Mehr politische Sichtbarkeit braucht es, damit sich bei der beruflichen Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen etwas tut. Im Interview betont Dennis Radtke, Europaabgeordneter und CAD-Bundesvorsitzender, dass dafür insbesondere „Aufklärung, gezielte Informationskampagnen und die Einbindung von Betroffenen in politische Entscheidungsprozesse“ notwendig seien.

Die berufliche Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen findet in der Politik kaum Beachtung. Der Fokus liegt eher auf älteren Arbeitnehmern, Frauen und ausländischen Fachkräften. Woran liegt das? Und wie lässt sich ein Bewusstseinswandel einleiten?

Dennis Radtke : „Ich denke, es muss unsere erste Priorität sein, mit den Betroffenen zu sprechen und ihnen zuzuhören.“ © iStock.com, Chirayu

Radtke: Ich denke, das liegt daran, dass in vielen Köpfen immer noch kein richtiges Verständnis für chronische Erkrankungen herrscht. Für die meisten sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entweder krank und komplett arbeitsunfähig oder halt gesund genug, um normal zu arbeiten. Doch chronische Erkrankungen – die ja jedes Jahr zunehmen – passen nicht in dieses Schema. Anders als beim Beinbruch oder einer Lungenentzündung führt eine chronische Erkrankung wie Diabetes oder Adipositas nicht automatisch dazu, dass man arbeitsunfähig ist. Langfristig gesehen haben chronische Erkrankungen aber Auswirkungen auf die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit. Dazu kommt, dass chronische Erkrankungen oft unsichtbar sind. Viele Arbeitnehmende reden nicht darüber, weil sie Stigmatisierung fürchten – zum Beispiel über psychische Erkrankungen, die zu sehr langen Arbeitsausfällen führen können. Das erschwert die politische Sichtbarkeit. Außerdem fehlen der Politik häufig Informationen über die Auswirkungen chronischer Krankheiten am Arbeitsplatz, beispielsweise darüber, wie viele Krankheitstage auf das Konto chronischer Erkrankungen gehen. Ein Bewusstseinswandel braucht deshalb Aufklärung, gezielte Informationskampagnen und die Einbindung von Betroffenen in politische Entscheidungsprozesse.

Heute lebt knapp die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen. Was kann die Politik tun, um ihre Arbeitsfähigkeit langfristig und nachhaltig zu erhalten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken?

Radtke: Ich denke, es muss unsere erste Priorität sein, mit den Betroffenen zu sprechen und ihnen zuzuhören. Welche Teile ihrer Arbeit empfinden sie als belastend, welche Lösungen haben sie vielleicht schon intern mit ihren Chefs gefunden, mit welchen Herausforderungen haben sie zu kämpfen? Um die Daten zu sammeln und auszuwerten, müssen wir alle Stakeholder ins Boot holen – Betroffene, Politik, Krankenkassen, Rentenversicherung, Gesundheitsexpertinnen und -experten sowie Sozialpartner. Gerade auch die Personal- und Betriebsräte sowie die Schwerbehindertenvertretungen können hier ihre Erfahrungen einbringen.

Und dann?

Radtke: Dann müssen wir passgenaue Lösungen finden und sie auf den verschiedenen Ebenen um.setzen. Mit Gesetzen, aber auch Tarifvereinbarungen und Angeboten zur Prävention oder beruflicher Reha. Außerdem müssen wir mit einer breitflächigen Informations- und Aufklärungskampagne die Sichtbarkeit steigern und Vorurteile abbauen. Chronische Erkrankungen dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer aus der Arbeitswelt gedrängt werden. Wir brauchen jeden und jede! Ich denke, unser Gesundheitswesen ist immer noch zu sehr auf die Akutbehandlung ausgerichtet, aber zu wenig auf die Vermeidung von Erkrankungen. Deshalb müssen Prävention und Reha gestärkt werden.

Wo sehen Sie die größten politischen Herausforderungen bei der beruflichen Teilhabe für Menschen mit chronischen Erkrankungen? Und was sind eher „low hanging fruits“?

Radtke: Meines Erachtens liegen die größten politischen Herausforderungen in der Unsichtbarkeit und Stigmatisierung chronischer Erkrankungen, fehlender Sensibilisierung bei Arbeitgebenden, mangelnder Flexibilität der Arbeitswelt und unzureichender Nutzung bestehender Unterstützungsangebote. Viele Betroffene verschweigen ihre Erkrankung aus Angst, benachteiligt zu werden, was Teilhabe zusätzlich erschwert. Besonders bei psychischen Krankheiten ist die Hemmschwelle da sehr hoch. „Low hanging fruits“ wären für mich gezielte Aufklärungskampagnen, bessere Information über Rechte und Fördermöglichkeiten, mehr Flexibilität bei Arbeitszeiten und Homeoffice sowie die Förderung eines offenen Umgangs mit chronischen Erkrankungen im Betrieb.

Zur Person
Dennis Radtke ist Mitglied des Europäischen Parlaments. Dort fungiert er als Koordinator der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und gehört dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten an. Der ehemalige Gewerkschaftssekretär und Industriekaufmann ist außerdem Bundesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA).
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Quelle: www.dennis-radtke.eu

 

Herausforderungen beim Übergang ins GKV-System

Dr. Johannes Bruns: Innovationen begleiten und unterstützen

Berlin (pag) – Herausforderungen und Fallstricke der komplexen Regulatorik von Innovationen erläutert Dr. Johannes Bruns im Interview. Er findet, dass offene Fragen kein Grund sein sollten, um eine Innovation bei einem positiven Nutzen- und Sicherheitsprofil nicht in die Versorgung zu bringen. Damit die Fragen verstärkt in der Versorgung geklärt werden können, mahnt er unter anderem eine grundlegende Perspektiverweiterung des Gemein-samen Bundesausschusses an.

Dr. Johannes Bruns © pag, Fiolka

Paragraf 2 SGB V verspricht Teilhabe am medizinischen Fortschritt. Was bedeutet das grundsätzlich für die Regulatorik von Innovationen?

Bruns: Innovationen kommen überwiegend von außen in das Gesundheitssystem. Je nach Art der Innovationen existieren unterschiedliche Zugänge. Arzneimittel haben sicherlich den privilegiertesten Zugang, weil sie durch eine externe Bewertung, die Zulassung, direkt abgebildet sind. Allerdings bestehen im System selbst Unterschiede: Im niedergelassenen Bereich ist die Zulassung vorgreiflich für die Verschreibung nach Muster 16 – insofern besteht ein unmittelbarer Zugang.

Komplexer sieht es bei den Krankenhäusern aus.

Bruns: Dort gibt es den sogenannten Kalkulations- oder Abbildungsvorbehalt. Rechtlich darf das Krankenhaus Innovationen einsetzen. In der Regel ist die Finanzierung nicht so schnell geklärt. Dafür braucht es eine Abbildung in Einzelverträgen oder nach Kalkulation in den DRGs. Medikamente, die Marktzugang in Deutschland und einen Preis haben, müssen – unterjährig – an einem Stichtag in das System eingepflegt werden, dann bekommen sie eine Bewertung, zum Beispiel ein Zusatzentgelt. Für Innovationen, wie ATMPs, die zwar einen Preis mitbringen aber zusätzlich zum Arzneimittelpreis noch eine Versorgungsleistung benötigen, die ggf. nicht abgebildet ist, besteht kein unmittelbarer Zugang in der Versorgung. Vielmehr entsteht eine zeitliche Hürde. Der Arzt oder die Ärztin ist zwar berufsrechtlich abgesichert, der Einsatz und die Finanzierung des Produkts hängen aber von der Zusage zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen ab. Das verursacht Hemmnisse im Zugang von Innovationen im stationären Bereich.

Arzneimittelinnovationen sind hierzulande einzigartig schnell?

Bruns: Nirgendwo sonst in Europa ist durch die Zulassung und Markteinführung durch den Hersteller unmittelbar eine Finanzierung gesichert. Wir haben unwesentliche zeitliche Verzögerungen durch die Markteinführung, aber neue Arzneimittel sind hier trotzdem schneller als in den anderen europäischen Ländern verfügbar. Spannend ist vor diesem Hintergrund das Thema EU-HTA, das eine europaweite Bewertung vorsieht. Aber die Grundidee, so in den europäischen Ländern den Arzneimittelzugang wie in Deutschland zu erreichen, ist nicht zu erwarten. Denn ich glaube, dass weder die Franzosen noch die Italiener oder die Bulgaren ihre Medikamente aufgrund des europäischen HTA-Verfahrens schneller in den Markt bringen, weil es eben eine ökonomische, nationale Frage ist.

© pag, Fiolka

Sind die klassischen Innovationszugänge noch zeitgemäß angesichts der Innovationssprünge, wie es sie zum Beispiel in der Onkologie aktuell gibt?

Bruns: Grundsätzlich stellen sich bei allen Innovationen beim Übergang in die Versorgung sehr häufig Fragen, die nicht alle abschließend in Phase-3-Studien geklärt wurden oder geklärt werden können. Zum Beispiel in der personalisierten Medizin: Handelt es sich um das richtige Medikament für eine bestimmte Patientengruppe? Offene Fragen sollten aber kein Grund sein, um eine Innovation bei einem positiven Nutzen- und Sicherheitsprofil nicht in die Versorgung zu bringen. Diese sollten daher verstärkt in der Versorgung geklärt werden – das fordern wir als Deutsche Krebsgesellschaft schon seit Langem.

Also ein längerer Beobachtungsprozess?

Bruns: Ein Übergangsprozess. Vor diesem Hintergrund wurde die Anwendungsbegleitende Datenerhebung eingeführt. Als Deutsche Krebsgesellschaft haben wir vor einigen Jahren auch das Thema Wissen generierende onkologische Versorgung forciert, bei dem Daten aus der Versorgung helfen sollen, offene Fragen zu klären. Ein solches Vorgehen spiegelt sich bereits – allerdings nicht für Arzneimittel – im Paragrafen 137 e SGB V wider. Und wenn man noch weiter in der Gesetzeshistorie zurückgeht, ist und war es der Paragraf 137 c SGB V, der Studien möglich machen sollte, die genau solche Fragestellungen, auch im Krankenhaus, auflösen könnten. Es ist sogar geregelt, wer innerhalb der Studie welche Leistungen bezahlt. Das wissenschaftliche Begleiten und das Unterstützen von Innovationen beim Übergang ins System sind für die Weiterentwicklung des GKV-Systems wichtig.

