Früherkennung 2.0 bei Prostatakrebs?


Berlin (pag) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berät über ein gezielteres Früherkennungsangebot für Prostatakrebs – und zwar mittels Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA-Wert) und Magnetresonanztomographie (MRT).

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Mit einem Ergebnis ist spätestens in zwei Jahren zu rechnen. Auslöser des Bewertungsverfahrens ist ein Antrag der Patientenvertretung im G-BA und des unparteiischen G-BA-Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken. Dieser betont: „Wir hoffen auf Studien, die zeigen, dass sich durch die zusätzliche Abklärung mit einer MRT-Untersuchung unerwünschte Überdiagnosen und falsch-positive Screening-Befunde reduzieren lassen.“ Berücksichtigt werden sowohl die jüngst aktualisierte S3-Leitlinie als auch die internationale Studienlage.

Ablauf der Beratungen

Das neue Beratungsthema wird im Bundesanzeiger und auf der Website des G-BA veröffentlicht. Damit haben alle Sachkundigen die Gelegenheit, sich auf Grundlage eines Fragebogens zu äußern und eine erste Einschätzung abzugeben. Parallel beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Studienrecherche und -bewertung. Auf Basis des IQWiG-Abschlussberichts berät der Ausschuss dann, ob und inwiefern das aktuelle Früherkennungsangebot angepasst werden muss. Zum erarbeiteten Beschlussentwurf werden schriftliche und mündliche Stellungnahmen von Verbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften eingeholt und ausgewertet. Über den gegebenenfalls angepassten Beschlussentwurf wird in öffentlicher Sitzung abschließend beraten und entschieden.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bietet derzeit für Männer ab 45 Jahren einmal pro Jahr eine Früherkennungsuntersuchung an. Sie umfasst unter anderem das Abtasten der Prostata vom After aus. Die PSA-Wert-Bestimmung im Blut ist aktuell keine Früherkennungsuntersuchung.

Die Komplikationsraten bei Operationen zur vollständigen Entfernung der Prostata liegen zwischen 6,4 und 23,0 Prozent. © stock.adobe.com, milan

Prostatakrebs-OPs: Deutliche Qualitätsunterschiede

Unterdessen ergibt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), dass es bei der vollständigen Entfernung der Prostata aufgrund von Prostatakrebs deutliche Qualitätsunterschiede zwischen Kliniken gibt. Im Fünftel der Kliniken, die in der Auswertung überdurchschnittlich abgeschnitten haben, lag die Komplikationsrate bei 6,4 Prozent. Im Fünftel der schlechtesten Kliniken seien 23 Prozent der Operierten von Komplikationen betroffen. Wären alle rund 3.200 Fälle, die in den unterdurchschnittlich bewerteten Krankenhäusern operiert wurden, in überdurchschnittlich abschneidenden Kliniken behandelt worden, hätten etwa 480 Komplikationsfälle vermieden werden können. „Diese Modellrechnung macht deutlich, dass bei einer Steuerung der Patienten in die Kliniken mit der besten Behandlungsqualität viel Leid der Patienten und unnötige Folgekosten für Nachbehandlungen vermieden werden könnten“, so die Chefin des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann.

Rund 17.600 Fälle von AOK-Versicherten aus den Jahren 2021 bis 2023 wurden in die Auswertung einbezogen, die in 189 Kliniken operiert wurden.

Versorgungsleitlinien: Neustart statt „Weiter so“

Berlin (pag) – Das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) hat sich neu aufgestellt. Dieser Schritt war notwendig, nachdem das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin 2024 aufgelöst wurde und die Zukunft des NVL-Programms unklar war. In die Bresche sprangen die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). In Kooperation übernehmen sie die Herausgeberschaft.

Wie AWMF und Zi berichten, hat das neue NVL-Team unter Leitung von Peggy Prien, Methodikerin im Bereich evidenzbasierte Medizin, seine Arbeit im Oktober aufgenommen. „Wichtig ist, dass es kein ‚Weiter wie zuvor‘ geben soll, sondern dass seitens der Fachgesellschaften ausdrücklich ein Neustart gewünscht wird“, heißt es auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit vonseiten des Zi.

Seitens der Fachgesellschaften wird ausdrücklich ein Neustart gewünscht – kein ‚Weiter wie zuvor‘ © stock.adobe.com, seeyou, c. steps

Ein Steuerungsausschuss soll zukünftig die im Methodenreport verankerten Prozesse operationalisieren und programmweit den Aktualisierungsbedarf aller Leitlinien des NVL-Programms sowie den Themenbedarf priorisieren. Dies soll das NVL-Team dabei unterstützen, neue Versionen der Leitlinien zukünftig einmal im Jahr zu veröffentlichen. Das schränke aber den Umfang der in diesem Zeitraum möglichen Arbeiten pro Leitlinie ein.

Gebildet wird der Steuerungsausschuss aus den für die NVL-Themen relevantesten Fachgesellschaften sowie aus Vertretern von AWMF und Zi. Ein Wissenschaftlicher Beirat soll dafür Sorge tragen, dass die methodische Qualität der NVL gesichert und dass aktuelle methodische Entwicklungen stetig berücksichtigt werden. Dieser Beirat umfasst Experten der evidenzbasierten Medizin, zum Beispiel vom Deutschen Netzwerk für evidenzbasierte Medizin, von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und von Cochrane Deutschland. Auch ein Patientenvertreter werde an Bord sein.

In den nächsten Wochen würden die Leitliniengruppen neu zusammengestellt, kündigen Zi und AWMF an. 
Danach soll zunächst für alle existierenden Leitlinien aus dem NVL-Programm der Aktualisierungsbedarf erfasst und priorisiert werden. Geplant ist außerdem, bereits begonnene Aktualisierungsprozesse schnellstmöglich wiederaufzunehmen.

Kürzungen bei medizinischen Leitlinien

Mitte Oktober wird bekannt, dass von den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums zur Konsolidierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Entwicklung medizinischer Leitlinien betroffen ist. Unter anderem soll das Fördervolumen des Innovationsfonds im kommenden Jahr reduziert werden. Konkret geht es um eine einmalige Senkung der Fördersumme von 200 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro. Darunter fällt auch eine Halbierung des Fördervolumens für medizinische Leitlinien. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) reagiert überrascht: „Da in der Vergangenheit insbesondere die Fördersumme für die medizinische Leitlinien stets ausgeschöpft und sie neben den Versorgungsforschungsprojekten die Gesundheitsversorgung qualitativ verbessern, muss dauerhaft wieder die ursprüngliche Summe bereitgestellt werden“, fordert AWMF-Präsident Prof. Rolf-Detlef Treede. Er warnt vor einer Einschränkung der Versorgungsqualität.

Alzheimer-Antikörper in der Rechtfertigung

Münster (pag) – Zwei Antikörper-Wirkstoffe sind mittlerweile in Europa zur Behandlung der
leichten Alzheimer-Demenz zugelassen. Handelt es sich bei ihnen um einen Gamechanger?
Dazu nimmt Dr. Uwe Meier, Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Neurologen, bei einer Veranstaltung des Medizinischen Dienstes Stellung. Er äußert die Befürchtung, dass der Wert von Innovationen bei onkologischen und mentalen Erkrankungen mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.

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Der Neurologe sieht den Therapieansatz der beiden Medikamente als Gamechanger. Es handele sich um krankheitsmodifizierende, kausale Ansätze, die hochspezifisch sind – Stichwort Präzisionsmedizin – und messbare Effekte bewirken. Die Antikörper haben Meier zufolge bereits ein Umdenken bewirkt: Die Alzheimererkrankung wird inzwischen als Kontinuum betrachtet. Der Fokus richte sich auf sehr frühe Phasen, in denen die neuen Therapien zum Einsatz kommen sollen. „Time is brain“, dieses Motto aus Schlaganfallversorgung und der MS-Therapie, gilt jetzt auch für Alzheimer.