Aber?

„Die Anwendungsbegleitende Datenerhebung passt nicht in die Denk- und Handlungswelt des G-BA. Er will über Innovationen abschließend und juristisch belastbar abschließend entscheiden.“ © stock.adobe.com, Gorodenkoff

Bruns: Die Anwendungsbegleitende Datenerhebung passt nicht in die Denk- und Handlungswelt des G-BA. Er will über Innovationen abschließend und juristisch belastbar entscheiden. Dies ist auch das Interesse der Partner im G-BA. Offene Fragen aus der Beratung mit eigenen Instrumenten zu klären, um dann bessere Entscheidungen zu treffen, bedarf einer grundlegenden Perspektiverweiterung des G-BA.

Was für eine Innovationsbegleitung bräuchte es?

Bruns: Ein Modell, das immer wieder diskutiert wird, sieht eine Kofinanzierung der Industrie vor. Dafür gäbe es auch gute Gründe, denn durch einen veränderten oder gar beschleunigten Zulassungsprozess bei der Zulassungsbehörde werden Hersteller entlastet, eine aufwendige Phase-3-Studie zu machen. Mit diesen Ersparnissen könnte man einen „Topf“ füllen, aus dem Innovationen bezahlt werden könnten, um noch fehlende Informationen zu ermitteln.

Offenbar ziehen immer kompliziertere medizinische Innovationen immer komplexere Strukturen in der Regulatorik nach sich. Sehen Sie die Gefahr, dass der Bogen irgendwann überspannt sein könnte, oder ist er das bereits?

Bruns: Ich möchte daran erinnern, dass bei den ersten Überlegungen zu einem Innovationsfonds die Idee der Poolbildung aus GKV-Geldern und Industriegeldern diskutiert wurde, um klinische Fragestellungen des G-BA zu klären. Wir wissen heute, was aus dem Innovationsfonds geworden ist: Der ganze Bereich klinischer Innovation ist bei der Gestaltung des Fonds sukzessive herausgelassen worden. Es geht nicht mehr um medizinische Innovationen, sondern größtenteils um Versorgungsmodellvorhaben und Versorgungsforschung. Die klinischen Fragestellungen – sei es zu Medikamenten, sei es zu DiGA – bleiben dagegen außen vor.

Die Zulassungsbehörden sind mit ihren Entscheidungen flexibler geworden und akzeptieren auch andere Evidenzgrundlagen. Das setzt sich allerdings bei den HTA-Behörden nicht so fort, was zu Problemen bei der Nutzenbewertung führt.

Bruns: Genau, weil vom G-BA für die Arzneimittelbewertung – bei anderen Innovationen ist es ähnlich – regelhaft randomisiert kontrollierte Studien verlangt werden, ist bei deren Fehlen ein nicht belegter Zusatznutzen die Folge.

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Die Genomsequenzierung wird im Rahmen eines Modellprojekts nach Paragraph 64e SGB V erprobt, weil man ansonsten „lost in Regulation“ wäre, wie ein beteiligter Akteur sagt. Sind solche Modellvorhaben für die Einführung von komplexen Innovationen in einem geschützten Rahmen die richtige Antwort?

Bruns: Bei dem Modellprojekt handelt es sich sicherlich um die innovativste strukturelle Maßnahme in der Gesetzgebung der vergangenen Jahre. Hier ist es erstmalig möglich, leistungserbringerselektive, aber keine kassenselektiven Leistungen anzubieten. Das heißt, nicht die Zugehörigkeit zur Krankenkasse entscheidet, ob diese Leistung in Anspruch genommen werden kann. Ein weiterer Vorteil: Es wurde gesetzlich festgelegt, dass die Innovationen auch begleitet werden – nämlich durch Datenerhebung. Dreht man dieses Prinzip um, so könnte man Medikamente nur den Leistungserbringern zu Verfügung stellen, die an einer Datenerhebung teilnehmen.

Die Patienten sind alle betroffen…

Bruns: …aber Ärztinnen und Ärzte könnten das Medikament nur dann einsetzen, wenn sie auch die Daten liefern. Das ist das Entscheidende: Wir benötigen Daten, um Wissen in der Onkologie zu generieren. Das ist beim Paragrafen 64 e SGB V sehr gut gestaltet. Es gibt allerdings einen Nachteil.

Welchen?

© pag, Fiolka

Bruns: Das Modell oder vor allem das Gesetz regelt nur die Diagnostik.

Können Sie das näher erläutern?

Bruns: Das Modellprojekt regelt nur die Kostenübernahme und Regularien für Diagnostik, nicht aber für die dann notwendige Therapie. Das Modellvorhaben ist nämlich so angedacht, dass sich die unterschiedlichen Teilnehmer als Konsortium oder als Studiengruppe verstehen müssen. Alle müssen sie die gleichen Qualitätsstandards erfüllen. Das ist Voraussetzung, um die Kosten der besonderen Diagnostik erstattet zu bekommen. Bei der dann vorgeschlagenen Therapie – bei der teilweise Medikamente eingesetzt werden, die gar nicht für diese Indikation zugelassen sind und die eine enge ärztliche Begleitung benötigen – gibt es keine Bezahlung. Das bedeutet: Selbst wenn sich alle Ärztinnen und Ärzte im Tumorboard einig sind, dass bei Marker X Medikament Y eingesetzt wird, müssen sie es dann selbst zahlen oder bei der Krankenkasse des jeweiligen Patienten beantragen. Zudem müsste sichergestellt werden, dass alle Patientinnen und Patienten, für die dann die Kostenübernahme geregelt ist, das gleiche Produkt eines Herstellers erhalten. Die Zentren müssen sich daher mit dem Hersteller darüber verständigen, dass dieser das Konsortium bedient und gegebenenfalls den Einsatz außerhalb der Zulassung gestattet. Das alles ist ein unglaublich komplizierter Prozess. An dieser Stelle würde ich dafür plädieren, die Off-Label-Kommission beim BfArM, die derzeit nur vom G-BA angerufen werden kann, in den Prozess zu integrieren.

Wie genau?

Bruns: Indem das Konsortium unmittelbar an die BfArM-Kommission einen Antrag für die Therapien stellt und dort gegebenenfalls eine bevorzugte Beratung stattfindet. Gibt die Kommission grünes Licht für den Off-Label-Einsatz, muss nicht jede einzelne Kasse wegen der Kostenübernahme angefragt werden. Der Einsatz der Therapie wäre dann sozialrechtlich finanziell abgesichert. Außerdem hätte man eine Systematik, wie die erfolgreichen Empfehlungen des Konsortiums – die mit dem Ergebnis einer möglichen Phase-1-Studie vergleichbar sind – wieder in einen Zulassungsprozess kommen könnten. Viele werden sagen, dass es sich im Modellvorhaben nur um Kolibris handelt.

Was entgegnen Sie denen?

Bruns: Es könnte auch sein, dass entscheidende und innovative Beobachtungen gemacht werden. Wie beispielsweise bei den ATMPs, bei denen anfangs auch viele sehr skeptisch waren.

Was schlussfolgern Sie daraus?

Das Interview mit Dr. Bruns führten opg-Herausgeberin Lisa Braun (im Foto links) und pag-Redakteurin Antje Hoppe. Die Fotos erstellte Anna Fiolka.

Bruns: Der Paragraph 64 e ist eine echte Innovation, da er die Möglichkeit bietet, passende Leistungserbringer – sprich spezialisierte Zentren – zu identifizieren, um die passenden Patientinnen und Patienten mit der passenden Diagnostik zu behandeln. Allerdings sind die Zentren mehr oder weniger barfuß unterwegs, wenn es anschließend um die Therapie geht. Hier haben wir dringenden Nachbesserungsbedarf.

Wenn wir den Nutzen und Wert von medizinischen Innovationen begutachten, denken wir ausschließlich in den Logiken des SGB V. Wir sehen nicht, welcher Nutzen insgesamt gestiftet wird, Stichwort Pflege, 
Erwerbsfähigkeit, Arbeitsplatz. Ist die isolierte GKV-Betrachtung überhaupt noch passend oder müssen 
wir größer denken?

Bruns: Den Versuch, größer zu denken, gibt es schon lange. Gesundheitsökonomische Betrachtungen sind sogar im AMNOG mit angelegt, allerdings haben wir aktuell keine Daten, mit denen wir solche Auswirkungen adäquat erfassen könnten. Bei Patientinnen und Patienten, die beispielsweise im Rahmen des Modellvorhabens behandelt werden, sind wir schon froh, medizinische Daten generieren zu können.

 

Zur Person
Dr. Johannes Bruns ist seit 2006 Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. Zuvor leitete der Chirurg die Abteilung für medizinische Grundsatzfragen/Leistungen beim Verband der Angestellten Krankenkassen e. V. (VdAK, heute vdek). Weitere berufliche Stationen waren die Abteilung für Unfallchirurgie an der Universität Bonn und der Bundestag.

 

Hinweis:

Das Interview ist gekürzt. Der vollständige Text ist in der OPG-Spezial-Ausgabe „Wie Innovationen in die Versorgung kommen“, erschienen im April 2025, nachzulesen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie unter diesem Link.

 

„Es fehlt an strukturierter Langzeitnachsorge“

Prof. Volker Arndt zu Defiziten in der Betreuung von Krebsüberlebenden

Heidelberg (pag) – Bei der Betreuung von Langzeitüberlebenden fehlt es trotz vieler Angebote an ganzheitlichen Programmen, sagt Krebsforscher Prof. Volker Arndt. Im Interview spricht er über den Stand der Survivorship-Forschung, die deutsche Versorgungslandschaft und die „Lost in Transition“-Problematik.

In den letzten Jahrzehnten gab es enorme Fortschritte in der Krebsbehandlung. Was bedeutet diese medizinische Entwicklung?

Arndt: Langfristiges Überleben ist für viele Krebspatientinnen und Krebspatienten zu einer realistischen Perspektive geworden. Es gibt mittlerweile eine Reihe von Tumorerkrankungen, bei denen mehr als die Hälfte der Betroffenen 20 Jahre und länger überlebt. Allerdings gilt das nicht für alle Tumorarten.

Prof. Arndt: „Nach Abschluss der regulären Tumornachsorge, die meist nach fünf Jahren endet, (…) beginnt die Phase des ,dauerhaften Überlebens‘.“ © stock.adobe.com, Svitlana

Was folgt aus diesem Fortschritt?

Arndt: Es gibt in Deutschland derzeit etwa fünf Millionen Menschen mit akuter oder überstandener Krebserkrankung. Über 60 Prozent davon – drei Millionen – sind sogenannte Langzeitüberlebende: Personen, bei denen die Diagnose fünf und mehr Jahre zurückliegt. Für viele ist Krebs dabei eine chronische Erkrankung, die auch Jahre nach der Diagnose Auswirkungen auf Gesundheit und Lebensqualität hat.

Wie kann man dieses große Feld fassen?

Arndt: Wir unterscheiden verschiedene Phasen beim Leben mit beziehungsweise nach einer Krebserkrankung. Das erste Jahr nach der Diagnose wird von den diagnostischen und therapeutischen Bemühungen dominiert. Nach Abschluss der primären Therapie schließt sich – wenn eine Heilung oder zumindest eine Remission eingetreten ist – eine Phase des beobachtenden Abwartens mit regelmäßigen Nachuntersuchungen an. Psychologisch gesehen ist diese Zeit von der Angst vor einem Wiederauftreten der Krankheit geprägt.

Wie geht es dann weiter?

Arndt: Nach Abschluss der regulären Tumornachsorge, die meist nach fünf Jahren endet, sofern dann kein aktives Tumorgeschehen mehr nachweisbar ist, beginnt die Phase des „dauerhaften Überlebens“. Sie wird häufig mit „Heilung“ gleichgesetzt. Unsere Untersuchungen zeigen einerseits, dass sich gut zwei Drittel aller Langzeitüberlebenden nach Ende der regulären Tumornachsorge nicht mehr als „Krebspatientin“ oder „Krebspatient“ sehen. Dies gilt insbesondere, solange kein Rezidiv aufgetreten ist. Andererseits gibt ein Drittel der Langzeitüberlebenden an, dass sie die Krebserkrankung noch belastet.

Hier kommt das Konzept Survivorship ins Spiel?

Arndt: Ja, das Forschungsgebiet „Cancer Survivorship“ hat die Gesundheit und Lebenssituation über die akute Diagnose- und Behandlungsphase hinaus im Blick. Wir verfolgen das Ziel, Langzeit- und Spätfolgen besser zu behandeln und Negatives im Idealfall zu verhindern. Neben den physischen, psychosozialen und wirtschaftlichen Aspekten umfasst das auch solche der Nachsorge und Tertiärprävention. Das Konzept betrachtet die Betreuung von Langzeit-Krebsbetroffenen als integralen Bestandteil des Behandlungskontinuums. Deren Bedürfnisse werden hierzulande noch nicht ausreichend wahrgenommen. Ein „Cancer-Survivorship-Nachsorgeprogramm“ ist bislang nicht etabliert.

Was für Probleme gibt es dabei?

Nach Abschluss der regulären Nachsorgephase kann eine „Lost in Transition“-Problematik eintreten, also Unklarheiten darüber, wer Ansprechpartner für die möglichen vielfältigen, nicht immer direkt tumorbezogenen Probleme ist. © iStock.com, mathisworks

Arndt: Die Behandler in der Akutphase verlieren oft bereits während oder spätestens nach Abschluss der regulären Nachsorgephase den Kontakt zu den Patientinnen und Patienten. Es kann dann eine „Lost in Transition“-Problematik, also Unklarheiten darüber, wer Ansprechpartner für die möglichen vielfältigen, nicht immer direkt tumorbezogenen Probleme ist, eintreten. Es fehlt immer noch eine strukturierte Langzeitnachsorge, die alle physischen, psychoonkologischen und sozialen Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Außerdem sind die Betroffenen und behandelnde Ärzte oft unzureichend informiert.

Wie ist die Nachsorge in Deutschland geregelt?

Arndt: Bisher gibt es dazu in zahlreichen klinischen Leitlinien der Fachgesellschaften Vorgaben. Diese fokussieren aber in erster Linie das Erkennen von Tumorrezidiven und adressieren nur einzelne ausgewählte Spät- und Langzeitfolgen. Psychosoziale Aspekte sind zwar in gesonderten Leitlinien enthalten, werden aber im Behandlungsalltag oftmals nicht angesprochen oder nicht erkannt. Kolleginnen und Kollegen der Universität Duisburg-Essen erstellen gerade im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Optilater-Studie eine umfassende Ist-Soll-Analyse zur Langzeitbetreuung von Krebs-Betroffenen.

Seit 2016 leiten Sie die Arbeitsgruppe Cancer Survivorship beim Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ). Wie sieht Ihre Arbeit aus?

Arndt: Neben den physischen, psychosozialen und wirtschaftlichen Folgen interessieren uns Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung, dem Zugang zu Unterstützungsmöglichkeiten und der Nachsorge. Wir arbeiten dabei primär „epidemiologisch“ im Rahmen von groß angelegten, meist bevölkerungsbezogenen Befragungsstudien und versuchen, uns ein Bild über die gesundheitliche Situation der Betroffenen zu machen. Wir versuchen, Bedarfe und damit Ansatzpunkte für eine verbesserte Betreuung in der Nachsorge zu identifizieren. Hier sind wir auch im Rahmen nationaler und internationaler Projekte bei der Instrumentenentwicklung zur Erfassung der gesundheitlichen Situation nach einer Krebsdiagnose aktiv beteiligt. Das Thema „Survivorship“ ist aber durch seine Multidisziplinarität noch bei weiteren Gruppen, etwa bei der Abteilung „Gesundheitsökonomie“ oder der Abteilung „Bewegung, Präventionsforschung und Krebs“ am DKFZ, verankert. Durch die Einrichtung zweier weiterer Abteilungen mit dem Fokus auf psychologische Resilienz sowie junge Personen mit Krebs wird die Expertise am DKFZ noch weiter ausgebaut. Hierfür sind wir der Dietmar-Hopp- und der Hector-Stiftung sehr dankbar.

Wie sieht die generelle Entwicklung in Deutschland aus?

Arndt: „Survivorship“ hat in den letzten Jahren zunehmend Niederschlag in der deutschen Forschungslandschaft gefunden. Es sind aber meist isolierte Aspekte oder Entitäten, die von den einzelnen Forschungsgruppen untersucht werden. Diese Gruppen sind zudem meist an deren größeren Abteilungen angegliedert. Eigenständige „Survivorship“-Abteilungen gibt es meines Wissens in Deutschland noch nicht. Allerdings gibt es zunehmend Aktivitäten. Ein wichtiger Impuls resultierte aus dem Nationalen Krebsplan, in dem 2018 eine Experten-Arbeitsgruppe „Langzeitüberleben nach Krebs“ eingerichtet wurde.

Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich da?

Arndt: Bei der empirischen Datenlage sind die meisten Länder abgesehen von den skandinavischen auch nicht viel weiter. Um die Lücke zu schließen, haben wir gerade im Verbund der Deutschen Krebsregister dem Bundesgesundheitsministerium ein Konzept zur Integration detaillierter Daten auf Basis des kürzlich in Kraft getretenen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes vorgeschlagen. Bei den umfassenden „ganzheitlich orientierten“ Nachsorgeprogrammen haben wir auch Aufholbedarf. Wir sind gerade im Rahmen eines europäischen Konsortiums dabei, uns einen Überblick über die „Survivorship“-Programme in allen europäischen Ländern zu verschaffen. Für Deutschland gibt es bisher nur eine Handvoll Modellprojekte.

Wie sieht die Versorgungslandschaft aus?

Arndt: Es gibt zahlreiche Versorgungsangebote für Langzeitüberlebende, die jeweils separate Themen adressieren aber nicht vernetzt sind. Neben der medi-zinischen Routine-Nachsorge gibt es Angebote wie psychosoziale Krebsberatungsstellen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Physio- und Ergotherapie. Auch die Krebs-Selbsthilfe und Patientenverbände spielen eine wichtige Rolle. Die Selbsthilfe ist für viele Langzeitüberlebende schon lange eine bewährte Instanz zur Begleitung und Beratung von Betroffenen durch Betroffene. Trotzdem ist die Entwicklung von spezifischen und zugleich ganzheitlich ausgerichteten Survivorship-Angeboten notwendig. Um das zu erreichen, braucht es mehr Koordinierung.

Wie kann das gelingen?

Arndt: Es sind verschiedene Modelle denkbar und in anderen Ländern auch bereits im Einsatz. Die Spannbreite erstreckt sich von „nicht-ärztlichen“ Lotsen über ein allgemeinmedizinisches Gemeinschaftsmodell unter Einbeziehung spezifischer Konsiliardienste bis hin zur multidisziplinären Survivorship-Klinik. Bei allen Ansätzen ist aber zu bedenken: Die Gruppe der von Krebsbetroffenen ist nicht homogen. Zwar eint alle die Erfahrung, mit einer Krebsdiagnose konfrontiert gewesen zu sein – aber die krankheitsbedingten Herausforderungen und Krankheitsverläufe sind unterschiedlich. Deswegen braucht es eine differenzierte Betrachtung und zielgruppenspezifische Betreuungskonzepte.