Der Experte räumt ein, dass man bisher nur kleine bis mittlere Effektstärken sehe. Er ist aber überzeugt: „Wir haben noch eine große Lernkurve vor uns.“ Zum einen geht es darum, die Subgruppen besser zu verstehen. Und zum anderen scheint der Nutzen mit der Behandlungsdauer zu steigen, weshalb die Langzeitdaten von großer Bedeutung sind. Außerdem betont der Arzt, dass auch anfangs kleine Effekte bedeuten könnten, dass bei den Patienten Alltagsfunktionen und Unabhängigkeit erhalten bleiben.

Gigantische Prävalenz

In der Versorgung sind die neuen Antikörper mit einem enormen Ressourcenaufwand verbunden – sowohl personell, räumlich als auch finanziell, sagt Maier und nennt als Notwendigkeiten: ein schnelles Screening, Ausschluss- und Biomarkerdiagnostik sowie die engmaschige Überwachung der neuen Therapien. Insgesamt sei der Aufwand, um die wenigen Patienten, die für Therapie in Frage kommen, zu identifizieren, sehr groß. Die Prävalenz der Krankheit sei gigantisch und führe zu einer erheblichen Bedarfssteigerung, wobei es schon jetzt sehr lange Wartezeiten bei Neurologen gibt, so der Vorsitzende des Berufsverbandes.

Er stellt in seinem Vortrag außerdem klar, dass Alzheimer nicht nur die Patienten und deren Angehörige betreffe, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstelle – nicht zuletzt angesichts der Pflegekosten. Meier appelliert daher für eine ganzheitliche Betrachtung: „Wir dürfen nicht nur auf Effektgrößen und die Studiendiskussionen schielen, sondern auch gucken, was der Effekt bei Kosten ist, die wir an anderer Stelle einsparen.“ Ein weiteres Problem: Offenbar sei es nicht selbstverständlich, dass die Standards und Erwartungen, die für biologische Therapien in anderen Bereichen vorherrschen, auch für Alzheimermedikamente gelten. Der Neurologe spricht von Hinweisen, dass Krankheiten, die das Mentale betreffen, anders bewertet werden. Über den Wert eines onkologischen Medikamentes, das dem Patienten ein sieben Monate längeres Überleben schenke, werde anders diskutiert als über den Wert eines Mittels für die geistige Klarheit. Letzteres bedürfe mehr Rechtfertigung.

Der Weg der Innovationen

Berlin (pag) – In Deutschland scheitern Innovationen zu oft auf ihrem Weg ins Gesundheitswesen. Wie dies besser werden kann und dabei zugleich auch noch die medizinische und pflegerische Versorgung effizienter wird, ist Thema auf dem Versorgungs- und Forschungskongress der Barmer.

Für den Vorstandsvorsitzenden der Barmer, Prof. Christoph Straub, bietet Deutschland eine „sehr innovationsfreundliche Umgebung“. Es werden hohe Ressourcen für Forschung und Entwicklung aufgebracht, „doch von deren Ergebnissen kommt zu wenig in der Versorgung an“. Der Kassenchef verweist unter anderem auf die hohe Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel sowie die GKV-Ausgaben von über 50 Milliarden Euro jährlich. Gemessen an Gesundheitsergebnissen wie der Lebenserwartung oder der Versorgung von Herz-Kreislauf-
Erkrankungen schneide man im internationalen Vergleich jedoch nur unterdurchschnittlich ab. Straub plädiert unter anderem für neuartige Methoden für den Nutzennachweis und eine übergreifende Anpassung von Strukturen und Prozessen zur optimalen Integration der Innovationen.

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Angst vor Veränderungen

Laut Prof. Wolfgang Greiner, Gesundheitsökonom der Universität Bielefeld und Moderator des Kongresses, scheitern Innovationen im Gesundheitswesen an einem Mix aus hohen Kosten, Unsicherheit über den Nutzen einer Innovation sowie institutionellen Risiken. Auch die Angst vor Veränderungen und die Trägheit des Systems behinderten diese. Ansätze für ein Innovationsmanagement sieht er zum Beispiel im Innovationsfonds, in Modellvorhaben oder der Regulierung des Zugangs von Innovationen.