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privat

Zur Person Der Wissenschaftler Prof. Volker Arndt ist seit 2016 Leiter der Arbeitsgruppe „Cancer Survivorship“ am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg. Beim DKFZ ist er aber schon seit über 19 Jahren in der Krebsforschung aktiv. Außerdem ist er Leiter des Epidemiologischem Krebsregisters Baden-Württemberg.
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„Wenn ich dann noch da bin…“

Dr. Cindy Körner über ihr Leben nach der Krebsdiagnose

Berlin (pag) – Krebsforscherin Dr. Cindy Körner wechselt nach einer Brustkrebsdiagnose die Seite und spricht im Interview über Herausforderungen als Krebsüberlebende, Lücken in der Nachsorge und der Angst vor einem Rückfall. „Die größte Veränderung ist wohl der Verlust der gesundheitlichen Unbeschwertheit“, konstatiert Körner.

© Marius Stark, NCT Heidelberg

Zur Person Dr. Cindy Körner ist promovierte Molekularbiologin in der Krebsforschung. Nach ihrer eigenen Brustkrebsdiagnose steht sie plötzlich „auf der anderen Seite“. Als Sprecherin des Patientenforschungsrats Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg bringt sie Wissenschaft und das Patientensein in Einklang. Zudem beteiligt sich Körner an der im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs geförderten Studie SURVIVE zur Brustkrebsnachsorge.
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Wie hat sich Ihr Leben durch die Brustkrebsdiagnose und -therapie verändert?

Körner: Die größte Veränderung ist wohl der Verlust der gesundheitlichen Unbeschwertheit. Es schwingt seit der Diagnose in allen langfristigen Plänen der Gedanke mit: „Wenn ich dann noch da bin…“. Meine größte Herausforderung ist nach wie vor, das Vertrauen in meinen Körper und mein Körpergefühl wieder zurückzufinden. Abgesehen von den psychischen Themen habe ich insbesondere während der Akuttherapie auch körperliche Beeinträchtigungen erlebt – beispielsweise akute Entzündungen mit hohem Fieber, Bewegungseinschränkungen durch die OPs oder eine temporär gefährliche Schwächung des Immunsystems. Das alles hat meinen Körper ganz schön mitgenommen und macht mir nach wie vor zu schaffen.

Wie geht es Ihnen jetzt?

Körner: Ich bin trotz einer gesünderen Lebensweise mit mehr Sport und einem gesünderen Gewicht als vor der Diagnose lange nicht so belastbar wie zuvor. Die Erschöpfung, auch Fatigue genannt, ist unter Langzeitüberlebenden weit verbreitet und beeinträchtigt den Weg zurück in ein normales Leben immens. Gleichzeitig hat meine Erkrankung mir neue Perspektiven eröffnet. Ich habe mich dazu entschieden, diese Perspektiven positiv zu nutzen und mich als Patientenvertreterin zu engagieren, um die künftige Versorgung von Patienten und Patientinnen zu verbessern. Dazu gehört auch, dass ich gemeinsam mit anderen Patientenforschungsräten am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) dazu beitrage, dass klinische Studien patientenzentrierter werden.

Wie gestaltet sich die medizinische Nachsorge? Werden alle wichtigen Aspekte Ihrer Gesundheit ausreichend überwacht?

Körner: Die medizinische Nachsorge bei Brustkrebs ist klassisch sehr stark auf ein mögliches Wiederauftreten des Tumors in der Brust oder der Achselhöhle ausgerichtet. Das wird engmaschig mit verschiedenen Bildgebungsmethoden überwacht – obwohl das nicht das ist, wovor ich persönlich am meisten Angst hätte.

Sondern?

Körner: Schlimmer wäre das Auftreten von Fernmetastasen in anderen Organen, wie den Knochen, dem Gehirn, der Lunge oder der Leber. Nach aktuellem Stand der Nachsorge werden diese häufig erst erkannt, wenn sie so groß sind, dass sie Symptome verursachen. Das verunsichert uns Patientinnen natürlich.

Wie äußert sich das?

Körner: Viele von uns hören deswegen sehr genau in uns hinein, um Symptome frühzeitig wahrzunehmen. Und wenn wir etwas wahrnehmen, sind das natürlich meistens keine Symptome, die durch Metastasen verursacht werden – Kurzatmigkeit ist beispielsweise meist Folge einer Erkältung. Diese ständige Alarmbereitschaft belastet psychisch immens. Das ist für Außenstehende manchmal schwer nachvollziehbar und wird in der Nachsorge in meinen Augen unzureichend berücksichtigt. Zudem haben Langzeitüberlebende oft Schwierigkeiten, Ansprechpartner für das komplexe Zusammenspiel verschiedener Langzeitfolgen zu finden. Onkologen und Onkologinnen verweisen auf die jeweiligen Fachärzte und Fachärztinnen, die auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind, aber etwa mit möglichen Wechselwirkungen zwischen Tumortherapien wenig Erfahrung haben. Da fühlt man sich oft hilflos und verloren.

Viele Betroffene berichten noch Jahre nach der Diagnose von Diskriminierungserfahrungen. Welchen Ungleichbehandlungen sind Patienten ausgesetzt?

© stock.adobe.com, InsideCreativeHouse

Körner: Persönlich habe ich keine sozialen und ökonomischen Ungleichbehandlungen erlebt. Glücklicherweise war mein Arbeitsvertrag als Wissenschaftlerin kurz vor der Diagnose entfristet worden. Dank einer Berufsunfähigkeitsversicherung war ich über die Dauer der Akut-therapie, welche mehr als ein Jahr dauerte, finanziell gut abgesichert. Außerdem habe ich in meinem sozialen und beruflichen Umfeld viel Unterstützung erfahren und die Erkrankung nie als Stigma empfunden. Möglicherweise lag das auch an meinem offenen Umgang mit der Diagnose, der Behandlung und den damit verbundenen Einschränkungen. Offene Kommunikation beugt unter den passenden Umständen vielen Missverständnissen und Spekulationen vor. Ich kenne allerdings auch andere Fälle.

Zum Beispiel?

Körner: Menschen mit einer Schwerbehinderung haben ein Anrecht auf zusätzliche Urlaubstage. Ich kenne Fälle, wo ihnen in der Folge vom Arbeitgeber der vertragliche Urlaub gekürzt wurde, damit sie keinen „Vorteil“ gegenüber den Kollegen und Kolleginnen haben. Manche Arbeitgeber verwehren ihnen, eine für ihre Situation angebrachte Tätigkeit zu übergeben – ohne Rücksicht auf die Auswirkungen zu nehmen, etwa die eingeschränkte Leistungsfähigkeit in bestimmten Bereichen. Ich kenne auch Menschen, denen aus diesen Gründen nahegelegt wurde, den Arbeitgeber zu verlassen. Zusätzlich haben gerade junge Langzeitüberlebende das Problem des Nicht-Vergessens. Ihre frühere Diagnose kann zu teils massiven Nachteilen führen, beispielsweise bei Versicherungen, Krediten, Berufswahl oder auch Adoptionswunsch.

An welchen gesetzlichen Stellschrauben sollte gedreht werden?

Körner: Gerade in Bezug auf die angesprochenen Schwierigkeiten von jungen Langzeitüberlebenden gibt es seit einiger Zeit Bestrebungen nach einem „Recht auf Vergessenwerden“, wie es in anderen europäischen Ländern schon besteht. Vorangetrieben werden diese Initiativen von Patientenorganisationen, darunter die Stiftung „Junge Erwachsene mit Krebs“, und von onkologischen Fachverbänden wie der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie. Dieses Recht würde beinhalten, dass es bei Langzeitüberlebenden nach einer Heilungsbewährung von beispielsweise zehn Jahren keine Benachteiligung mehr gegenüber Nicht-Erkrankten geben darf. Laut EU-Vorgabe muss auch hierzulande bis Ende 2025 eine entsprechende Regelung umgesetzt werden. Auch eine bessere finanzielle Absicherung wäre wünschenswert, wenn Menschen aufgrund einer Krebserkrankung langfristig nicht arbeiten können. Mit dem Verlust des Krankengeldes nach 78 Wochen fallen sie aktuell in die Arbeitslosigkeit oder in die Erwerbsminderungsrente. Beides führt zu finanziellen Einbußen und erschwert die Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Außerdem wünsche ich mir eine konsequentere Umsetzung der Nachteilsausgleiche im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung. Was nützt ein Kündigungsschutz, wenn es für Arbeitgeber Schlupflöcher gibt oder sie konsequenzlos schwerbehinderte Mitarbeitende aus ihren Beschäftigungsverhältnissen drängen können?

Stichwort psychische Unterstützung bei Langzeitüberlebenden: Welche Angebote gibt es? Sind sie ausreichend?

Körner: Die psychische Unterstützung kommt leider deutlich zu kurz. Aufgrund der steigenden Zahl von Langzeitüberlebenden ist davon auszugehen, dass sich der Mangel künftig eher verschärfen wird. In der Zeit um die Diagnose und die Akuttherapie besteht an den zertifizierten onkologischen Zentren die Möglichkeit einer hochqualifizierten psychoonkologischen Unterstützung. Wie viele andere Angebote der Zentren endet dieses allerdings mit der Akuttherapie. Doch gerade in dieser Phase stehen die Überlebenden vor den Herausforderungen der Rückkehr in einen neuen Alltag. Dabei treffen oft die Erwartungen des Umfeldes, dass alles wieder gut sei, auf die gefühlte Realität der Betroffenen, in der erstmal nichts gut ist.

Was kann helfen?

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Körner: In dieser Phase können Anschlussheilbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen hilfreich sein. In den Reha-Kliniken wird auch viel Aufmerksamkeit auf die psychische Rehabilitation gelegt. Eine weitere Option stellen Krebsberatungsstellen dar, in denen Betroffene und deren Angehörige auch zu späteren Zeitpunkten kostenfrei und unkompliziert psychoonkologische Beratung bekommen können. Diese kann sowohl in akuten Krisen als auch in der Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz sehr wertvoll sein. Neuere Ansätze nutzen zudem wissenschaftlich validierte Smartphone-Apps, sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, um – vereinfacht ausgedrückt – die Langzeitüberlebenden dazu zu befähigen, sich selbst zu helfen und so selbstwirksam ihre Belastung zu reduzieren.

Für viele Langzeitüberlebende ist die Angst vor einem Rückfall ein ständiger Begleiter. Wie gehen Sie damit um? Haben Sie Tipps für andere Betroffene?

Körner: Diese Gedanken kann ich gut nachvollziehen. Das Bewusstsein, dass es nach wie vor zu einem Rückfall kommen kann, schwingt auch bei mir immer mit. Wobei ich es nicht mehr als Angst bezeichnen würde. Es lähmt mich nicht mehr und ich hatte schon lange keine irrationale Paranoia als Reaktion auf unspezifische Symptome mehr. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation vor ein oder zwei Jahren. Ähnliches höre ich von anderen Betroffenen, deren Diagnose weiter zurückliegt. Es gibt also Hoffnung für alle, die sich momentan noch durch die Angst vor einem Rückfall gelähmt fühlen. Wie sich die Angst überwinden lässt, ist sicherlich sehr individuell. Mein erster Impuls war, sie beiseitezuschieben – zu vermeiden, darüber nachzudenken. Dieser Weg hat für mich überhaupt nicht funktioniert. Die Angst hat mich in unerwarteten Momenten plötzlich überrollt, bis hin zu Panikattacken. In sehr intensiven und schwierigen Gesprächen in der Krebsberatungsstelle habe ich meine Gefühle mit der Beraterin thematisiert und aufgearbeitet. Mir hilft der Gedanke, alles in meiner Macht Stehende zu tun, um den Rückfall zu verhindern: Ich halte mich zuverlässig an meinen Medikations- und Nachsorgeplan und bemühe mich bewusst um eine gesunde Lebensweise. Zumindest im Rahmen dessen, was in meinen Alltag passt. Jede und jeder Betroffene muss den individuell passenden Weg für den Umgang finden. Ich kenne Menschen, für die der richtige Weg darin liegt, nicht über die Angst nachzudenken und sich auf das Positive und die Gegenwart zu fokussieren.

Sie nehmen an der klinischen Studie „SURVIVE“ teil. Worum geht es dabei?

Körner: SURVIVE hat das Ziel, die bereits angesprochene unzureichende Nachsorge in Bezug auf Fernmetastasen bei Brustkrebs zu verbessern. Im Rahmen der Studie soll der Nutzen von Liquid Biopsies, also der Untersuchung von Blutproben, geprüft werden.

Wie genau?

Körner: In den Blutproben von Patientinnen mit einem erhöhten Rückfallrisiko wird nach sehr spezifischen Markern für Tumorzellen, der sogenannten zirkulierenden Tumor-DNA, gesucht. Wenn diese im Blut einer Patientin entdeckt wird, ist es nahezu sicher, dass in der Folge Metastasen entstehen. Die Studie stellt die Frage, ob das frühzeitige Entdecken von Metastasen und die damit verbundene frühere Behandlung die Prognosen der Patientinnen weiter verbessern können. Dafür werden Blutproben von mehr als 3.000 Patientinnen gesammelt. Die Hälfte davon wurde zufällig dem Kontrollarm der Studie zugeteilt und die Proben werden nur gelagert. Die Proben der anderen Hälfte werden untersucht. Falls Tumormarker entdeckt werden, wird eine gezielte Suche nach den möglichen Metastasen ausgelöst. Als Studienteilnehmerin weiß ich nicht, welcher Gruppe ich angehöre. Ich weiß also nicht, ob ich selbst überhaupt von der Teilnahme profitieren könnte, falls ich einen Rückfall bekomme. Trotzdem war mir sofort klar, dass ich teilnehmen möchte – um einen winzigen Teil beizutragen, dass die Nachsorge für Patientinnen mit hohem Rückfallrisiko treffsicherer gestaltet werden kann, um ihnen die Angst vor großen, schwer behandelbaren Metastasen zu nehmen und die Prognose weiter zu verbessern.

„Das reine Wollen reicht nicht“

Dr. Jens Ulrich Rüffer über typische Denkfehler bei Shared Decision Making

Für Dr. Jens Ulrich Rüffer ist die bisher fehlende Prozessanleitung der „Misssing Link“ der vergangenen Jahrzehnte, der eine breite Implementierung in der Praxis verhinderte. Im Interview erläutert der Experte für Medizinkommunikation, warum es noch immer vielen Ärzten an einem wirklichen Verständnis für die partizipative Entscheidungsfindung mangelt.

© iStock.com, Ieromin, Berarbeitung pag
© iStock.com, Ieromin, Berarbeitung pag

Welchen Weg hat Shared Decision Making in Deutschland hinter sich?

Jens Ulrich Rüffer: Wir blicken hierzulande auf eine patriarchalische Geschichte. Lange Zeit war es üblich, dass Ärzte Befunde erhoben und hinter verschlossenen Türen über Diagnosen und Behandlungsmethoden brüteten. Erst seit den 70er-Jahren sind Ärzte verpflichtet, Diagnosen mitzuteilen. Meilensteine sind die Patientenrechtegesetze, die zwischen den 90er bis in die Nullerjahre eingeführt wurden. Seitdem haben Patienten den gesetzlichen Anspruch, Diagnosen zu erfahren und zwischen Behandlungsmethoden zu wählen. Berechtigt sind Patienten außerdem, über deren Vor- und Nachteile informiert zu werden. Als Garant hierfür dient Shared Decision Making. Von einem theoretischen Konzept entwickelte sich SDM in den letzten Jahren hin zu konkreten Verfahrensweisen.

Wieso? Trifft der Arzt nicht grundsätzlich Entscheidungen im Sinne seines Patienten?

Rüffer: Es geht um die Frage der Präferenzen. Abgesehen vom medizinischen Wissen des Arztes bringt der Patient individuelle Bedürfnisse mit ins Behandlungszimmer. Bleiben sie vom Arzt unbeachtet, wirkt sich das direkt auf die Behandlung aus: ihre Erfolgschancen sinken. Somit ist SDM mehr als Idealismus – eine Partizipative Entscheidung erhöht auch die Adhärenz.

Welche Vorteile hat SDM außerdem?

Rüffer: Aus ethischer Sicht ist bereits die Schaffung von SDM ein Wert. In unserem groß angelegten Projekt am Kieler Standort des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein konnten wir weitere Vorteile nachweisen: Patienten kommen besser informiert durch Therapien und sind seltener Entscheidungskonflikten ausgesetzt. Ferner fallen die Arztgespräche tendenziell kürzer aus. Es gibt sogar Kosteneinsparungen.

Sie sprechen das Projekt SHARE TO CARE in Kiel an, bei dem sie gezeigt haben, dass man SDM in einer gesamten Klinik einsetzen kann. Wie sind Sie vorgegangen?

Rüffer: Das SHARE TO CARE-Programm setzt sich aus vier Modulen zusammen. Zwei davon richten sich an das Gesundheitssystem. Die anderen beiden zielen auf Patienten ab. Zunächst beinhaltet das Programm ein Training für Ärztinnen und Ärzte.

Wie sieht das Training konkret aus?

Rüffer: Das Training ist per se sehr simpel. Insgesamt bemisst es sich auf vier Stunden. In der ersten wird den Ärzten in einem Online-Training Grundlagenwissen zu SDM anhand von Lehrbeispielen vermittelt. Anschließend werden zwei reale Entscheidungsgespräche auf Video aufgezeichnet. Dazu gibt es ein individuelles Videofeedback von speziell ausgebildeten Trainern mit konkreten Verbesserungsvorschlägen. Nach dem Konzept sollte sich pro Station beziehungsweise Ambulanz ein bis zwei Personen zu einem Decision Coach weiterbilden. Diese können aus diversen Berufen kommen, stammen in der Regel aber aus dem Pflegebereich.

Für Patienten gibt es Entscheidungshilfen in Form der „Drei Fragen“- Methode: Welche
Therapieoptionen habe ich? Welche Vor- und Nachteile gehen damit einher? Und mit welcher Wahrscheinlichkeit treffen diese auf mich zu? © iStock.com, Denis Novikov
Für Patienten gibt es Entscheidungshilfen in Form der „Drei Fragen“- Methode: Welche Therapieoptionen habe ich? Welche Vor- und Nachteile gehen damit einher? Und mit welcher Wahrscheinlichkeit treffen diese auf mich zu? © iStock.com, Denis Novikov

Und wie sieht es auf der Patientenseite aus?

Rüffer: Für sie gibt es Entscheidungshilfen – zumindest für die wichtigsten Indikationen. Weiterhin nutzen wir die „Drei Fragen“-Methode. Das können Sie sich wie einen Leitfaden für ein Arzt-Patienten-Gespräch vorstellen. Sie lauten: Welche Therapieoptionen habe ich? Welche Vor- und Nachteile gehen damit einher? Und mit welcher Wahrscheinlichkeit treffen diese auf mich zu? Ein Stück weit spiegeln die Fragen auch das Patientenrechtegesetz wider.

Welche weiteren Aspekte beinhaltet SDM?

Rüffer: SDM ist in Gänze als ein Werkzeugkasten vorstellbar. Im Einzelfall muss entschieden werden, welche Tools in ein System implementierbar sind. Wir haben uns für die vier beschriebenen entschieden – und ziehen eine positive Bilanz. In anderen Projekten konnten mit anderer Auswahl nicht dieselben Effekte erzielt werden. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist auch die Intensität der Maßnahmen. Es ist ein lernendes System – aber SHARE TO CARE setzt heute einen Standard.

Ist es nicht auch ein Stück weit eine individuelle Einstellung, wie offen und gleichberechtigt ich als Arzt beziehungsweise Patient ein Behandlungsgespräch führe?

Rüffer: Wir wissen, dass SDM-Elemente in Behandlungsgesprächen nur in geringem Ausmaß stattfinden. Gleichzeitig behaupten neun von zehn Ärzten, sie praktizierten Partizipative Entscheidungsfindung.