„Viele Innovationshürden im System sind längst bekannt. Es ist höchste Zeit, dass wir uns ihrer annehmen“, postuliert Tino Sorge, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, macht dagegen mit Blick auf den Innovationsfonds deutlich, dass ein Projekt nur dann wirklich innovativ sei, „wenn schon im Antrag klar ist, wie es in die Versorgung finden kann“.

Dr. Robert Welte von Gilead Sciences stellt auf der Veranstaltung die Perspektive der Industrie dar: Innovative Therapieansätze, die einen hohen ungedeckten medizinischen Bedarf auch kleiner Patientenpopulationen adressieren, sowie die sich daraus ergebenden Studiendesigns machen für ihn die Weiterentwicklung des AMNOG notwendig – sowohl hinsichtlich der Nutzenbewertung als auch der Preisfindung. Auch sollten gemeinsam Wege gefunden werden, wie Sprunginnovationen in den Bereichen Prävention und Therapie schneller beim Patienten ankommen, appelliert er.

Forscher fordern digitalen Kurswechsel

Berlin (pag) – Digitalkompetenz darf nicht allein mit der Bedienung verwechselt werden – Fachkräfte müssen auch Nutzen, Risiken und Grenzen digitaler Systeme verstehen, sagt Prof. Manuel Trenz. Er ist Leiter des Forschungsprojektes „HowToDigital“, welches digitale Kompetenzen und Nutzerzentrierung im Gesundheitswesen untersucht.

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Die digitale Transformation des Gesundheitswesens stocke nicht nur an der Technik, sondern an Kompetenzen, Kommunikation und Prozessen, ergibt das Projekt. „Digitalkompetenz im Gesundheitswesen bedeutet nicht, jede Software im Detail zu beherrschen“, stellt Trenz klar. Es gehe vielmehr um die Bereitschaft, „Neues zu lernen, kritisch zu denken und zu wissen, an wen man sich wenden kann“.

Digitale Frustration sei derzeit weit verbreitet und werde zudem unterschätzt. Fehlende Schulungen, unklare Zuständigkeiten, fehlende Feedback-Kanäle, wenig Einarbeitungszeit: Solche Faktoren vermitteln Beschäftigten das Gefühl, Digitalisierung sei eine Belastung. „Unsere Halbzeitbilanz zeigt deutlich: Wir müssen Digitalkompetenzen breit denken – weg vom reinen Technik-Know-how, hin zu Haltung, Reflexionsfähigkeit und strukturierten Lernprozessen“, so Trenz, der eine Professur für Interorganisationale Informationssysteme an der Georg-August-Universität Göttingen innehat.

Konkreter Nutzerbedarf im Fokus

Nutzer würden „zu spät oder zu wenig einbezogen“, ergänzt sein Kollege Prof. Simon Trang, Wirtschaftsinformatiker an der Universität Paderborn. Die Universität beleuchtet im Projekt die technische Seite der Digitalisierung, insbesondere die Entwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Software-Hersteller arbeiteten oft entlang regulatorischer Vorgaben ohne Rückbindung an den Versorgungsalltag. Deshalb braucht es in den Augen der Forscher einen Kurswechsel: weg von rein technischen Lösungen, hin zu einem Entwicklungsansatz, der bei konkreten Nutzerbedarfen ansetzt.

Neben den Universitäten Göttingen, Paderborn und der Universitätsklinik Köln sind die Deutsche Röntgengesellschaft, die gematik, die AOK Sachsen-Anhalt, die Techniker Krankenkasse sowie die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg an „HowToDigital“ beteiligt. Das Projekt wird mit rund 800.000 Euro aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert. Es läuft seit Anfang 2024 und bis Ende 2026.

Die sozialen Folgen von Brustkrebs

Hannover (pag) – Immer mehr Frauen überleben ihre Brustkrebserkrankung, allerdings sind viele von ihnen nach der Therapie mit sozialen Folgen der Krankheit konfrontiert. Diese hat eine neue Studie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) näher analysiert. Fest steht: Es besteht Handlungsbedarf.