© stock.adobe.com, Rido
© stock.adobe.com, Rido

Wird da gelogen?

Rüffer: Nein. Als Vorwurf ist es nicht zu verstehen. Vielmehr erkenne ich darin einen ärztlichen Willen zum SDM. Nur fehlt an vielen Stellen heute noch ein tieferes Verständnis. Dazu gehört die Einsicht des Arztes, dass er hauptverantwortlich dafür ist, dass der Patient ein Thema erfasst und seine Präferenzen mit den Behandlungsoptionen abgleicht. Ärzte scheinen schnell bereit zu sagen, sie hätten das getan. In der Praxis bestätigt sich das nicht. Das reine Wollen reicht nicht. Es fehlte bisher die Prozessanleitung.

Das müssen Sie genauer erklären.

Rüffer: Ein Vergleich: Fährt man Auto, tut man das bisweilen mit der inneren Haltung, dass man vorsichtig fahren möchte. Dann möchte ich in einer 30er-Zone auch nur 30 fahren. Fehlt es allerdings an einem Tachometer, an Bremsen oder einem richtigen Gaspedal, wird es schwierig, mein Ziel zu erreichen. Deutlich leichter ist es, wenn ich adäquat ausgerüstet bin und einen Tempomat habe, den ich auf 30 einstellen kann. Der SDM-Prozess ist wie dieses Hilfsmittel. Ich schätze, das ist der Missing Link der letzten Jahrzehnte, welcher für eine breitflächige Implementierung fehlte. In theoretische Diskussionen ist die Thematik schon längst eingezogen. Die Umsetzung in der Praxis stand dagegen auf der Stelle. Nun haben wir einen Prozess erarbeitet, der Ärzten mit unseren kombinierten Optionen SDM ermöglicht.

Das ist ein wohlwollender Blick. Was ist mit Widerständen von Ärzten, die ihr althergebrachtes Selbstbild gefährdet sehen?

Rüffer: Widerstände gibt es definitiv. Interessanterweise finden sich jene traditionellen Haltungen vermehrt bei Kollegen, die in Lobbygruppen aktiv sind und seltener direkt mit Patienten arbeiten. Sicherlich ist damit auch eine Generationenfrage verbunden. Dennoch: Ich bin der Meinung, es stieße keine große Veränderung an, tauschten wir alle Ü40-Ärzte durch jüngere Kollegen aus. Denn: SDM ist kein Automatismus, keine reine Willensfrage. Es bedarf aktiven Trainings und einer bewussten Implementierung.

Die Einstellung der Ärzte muss sich nicht ändern?

Rüffer: Doch. Dazu gehört, dass Ärzte seit Langem die Effektivität von Interventionen überschätzen. Watchfull Waiting wiederum wird unterschätzt. Solche Phänomene lassen sich mit Partizipativer Entscheidungsfindung ausgleichen. Denn im Prozess werden sich Ärzte bewusst, dass zuweilen Therapieoptionen vorgezogen werden, die aus ärztlicher Sicht weniger erfolgsversprechend oder weniger invasiv sind. Das zu verstehen, ist vielmehr Inhalt als Macht und Deutungshoheit.

Wie gelingt die flächendeckende Implementierung?

Rüffer: Daran arbeiten wir mit SHARE TO CARE. Seit März empfiehlt der Gemeinsame Bundesausschuss, unser Programm in die Regelversorgung zu überführen. Doch darauf wollen wir nicht warten. Die Hauptaktivitäten zu SDM finden hierzulande im Rahmen von Forschungsprojekten statt. Im Fokus stehen die Frage der Machbarkeit, außerdem die Reproduktion der Kieler Effekte und sektorenübergreifende Aspekte. Gegenwärtig entwickeln sich verschiedene Pilotprojekte, die hoffentlich genug Evidenz erzeugen, um die Erkenntnis herauszuarbeiten: Es braucht SDM, sei es über Selektivverträge oder in der Regelversorgung. Mitbedacht werden muss auch, dass man damit gleichzeitig Anreize für Personen mit anderem SDM-Verständnis schafft, sich in den Markt zu drängen. Möglicherweise entsteht dabei Pseudo-SDM.

Was verstehen Sie unter Pseudo-SDM? Drückt man Patienten eine Entscheidungshilfe in die Hand, und das war es dann?

Rüffer: Entscheidungshilfen allein erzeugen durchaus positive Effekte. Diese sind allerdings um Längen von den Kieler Ergebnissen entfernt. Denn an erster Stelle ist es eine Frage der Haltung: zu respektieren, dass Patienten eigene Präferenzen und Therapievorstellungen haben. Diese Haltung ist komplementär zu Werkzeugen wie Entscheidungshilfen, Decision Coaches oder den „Drei Fragen“. Erst wenn alle Rädchen ineinandergreifen, gedeiht Partizipative Entscheidungsfindung.

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© atp Verlag
© atp Verlag

Zur Person Dr. Jens Ulrich Rüffer treibt seit Jahrzehnten europaweit SDM-Projekte voran. Als Geschäftsführer von SHARE TO CARE hat der Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie zuletzt SDM in einer ganzen Klinik in Kiel implementiert. Außerdem hat er das Buch „Wenn eine Begegnung alles verändert: Ärztinnen und Ärzte erzählen“, in dem Mediziner von augenöffnenden Patientenbegegnungen berichten, mit herausgegeben.
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„Wir müssen von vielen Seiten zugleich ansetzen“

Prof. Wolfgang Wick über Umsetzungsprobleme in der Prävention

Berlin (pag) – In Sachen Prävention gibt es weniger ein Erkenntnis- denn ein Umsetzungsproblem, konstatiert Prof. Wolfgang Wick, Vorsitzender des Wissenschaftsrates, und fordert: „Das müssen wir ändern.“ Der oft verlangte „Turn“ im Gesundheitswesen und in der Medizin hin der Gesunderhaltung müsse endlich verbindlich angegangen werden. Wie genau, verrät der Neurologe im Interview.

@ pag, Weger
@ pag, Weger

Auf einem Symposium hat der Wissenschaftsrat kürzlich gefordert, Prävention neu zu denken. Worin bestehen hierzulande die größten Denkfehler auf diesem Feld?

Wick: Ein Denkfehler wäre es, Prävention allein als medizinisches Thema zu begreifen. Prävention ist vielmehr eine gesellschaftliche  Querschnittsaufgabe. Deshalb müssen sich die beteiligten Akteure besser vernetzen. Dies meint sowohl Wissenschaft, Wirtschaft und auch allgemeine Öffentlichkeit wie auch die Politik – und dies ressortübergreifend im Sinne einer konsequenten „Health in all policies“. Weiterhin halte ich Verbotsdiskurse für nicht förderlich. Wir müssen uns stärker Gedanken zu Anreizen für ein gesundheitsbewusstes Verhalten und zielgruppengerechter Kommunikation machen und benötigen hierfür auch ein Zusammenspiel verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen und Professionen. Auch Gesundheits- und Datenkompetenzen müssen in der Breite gestärkt werden, nicht zuletzt auch um Möglichkeiten der Digitalisierung besser nutzen zu können.

Worauf kommt es besonders an?

Wick: Prävention in der Gesellschaft und dem alltäglichen Leben besser zu verankern und den bereits oft aufgerufenen „Turn“ im Gesundheitswesen und in der Medizin hin zu einem Ansatz der Gesunderhaltung verbindlich anzugehen. Dabei gilt es aus meiner Sicht auch, bestehende Initiativen und Strukturen gut einzubinden und auch dezentral-regionale Ansätze zu stimulieren sowie einen möglichst breiten, interdisziplinären und interprofessionellen Präventionsbegriff zu stärken. Hier sehe ich eine wichtige Aufgabe für die Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Prävention muss sowohl in Studium und Weiterbildung als auch in Forschung Translation/Transfer in den entsprechenden Fächern, Human- und Zahnmedizin und in den anderen Gesundheitswissenschaften, angemessen berücksichtigt werden.

Auf der Veranstaltung haben sich die unterschiedlichsten Expertinnen und Experten zur Prävention ausgetauscht. Gab es für Sie eine überraschende Erkenntnis?

Wick: Es war vielleicht nicht überraschend, aber doch sehr eindrucksvoll, so gebündelt zu sehen, wie viel Wissen wir einerseits haben in ganz unterschiedlichen Feldern. Dennoch gelingt es uns in Deutschland bislang nicht gut genug, Prävention auch umzusetzen. Es gibt weniger ein Erkenntnis- denn ein Umsetzungsproblem. Das müssen wir ändern. Dafür müssen wir von vielen Seiten zugleich ansetzen. Denn so wenig es die eine Ursache gibt, so wenig gibt es die eine Lösung. Wichtig zu verstehen scheint mir auch, dass wir neben gemeinsamen Zielen, die abstrakt formuliert sicher mehrheitsfähig sind, vor allem eine regionale Durchdringung in den Aktivitäten brauchen. Dies bedeutet vielfältige Ansätze, aber klare Standards und Rahmen, um zum Beispiel die viel beschworene Datennutzung zu ermöglichen. Wir brauchen einen interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz.

Was braucht es, um den sogenannten „Implementation Gap“ in der Prävention nachhaltig zu überwinden? Wie gehen dabei andere Länder vor?

Wick: Aus meiner Sicht müssen wir insbesondere die Anreizsysteme für das Wissenschafts- und Gesundheitssystem in den Blick nehmen und so verändern, dass Prävention einen höheren Stellenwert erhält. Andere Länder gehen bereits voran. Im Rahmen des Symposiums haben wir unter anderem das Beispiel der Niederlande gehört.

Wie wird dort Prävention gestaltet?

Wick: In den Niederlanden debattiert man auf politischer Ebene die verpflichtende Vereinbarung konkreter nationaler Gesundheitsziele, ähnlich wie für andere gesellschaftliche Bereiche zum Beispiel im Falle von Finanz- und Klimazielen. Jeder niederländischen Bürgerin und jedem Bürger sollen fünf zusätzliche gesunde Lebensjahre ermöglicht und die Unterschiede in der gesunden Lebenserwartung zwischen ärmsten und reichsten Bevölkerungsschichten signifikant verringert werden. Zur Erreichung solcher Ziele werden attraktive Vorsorgeangebote und Einbindung der Informationen in das hausärztliche Versorgungsumfeld angeboten, die als wertvoll wahrgenommen werden; es wird aber auch die Lebensmittelindustrie mit ins Boot geholt. Davon könnten wir uns vielleicht auch in Deutschland etwas abschauen.

 

Zur Person
Der Neurologe Prof. Wolfgang Wick ist seit vergangenem Jahr Vorsitzender des Wissenschaftsrates. Am Universitätsklinikum Heidelberg ist er Ärztlicher Direktor Neurologie und Poliklinik sowie Zentrumssprecher der Kopfklinik. Wick beschäftigt sich mit grundlegenden, translationalen und klinischen Fragestellungen zu hirneigenen Tumoren und Krebsmetastasen im zentralen Nervensystem.

 

Weiterführender Link:
Der Wissenschaftsrat hat sich kürzlich ausführlich mit Prävention beschäftigt. Die Podcastfolge zu dem Symposium gibt es hier:
https://www.wissenschaftsrat.de/DE/Home/Buehne/_Inhalte/Inhalte_Online/Podcast_Symposium_Praevention

„Die NAKO hat deutlich mehr Potenzial“

Prof. Henry Völzke über Datenschätze für die Prävention

Berlin (pag) – „Wir sehen als Gesellschaft zu, wie wir immer kränker werden und wir tun nichts dagegen“, kritisiert Prof. Henry Völzke kürzlich in Berlin. Der Vorstandsvorsitzende der NAKO bringt für die Prävention den Datenschatz der Gesundheitsstudie ins Gespräch. Welche Potenziale er sieht und ob die Politik interessiert ist, lesen Sie im Interview.

Welchen Beitrag kann die NAKO für die Prävention und die Früherkennung hierzulande leisten?

Völzke: Die NAKO Gesundheitsstudie ist eine Beobachtungsstudie. In 18 Studienregionen untersuchen wir die mehr als 200.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und wissen daher recht gut darüber Bescheid, welche Bevölkerungsgruppen, welche Regionen und welche sozialen Gruppen besonders von Risikofaktoren und Erkrankungen betroffen sind.

Hätten Sie ein konkretes Beispiel?

Völzke: Wir sehen eine zunehmende Häufigkeit von Adipositas in der Bevölkerung. Davon ist vor allem der Nordosten betroffen, also Vorpommern und die Mecklenburgische Seenplatte. Der Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist das bereits bekannt und sie tut, was sie kann – etwa Aufklärungskampagnen, gesunde Ernährung in Kitas et cetera. Aber die Möglichkeiten des Landes sind eben beschränkt. Es müsste viel mehr auf Bundes- und EU-Ebene passieren, ein Stichwort ist die Zuckersteuer. Mithilfe der NAKO-Daten könnten wir zukünftig beurteilen, was solche Maßnahmen gebracht haben – zum Beispiel, ob der durchschnittliche Body-Mass-Index gesenkt wurde.

Wie sieht es mit der Früherkennung von Erkrankungen aus?

Völzke: Da kann und wird die NAKO Gesundheitsstudie eine große Rolle spielen. Ein starker Punkt sind Biomarker aus verschiedenen Körperflüssigkeiten. Mit neuen Verfahren können innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl an Informationen aus Blut, Serum, Urin oder Stuhlproben gewonnen werden. Das ist natürlich ein Feld der Grundlagenforschung: diese Technologien anzuwenden und dann neue Marker, die eventuell zur Früherkennung von Erkrankung eingesetzt werden können, überhaupt erst einmal zu finden. Außerdem haben wir zahlreiche Untersuchungsverfahren, um subklinische Auffälligkeiten zu bestimmen.

Was sind das für Auffälligkeiten?

Völzke: Dabei handelt es sich um Auffälligkeiten, die auf einen Krankheitsprozess hindeuten, aber selbst noch keinen Krankheitswert haben. Im MRT sieht man zum Beispiel eine vergrößerte Leber, eine vergrößerte Milz, die Verfettung von Organen. Die Frage, mit der sich die Wissenschaftler dann die nächsten Jahre und Jahrzehnte beschäftigen, lautet, ob solche Auffälligkeiten wirklich als Vorhersagemarker für spätere Erkrankungen verwendbar sind.

© NAKO Gesundheitsstudie
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Zur Person
Prof. Henry Völzke ist Vorstandsvorsitzender der NAKO. Der fünfköpfige Vorstand ist die Außenvertretung der Gesundheitsstudie gegenüber Wissenschaft, Politik, Medien, der Öffentlichkeit und Förderern. Völzke leitet außerdem die Abteilung SHIP/ Klinisch-Epidemiologische Forschung am Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald. SHIP steht für Study of Health in Pomerania, dabei handelt es sich um eine bevölkerungsbezogene, epidemiologische Studie in der Region Vorpommern im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
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Das dürfte auch ein wichtiger Punkt für die Alzheimertherapie sein, die ja vor den ersten klinischen Auffälligkeiten einsetzen sollte.

Völzke: Gerade das MRT liefert möglicherweise Befunde, von denen wir noch gar nicht wissen, ob sie eine Bedeutung haben. Bei der sogenannten Radiomix-Untersuchung werden mit neuen Bildanalyseverfahren Auffälligkeiten wie bestimmte Muster, Unterschiede zwischen verschiedenen Gehirnanteilen, Größenunterschiede und auch Signalintensitätsunterschiede identifiziert. In Zukunft, wenn wir genügend Fälle mit Alzheimer oder Parkinson in der NAKO haben, werden wir sehen, ob diese bereits jetzt aufgespürten Auffälligkeiten wirklich einen Krankheits- oder zumindest einen Prognosewert haben.

Wo sehen Sie die größten Potenziale?

Völzke: Das größte Potenzial ergibt sich aus der einzigartigen Kombination aus dem Umfang der Untersuchungen und der Größe der Studienpopulation – und das in Verbindung mit dem langfristigen Ansatz: Wir beobachten die Teilnehmer über Jahrzehnte nach, um zu sehen, wer leider krank wird, wer gesund bleibt und welches die Faktoren sind, die über Krankheit und Gesundheit entscheiden. Außerdem ist die NAKO Gesundheitsstudie ein hoch interdisziplinäres Projekt, mit Neurologen, Kardiologen, Diabetologen und Orthopäden an Bord, auch Zahnärzte sind beispielsweise dabei. Irgendwann fügt sich das Ganze zu einem komplexen Bild zusammen, etwa Zahnauffälligkeiten wie Paradontitis, die mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen assoziiert sind. Das Potenzial ergibt sich somit aus dem Umfang der verschiedenen Untersuchungen, und die Größe der Population macht es wiederum möglich, die verschiedenen Interaktionen zwischen Risikofaktoren, subklinischen Auffälligkeiten sowie genetische Faktoren in Bezug auf Krankheitsrisiken zu bestimmen.

Was muss die Politik tun, um diesen Datenschatz zu heben?

Völzke: Uns weiterhin unterstützen. Bund, Länder und die Helmholtz-Gemeinschaft, die die NAKO Gesundheitsstudie finanzieren, unterstützen uns sehr. NAKO ist ein langfristiges Projekt und damit etwas Besonderes in der deutschen Wissenschaftsszene, denn die Politik hat sich für 30 Jahre verpflichtet, die Gesundheitsstudie zu fördern. Wir möchten sie davon überzeugen, dass diese 30 Jahre nicht ausreichen. Die NAKO hat deutlich mehr Potenzial, wenn wir zum Beispiel eine neue Stichprobe hinzufügen, um Prävalenztrends zu beobachten oder die Kinder der NAKO-Teilnehmer in die Untersuchung einbeziehen könnten. Dafür gibt es Verständnis bei unseren Förderern, aber wir erleben natürlich eine angespannte finanzielle Situation.

Hat der Bundesgesundheitsminister Sie bei seinen Bemühungen um die Vorbeugemedizin auf dem Schirm?

Völzke: Ich wünschte mir, er würde das Potenzial der Studie für die Gesundheit unserer Gesellschaft noch intensiver nutzen. Zum Beispiel könnten Erkenntnisse der NAKO auch in die Gesundheitsberichterstattung einfließen oder eigene Forschungsfragen des Ministeriums an die Gesundheitsstudie angedockt werden.

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© NAKO Gesundheitsstudie
© NAKO Gesundheitsstudie

Die NAKO
Die NAKO ist Deutschlands größte Langzeit-Bevölkerungsstudie, bei der fortlaufend in 18 Studienzentren über 205.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger umfassend medizinisch untersucht und nach ihren Lebensgewohnheiten befragt werden. Zu Beginn der Erhebung im Jahr 2014 waren die Teilnehmenden 20 bis 69 Jahre alt. In fünf ausgewählten Zentren wurden bislang bei 30.000 Studienteilnehmenden das bildgebende Verfahren der Magnetresonanztomografie (MRT) durchgeführt. Im Laufe der Studie wurden rund 28 Millionen Bioproben gesammelt und stehen für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung. Den Verantwortlichen zufolge ist NAKO ein „einzigartiges Projekt, das die medizinische Forschung und die Gesundheitsprävention nachhaltig prägen wird“.
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„Uns war ein Stimmungsbild aus der Gesellschaft wichtig“

Lena Kümmel über gesundheitspolitische Bürgerbeteiligung im Ostalbkreis

Aalen (pag) – Im Sommer 2023 beschäftigen sich 51 zufällig ausgewählte Bürger damit, wie eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung aussehen könnte. In einem Bürgerforum tauschen sie sich über das Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb aus. Das Ergebnis: 26 konkrete Empfehlungen an den Kreistag. Hintergründe, Ziele und Herausforderungen erläutert die Projektverantwortliche, Lena Kümmel, im Interview. Sie hat die Bürgerbeteiligung von Anfang an begleitet.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerforums im Ostalbkreis, die sich mit Klinikstrukturveränderungen auseinandergesetzt haben. © Kommunikationsbüro Ulmer GmbH

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Der Ostalbkreis initiierte im vergangenen Jahr eine Bürgerbeteiligung in der regionalen Gesundheitspolitik. Um welches Thema ging es dabei?