Die Studie zeigt, dass viele ehemalige Brustkrebspatientinnen mit der Rückkehr ins soziale Leben zu kämpfen haben: Sie gehen seltener ins Restaurant oder Kino, machen weniger Ausflüge und besuchen weniger Veranstaltungen als andere Frauen in ihrem Alter. Gründe dafür sind fortbestehende Beschwerden wie Schmerzen sowie psychische Symptome etwa Angst, Depressionen und Antriebslosigkeit. „Insbesondere Frauen mit niedrigem Einkommen, die weiterhin stark an brustkrebsbedingten Beschwerden leiden, sind seltener in soziokulturelle Aktivitäten eingebunden“, sagt Studienleiter Prof. Siegfried Geyer, Abteilung Medizinische Soziologie der MHH.

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Rente statt Beruf

Fast dreißig Prozent aller Befragten sind fünf Jahre nach der Therapie nicht mehr berufstätig. Etwa doppelt so viele Brustkrebsüberlebende wie gesunde Frauen gehen vorzeitig in Rente. Faktoren, die eine Rückkehr an den Arbeitsplatz begünstigen, sind neben einer besseren körperlichen und psychischen Gesundheit auch ein gehobener beruflicher Status und ein höherer schulischer Bildungsgrad. Die Wahrscheinlichkeit, in den Beruf zurückzukehren, ist für Patientinnen mit Realschulabschluss oder Abitur doppelt so hoch wie für andere Patientinnen.

„Wir müssen mehr tun, um die Barrieren zu beseitigen, die Patientinnen davon abhalten, in ihr Leben vor der Krebserkrankung zurückzukehren“, verlangt Geyer. Bei der Planung von Nachsorgeprogrammen sollte zudem ein besonderes Augenmerk auf Frauen mit geringem Einkommen gelegt werden. Einige der Studienteilnehmerinnen wünschten sich neben mehr Unterstützung im Umgang mit Schmerzen und Beeinträchtigungen auch eine sozialrechtliche Beratung zur Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherungen, Behörden und Arbeitgebern.

Politik ist gefordert

In Deutschland leben derzeit etwa eine Million Frauen mit überstandener Brustkrebsbehandlung. Die Forschenden der MHH haben rund 400 Patientinnen zwischen 39 und 68 Jahren befragt, deren Therapie vier bis sechs Jahre zurückliegt. Zur Einordnung haben sie ihre Antworten mit denen gleichaltriger Frauen aus einer Bevölkerungsstichprobe verglichen. Die Deutsche Krebshilfe, die die Studie mit rund 110.000 Euro unterstützt hat, fordert einen Ausbau des Krebsnachsorgeangebots. Dieses Angebot bedarfsgerecht auszubauen und Konzepte hierfür zu entwickeln, sei der Krebshilfe ein wichtiges Anliegen, betont deren Vorstand Gerd Nettekoven. Er sieht vor allem die Gesundheits-, Sozial- und Forschungspolitik in der Pflicht.

Arzneimittelengpässe: Zeit zu handeln

Luxemburg/Berlin (pag) – Die EU muss endlich entschlossen gegen kritische Arzneimittelengpässe vorgehen, verlangt kürzlich Klaus-Heiner Lehne, Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. In einem Sonderbericht analysiert er die Problemlage. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das Thema auf der Agenda.

In den Augen von Klaus-Heiner Lehne, Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, ist es Zeit zum Handeln. © Wikipedia, Duerino, CC BY-SA 4.0

Die von den EU-Staaten gemeldete Anzahl an Arzneimittelengpässen erreicht in den Jahren 2023 und 2024 ein „Rekordlevel“, sagt Lehne. Er führt aus, dass Arzneimittelengpässe schwerwiegende Folgen für die Patienten haben könnten, die öffentliche Gesundheit gefährdeten und für Ärzte, Apotheken und Länder mit hohen Kosten verbunden seien.

Ein zentrales Ergebnis des Berichts lautet, dass es noch an einem wirkungsvollen System fehle, um das Problem einzudämmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien unzureichend. Eine Empfehlung lautet daher, umfassende koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen von Arzneimittelengpässen einzuleiten. Auch habe die EU-Kommission sicherzustellen, dass Engpässe von zentral zugelassenen Arzneimitteln rechtzeitig an die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) gemeldet werden. Weiterhin sollte die EMA eine zentrale Arzneimitteldatenbank und eine zentrale Meldeplattform betreiben, in welche bestehende und geplante einschlägige Datenbanken eingehen. Und: Sowohl die EMA als auch die EU-Mitgliedsländer hätten die öffentliche Kommunikation zu verbessern und sollten Informationen über mögliche alternative Arzneimittel bereitstellen.