Kümmel: Ursprünglich um unsere Klinikstruktur, konkret um die Zusammenlegung von mehreren Standorten. Doch das Interesse der Bürger reichte weit darüber hinaus. Ein wichtiges Anliegen war ihnen auch die ambulante ärztliche Versorgung. Das spiegelt sich in den Empfehlungen der Bürger wider: Sie beziehen sich einerseits auf Klinikstrukturveränderungen, andererseits auf die gesamte Gesundheitsstruktur im Landkreis. Außerdem gibt es landes- und bundespolitische Empfehlungen.

Warum entschied sich der Landrat für diesen Schritt?

Kümmel: Unser Landrat Dr. Joachim Bläse nahm selbst an einem Zufallsbürgerforum teil. Der Prozess und die Ergebnisse beeindruckten ihn so stark, dass er dieses Format im Rahmen des Klinikstrukturierungsprozesses aufgriff. So kam unser erster Versuch, ein solches Zufallsbürgerforum im Gesundheitssektor auszuprobieren, ins Rollen.

Bekamen Sie dafür externe Unterstützung?

Kümmel: Ja, bei der zuständigen Stelle für Bürgerbeteiligung im Staatsministerium Baden-Württemberg. Bei der Evaluation stand uns Prof. Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim zur Seite.

Wie fand die Beteiligung konkret statt?

Der Strukturwandel im Krankenhaussektor stellt viele Kommunen und Landkreise vor erhebliche Herausforderungen. Das trifft auch auf den Ostalbkreis zu. © stock.adobe.com, upixa

Kümmel: Wichtige Leitfragen waren für uns: Wo im Prozess holen wir die Bürger ab? Welche Entscheidungen gingen bereits voraus? In unserem Fall bestand der erste Schritt darin, die Bürger darüber aufzuklären, warum es notwendig ist, den Klinikbereich umzustrukturieren. Über die Gründe – etwa personelle, finanzielle und strukturelle Schwierigkeiten – informierten wir sie zuerst. Das geschah sowohl in Präsenz als auch im Rahmen von Videokonferenzen. In Bürgerdialogen sprachen Experten über die mannigfaltigen Problemfelder.

Wer war das zum Beispiel?

Kümmel: Neben dem Landrat vor allem Klinikmitarbeiter oder der Klinikvorstand. Wir investierten insbesondere deshalb in die Informationsbereitstellung, weil erst mit einem gewissen Problemverständnis Lösungsansätze erarbeitet werden können.

Mit welchen Herausforderungen waren Sie konfrontiert?

Kümmel: Herausfordernd waren im Zufallsbürgerforum insbesondere emotionale Themen, dann wurde die Debatte merklich schwieriger. Das nahmen wir insbesondere bei zwei Bereichen wahr.

Bei welchen?

Kümmel: Bei der Notfallversorgung und der Geburtshilfe. Die Bürger trieb die Frage um, an wen sie sich im Notfall wenden können, wenn zum Beispiel die Notaufnahme nicht mehr vor Ort ist. Bei dieser Frage waren die Beteiligten teilweise sehr besorgt. Zwar versuchten sie, sich von den Fakten leiten zu lassen, aber an anderen Stellen gelang ihnen das besser. Viel Verständnis hatten die Bürger beispielsweise, wenn es um Qualitäts- oder Personalvorgaben ging. Für sie war es gut nachvollziehbar, dass Veränderungen für gute Strukturen und Arbeitsbedingungen notwendig sind.

Wie sind Sie dabei vorgegangen?

Kümmel: Wir haben weiterhin versucht, die Fakten darzustellen und zu erklären, warum kein Weg an Strukturveränderungen vorbei geht. Wir achteten außerdem darauf, den Beteiligten verschiedene Perspektiven aufzuzeigen. Dazu ließen wir etwa Sprecher aus Bürgerinitiativen zu Wort kommen. Statt uns in Details zu verlieren, lenkten wir den Fokus auf das große Ganze. Das konnten die Bürger auch greifen und die Ergebnisse sprechen für sich: Letztlich lautet ihre Empfehlung, ein Zentralklinikum zu bauen. Das deckt sich mit der Entscheidung des Kreistages. Wichtig war für uns aber natürlich auch, die Emotionen und Bedenken der Menschen wahr- und mitzunehmen.

Wie sieht es mit der Berücksichtigung der Bürgerempfehlungen bei den politischen Entscheidungsfindung aus?

Kümmel: Bei uns ist der Kreistag das zuständige Entscheidungsgremium, weil sich die Kliniken in der Trägerschaft des Landkreises befinden. Die Herausforderung besteht darin, dass bei der Neuorganisation der Klinikstruktur viele unterschiedliche Interessen zusammenkommen: Jeder Bürgermeister, jede Stadt hat eigene Vorstellungen. Es ist schwierig, ihnen zu erklären, dass sich ihr Klinikum vor Ort verändern wird.

Im Osten Baden-Württembergs gelegen, grenzt der Ostalbkreis an den Freistaat Bayern.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Kümmel: Zu Beginn des Prozesses erhielten wir zuhauf Leserbriefe und Bürgerinitiativen, die sich allesamt gegen Klinikstrukturveränderungen aussprachen. Uns war es daher wichtig, ein Stimmungsbild aus der Gesellschaft zu bekommen, das sich die Situation neutral und unvoreingenommen ansieht. Mit unserer alters- und geschlechtsheterogenen Gruppe haben wir genau diese Möglichkeit bekommen. Durch die Empfehlungen der Bürger fiel dem Kreistag die Entscheidung für einen zentralen Klinikstandort leichter. In anderen Landkreisen sieht man immer wieder, dass es nur knappe Mehrheiten für Strukturänderungen im Klinikbereich gibt. In unserem Fall gab es nur eine Enthaltung und eine Gegenstimme bei insgesamt 73 Kreisräten. Ein eindeutiges Votum. Der Landrat ist davon überzeugt, dass die Bürgerbeteiligung einen relevanten Beitrag zu dieser Zustimmung geleistet hat.

Hat sich die Bürgerbeteiligung auf weitere Versorgungsbereiche ausgewirkt?

Kümmel: Im Landkreis haben wir eine angespannte hausärztliche Versorgungssituation, insbesondere durch eine teilweise Unterversorgung bedingt. Auch den Bürgern fällt auf, dass es an Personal und Nachwuchs fehlt. Lange Wartezeiten sind nur eine der Folgen. Auch im Bürgerforum war spürbar: Es muss sich etwas an den Strukturen ändern, wenn wir eine gute Versorgung im ländlichen Raum sichern wollen. Vielen ist mittlerweile bewusst, dass sich vielleicht nicht in jedem kleinen Dörfchen ein Hausarzt halten kann, sondern Verbünde in Städten zukunftstauglicher sind. Das ist in der Diskussion offensichtlich geworden.

Was sind die wichtigsten Lehren aus der Bürgerbeteiligung?

Kümmel: Gerade im Gesundheitssektor bietet diese Herangehensweise immenses Potenzial. Es handelt sich um einen Bereich, in dem zwar viele Meinungen kursieren, aber grundsätzlich zu wenig Fakten bekannt sind. Ich denke dabei etwa an die Zuständigkeitsbereiche. Ein Beispiel aus meinem Alltag: Häufig rufen Bürger im Landratsamt mit der Bitte an, dass wir ihnen einen Hausarzttermin vermitteln. Da bleibt mir nichts anderes übrig, als sie an die Kassenärztliche Vereinigung zu überweisen.

Passiert das öfter?

Kümmel: Das ist kein Einzelphänomen. Dem Bürger fehlt es häufig an Orientierung. Offen bleiben Fragen wie: Wer trägt die Verantwortung, wo wird mir geholfen oder wo kann ich mich beschweren, wenn etwas nicht gut läuft? Da so viel Halbwissen und Gefühle kursieren, ist die Bürgerbeteiligung eine sehr hilfreiche Möglichkeit, um in den Dialog zu gehen und proaktiv zu kommunizieren. Selbst wenn der Zeit- und Arbeitsaufwand dafür hoch ist, lohnt es sich. Dafür ziehen Bürger und Experten an einem Strang und gewinnen über die Empfehlungen hinaus eine neue Rolle: Sie werden zu Multiplikatoren in ihrer Nachbarschaft, bei Freunden und im familiären Umfeld. Das hat einen hohen Mehrwert.

Ist diese Beteiligungsform auch für andere gesundheitspolitische Bereiche beziehungsweise Akteure denkbar? Gibt es bereits Anfragen?

Kümmel: Aus meiner Sicht ist die Beteiligung in vielen anderen Bereichen sinnvoll. Ich denke beispielsweise an den ambulanten ärztlichen Sektor. Die Eignung leitet sich immer über das Ziel ab: Warum würde man sich hier die Unterstützung für Entscheidungen oder Ideen von Bürgern wünschen? Bei uns ist zwar aktuell nichts weiter geplant, aber die Hebel sind in Bewegung. Wir wollen jetzt ein neues Gesundheitszentrum errichten. Wenn es an die konkrete Planung geht, kann ich mir gut vorstellen, dass wir wieder die Bürger vor Ort zu ihren Wünschen und Ideen befragen. Auch um die Akzeptanz für das neue Zentrum zu erhöhen.

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© pag, Fiolka

Zur Person
Lena Kümmel hat Politikwissenschaft und Soziologie studiert, arbeitete zwei Jahre im Europäischen Parlament und ist seit 2019 im Landratsamt Ostalbkreis als persönliche Referentin des Landrats tätig. Seit 2021 ist sie Referentin für die stationäre und ambulante Versorgung im Landkreis und unterstützt den Zukunftsprozess der Kliniken Ostalb. Begleitend studiert sie Gesundheitsmanagement im Master.
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