Frühes Stadium

In Lehnes Augen zeigt der Bericht: Es ist Zeit zum Handeln. Obwohl die EMA den Ländern wertvolle Unterstützung geleistet und die Kommission erste Schritte unternommen habe, indem sie Änderungen der Rechtsvorschriften vorschlug, befinden sich die Bemühungen, die die zugrunde liegenden Ursachen der Engpässe beseitigen, „noch in einem frühen Stadium“, so die Autoren. Der Expertise zufolge gibt es für Engpässe verschiedene Gründe, darunter Schwachstellen in den Lieferketten. Die Produktion von gängigen Schmerzmitteln wie Paracetamol und Ibuprofen sei größtenteils nach Asien ausgelagert worden. Eine hohe Abhängigkeit bestehe auch bei anderen gängigen Arzneimitteln, für die in der EU kritische Engpässe bestanden hätten, wie das Antibiotikum Amoxicillin und Salbutamol, ein Arzneimittel, das zur Behandlung von Asthma benötigt wird.

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Kurz nach Vorstellung des europäischen Berichts publiziert die DKG ein Positionspapier zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Darin fordert sie eine verlässliche, sichere, innovative und finanzierbare Arzneimittelversorgung. „Wir brauchen endlich einen klaren politischen Kurs, der den Krankenhäusern Planungssicherheit gibt“, so der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. Dazu gehörten ein optimiertes Monitoring ohne unnötige Bürokratie, eine faire Belieferung durch den Großhandel sowie kurzfristig nutzbare Ausnahmeregelungen, wenn Standardmedikamente fehlen.

 

Weiterführende Links:
Deutsche Krankenhausgesellschaft, Moderne und verlässliche Arzneimittelversorgung an Krankenhäusern, 2025, PDF

Europäischer Rechnungshof, Kritischer Arzneimittelengpass – EU-Maßnahmen brachten einen Mehrwert, strukturelle Probleme bleiben jedoch bestehen, 2025, PDF

HIV-Bekämpfung: Erfolg auf der Kippe

Berlin (pag) – Die globalen Anstrengungen im Kampf gegen HIV stehen vor einer ungewissen Zukunft. Durch Sparmaßnahmen verschiedener Länder sind Erfolge in der HIV-Bekämpfung gefährdet, befürchtet der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Hendrik Streeck.

„In diesem Jahr haben nicht nur die USA angekündigt, die Gelder zu streichen, sondern auch Frankreich, Deutschland, England und die Niederlande“, konstatiert der Virologe Streeck in einer Veranstaltung des auf HIV/Aids spezialisierten Pharmaunternehmens ViiV Healthcare. Insgesamt finanzierten diese fünf Länder rund 90 Prozent des globalen Kampfes gegen HIV. Größter Finanzier waren die USA. Die weltweiten Budgets für Entwicklungshilfe gehen ebenfalls zurück. Das führe sehr wahrscheinlich auch zu Kürzungen in der internationalen Hilfe für HIV-Bekämpfung, befürchtet der CDU-Politiker.

Trotz aller Kritik hat Streeck auch Verständnis für die knappen Kassen der Bundesregierung. Dennoch warnt er davor, durch die Kürzungen die Erfolge der letzten Jahre in Teilen zu verspielen. Die Inzidenz werde moderat in die Höhe klettern, späte Diagnosen würden ansteigen. Er warnt auch vor weniger HIV-Screenings und mehr unbekannten HIV-Infektionen. Durch Therapieunterbrechungen komme es zu mehr Todesfällen und steigender Morbidität. „Die Sorge besteht zusätzlich, dass durch On-off-Therapieunterbrechungen auch Resistenzen entstehen“, so der Virologe.

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UNAIDS-Ziel für 2025 verfehlt

Um weiterzukommen, brauche es politischen Willen, so Streeck. In der Corona-Pandemie habe man gesehen: „Wenn ein politischer Wille da ist, dann ist da auch ein Weg.“ Das erklärte UNAIDS-Ziel für 2025 lautet 95-95-95. Das heißt: 95 Prozent der mit HIV lebenden Menschen kennen ihren HIV-Status. Von ihnen erhalten 95 Prozent die HIV-Medikamente. Bei 95 Prozent davon wirkt die Medizin so gut, dass die HIV-Vermehrung unterdrückt ist und HIV nicht sexuell übertragbar ist. Einige Länder wie Botswana, Eswatini und Ruanda konnten dieses Ziel bereits erreichen. Weltweit sei man aktuell bei 86-77-72 – „also weit davon weg, was wir eigentlich erreichen wollten“, konstatiert Streeck.

In Deutschland habe man das Ziel verfehlt, moniert Dr. Hannah Linke, Vorstandsmitglied der Deutschen AIDS-Gesellschaft. 92-99-95 sei hierzulande der aktuelle Stand. Linke spricht auch über Patientengruppen unter dem Radar: Keinen Abfall bei Neuinfektionen habe es seit 1990 bei Menschen gegeben, die sich hierzulande auf heterosexuellem Weg ansteckten. „Menschen, die wir bis jetzt schlecht erreichen“, zeigt sie sich enttäuscht. Das gelte auch für Männer mit Migrationshintergrund, die Sex mit Männern haben. Und: Bei Drogengebrauchenden gebe es sogar steigende Raten von HIV-Neudiagnosen.

Trotz bedeutsamer Fortschritte, insbesondere in der Behandlung von HIV, stecken sich noch jedes Jahr 1,3 Millionen Menschen neu an. Heruntergerechnet heißt das: Alle 24 Sekunden erhält irgendwo auf der Welt jemand die Diagnose HIV-positiv.

Die Kluft zwischen Forschung und Krankheitslast

Berlin (pag) – Die Forschung ist insgesamt unzureichend an tatsächliche Gesundheitsbedarfe angepasst. Das ergibt eine internationale Studie unter Beteiligung der Universität Mannheim.

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„Bisher wussten wir, dass Forschung und Krankheitslast oft nicht zusammenpassen – aber wie sich dieses Ungleichgewicht über die Zeit verändert hat, war weitgehend unbekannt“, konstatiert Korrespondenzautor Prof. Marc Lerchenmüller. Beides sei seit 1999 viel besser aufeinander abgestimmt, zeigt die Arbeit. Die Diskrepanz habe sich seitdem sogar halbiert. Der Hauptgrund dafür ist der regionale Rückgang übertragbarer Krankheiten wie HIV/AIDS, Malaria oder Tuberkulose. Ihr Anteil an der weltweiten Krankheitslast reduzierte sich in den letzten 20 Jahren deutlich. Dem steht jedoch eine globale Zunahme von nicht übertragbaren Krankheiten gegenüber – etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Suchterkrankungen oder Diabetes. Rechnung getragen würde dieser Veränderung von Seiten der Wissenschaft allerdings nicht.

Die Experten blicken auf eine Zweiteilung: Die Diskrepanz zwischen Forschung und Krankheitslast sei um etwa 75 Prozent zurückgegangen, weil die Krankheitslast lokal auftretender Infektionskrankheiten deutlich abgeflacht sei. Konträres gelte für chronische, nicht übertragbare Krankheiten: Hier sei die Kluft um 25 Prozent gestiegen. „Nichtübertragbare Krankheiten sind ein globales Problem – doch die Forschung dazu findet bislang vor allem in den westlichen Ländern statt und hinkt der globalen Zunahme der Krankheitslast hinterher“, betont Dr. Leo Schmallenbach, Erstautor der Studie.

Mehr Zusammenarbeit gefordert

Ändern sich Forschungsschwerpunkte künftig nicht, dürfte die Schere wieder auseinanderklaffen, glauben die Autoren. Damit Forschung und Gesundheitsbedarfe harmonisiert werden, brauche es stärkere internationale Zusammenarbeit, eine offene Wissenschaftspolitik – etwa durch Open Science und verpflichtendes Daten-Sharing – und Partnerschaften auf Augenhöhe. Nur so könnten auch unterversorgte Regionen erreicht werden, konstatieren die Wissenschaftler.

Weiterführender Link:
Die Langzeitstudie betrachtete mithilfe Künstlicher Intelligenz rund 8,6 Millionen wissenschaftliche Veröffentlichungen mit Daten zur Krankheitslast der vergangenen 20 Jahre.

Was fehlt noch zum Krebsforschungs-Weltmeister?

Berlin (pag) – „Warum sollte sich Deutschland nicht zum Ziel nehmen, Weltmeister in der Krebsforschung zu werden?“ Das fragt Prof. Michael Hallek, Direktor der Klinik für Innere Medizin und des Centrums für Integrierte Onkologie an der Uniklinik Köln. Beim Vision Zero Summit diskutieren zahlreiche Experten über Chancen und Herausforderungen der Krebsmedizin.

Hallek sieht in Deutschland eine „sehr gute Grundlagenforschung“. Die Schaffung der onkologischen Spitzenzentren sei ein guter Schritt gewesen und habe viel Bewegung in die Forschung gebracht. „Wir sind einfach schlecht in der Übersetzung von guten Ideen hin zu Produkten“, gießt er aber auch Wasser in den Wein. Um besser zu werden, sollten hausgemachte Probleme ausgeräumt werden: „Wir müssen jetzt antizyklisch investieren, um Wettbewerbsnachteile auszugleichen.“ Konkret nennt Halleck Überregulierung als größten Nachteil. „Bürokratie schützt zwar auch vor Willkür, sie kann aber auch Leben kosten. Hier muss sich das Mindset von Politik und Bürgern verändern.“

Schutz und Schnelligkeit

Das novellierte Strahlenschutzgesetz soll bürokratische Hürden für Studien abbauen, die Strahlenanwendungen am Menschen vorsehen. © iStock.com, JohnnyGreig

Erste Schritte in diese Richtung: Am 1. Juli ist die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Vorhaben an den Start gegangen. Die Geschäftsstelle ist am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Das neue Gremium ergänze die bestehenden Ethik-Kommissionen nach Landesrecht, teilt das BfArM mit. Kernziel der neuen Kommission: den Schutz von Studienteilnehmern sicherstellen, zugleich Verfahren beschleunigen und damit den Weg für wissenschaftlichen Fortschritt ebnen. Zuständig sei die Behörde unter anderem für Anträge auf Genehmigung klinischer Studien, bei welchen Arzneimittel erstmalig am Menschen getestet werden. In den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallen auch klinische Studien von Arzneimitteln für neuartige Therapien und klinische Prüfungen, bei welchen die Notfall-Einsatzgruppe der Europäischen Arzneimittel-Agentur beteiligt ist.

Novellierter Strahlenschutz

Mit der Einrichtung der Kommission setzt die Bundesregierung einen zentralen Baustein des Medizinforschungsgesetzes (MFG) und der Pharmastrategie um. Ebenfalls am 1. Juli greift das mit dem MFG novellierte Strahlenschutzgesetz. Es soll bürokratische Hürden für klinische Studien abbauen, die Strahlenanwendungen am Menschen vorsehen, teilt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit. Für Forschende vereinfache sich die Zulassung vieler klinischer Prüfungen deutlich. Ein Beispiel: Werden bei Studien, die zur Überprüfung der Wirksamkeit eines neuen Medikaments CT-Untersuchungen einsetzen, mehr CTs benötigt als bei einer üblichen Behandlung, mussten die Untersuchungen bisher beim BfS angezeigt und geprüft werden. Seit dem 1. Juli wird dies mit der Bewertung der klinischen Prüfung für das Medikament selbst gebündelt.

Rund zwei Wochen später ziehen Bundesärztekammer und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland nach und legen die gemeinsam erarbeitete „Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen“ vor. Es ist die erste Richtlinie, die nach Inkrafttreten des MFG auf Basis der neuen Rechtslage veröffentlicht wird.