Berlin (pag) – Am Beispiel des metastasierten Brustkrebses deklinieren Experten kürzlich auf einer Tagung von IGES und Novartis den Umgang mit Innovationen und Probleme der frühen Nutzenbewertung durch. Über Evidenzgrenzen, Unsicherheit und die Deutungshoheit.
Mehr Patientinnen sollten in zertifizierten Zentren behandelt werden. Dafür macht sich Christoph J. Rupprecht von der AOK Rheinland/Hamburg stark. Solche spezialisierten Zentren böten die beste Voraussetzung für die Einführung von Innovationen, denn Rupprecht will einen „qualitätsgesicherten“ und keinen „willkürlichen Fortschritt“. Mit Prof. Stephan Schmitz, Vorsitzender des Bundesverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland, ist der Kassenvertreter insofern auf einer Linie, als dass sich auch der Arzt für einen strukturierten Erkenntnisgewinn nach der Zulassung ausspricht – „aber ohne Rationierung“, wie Schmitz betont. Allerdings rede man bereits seit vielen Jahren über das Thema, passiert sei fast nichts. Er kritisiert auch, dass die frühe Nutzenbewertung missbraucht werde, um den Stand des medizinischen Wissens zu definieren. Die Berichte des AMNOG-Verfahrens seien zwar hilfreich, aber nicht die endgültige Meinung. Es müsse den medizinischen Fachgesellschaften überlassen werden, den aktuellen Wissensstand festzulegen, ansonsten drohe eine „Medizin nach Kassenlage“, warnt der Onkologe.
„Kannibalisierung von Indikationen“
Demgegenüber betont Thomas Müller, Abteilungsleiter Arzneimittel beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dass hierzulande keine Rationierung aus Kostengründen stattfinde. Allerdings werde eine strenge Nutzenbewertung praktiziert – also eine Evidenz- anstelle einer Kostengrenze. Die Onkologie beschreibt Müller als sehr dynamisches Feld, bei dem sehr viel Geld im System sei. Als Nebenwirkung dessen sieht er eine „Kannibalisierung von Indikationen“.
Der G-BA-Vertreter weist darauf hin, dass das Gesundheitssystem stark an einer Explosion der Einstiegspreise neuer Arzneimittel – ausdrücklich nicht der Ausgaben insgesamt – knabbere: „Die Onkologie ist da sehr präsent.“ Müller mahnt daher Rationalität in der Preisfindung an.
Ein weiteres Thema auf der Tagung ist der Stellenwert des Endpunktes Progressionsfreies Überleben (Progression Free Survival, PFS) – auch im G-BA gibt es Müller zufolge darüber kontroverse Diskussionen. Letztlich gehe es um die Unsicherheit, wie man ein Surrogat werte, meint er. „Und die Akzeptanz von Unsicherheit ist in einem solidarischen System nicht sehr ausgeprägt.“ Holger Bless, Bereichsleiter HTA & Value Strategy bei IGES, weist indes darauf hin, dass Deutschland als einziges Land mit einer HTA-Behörde PFS als patientenrelevanten Outcome-Parameter explizit ablehne. Die Brisanz bestehe insbesondere darin, dass das Urteil „kein Zusatznutzen“ erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben könne, erläutert er mit Blick auf die seit 2011 nutzenbewerteten Antidiabetika. Fast die Hälfte davon seien nicht mehr im deutschen Markt verfügbar. „Mit zunehmender Einführung von Erstlinien-Onkologika könnten sich ähnliche Auswirkungen auf die Versorgung ergeben“, warnt er.
Berlin (pag) – Er gilt als das wichtigste strategische Forum für weltweite Gesundheitsfragen: der World Health Summit. Globale Gesundheitspolitik sei zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung Deutschlands geworden, betont dort Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
„Dieser internationalen Verantwortung werden wir auch in Zukunft gerecht werden und globale Gesundheitspolitik aktiv mitgestalten“, sagt Gröhe auf der Eröffnungsveranstaltung. Der Minister hebt insbesondere hervor, dass eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Politik mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Stiftungen und Wirtschaft wichtig sei. Die entscheidende Rolle der Wissenschaft für die Gesundheitsversorgung der Menschen weltweit macht Prof. Detlev Ganten, Präsident des World Health Summit, deutlich: „Wissenschaft übernimmt Verantwortung für die großen globalen Herausforderungen – von denen Gesundheit die wichtigste für jeden Einzelnen und die Gesellschaft als Ganzes ist.“
Joanne Liu, internationale Präsidentin von Ärzte ohne Grenzen, fordert die anwesenden Politiker und Wirtschaftsvertreter auf, gerade in Zeiten von Krieg gegen Terror globale Gesundheit nicht nur als Gesundheitssicherheit zu verstehen. „Hilfe gibt es nur, wenn sich wohlhabende Nationen von einer Krise bedroht fühlen“, kritisiert sie.
Zentrale Themen des Gesundheitsgipfels sind in diesem Jahr unter anderem: die Gesundheitspolitik der G7/G20, Digitalisierung und Big Data sowie Afrika und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Mehr als 1.000 Teilnehmer aus internationaler Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft besuchen die internationale Konferenz, die seit 2009 jeden Oktober in Berlin stattfindet. Der World Health Summit steht unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron und des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker.
Berlin (pag) – „Organtransplantation ist ein Paradebeispiel für ethische Probleme in der Medizin“, eröffnet Prof. Silke Schicktanz von der Universitätsmedizin Göttingen ihren Vortrag beim Kongress des Deutschen Ärztinnenbunds in Berlin. Der Fokus der Debatte liege auch medial vor allem auf der Seite der Empfänger. „Das Schlagwort Organmangel sorgt dafür, dass wir die andere Seite aus den Augen verlieren.“
Organe zu spenden, sei keine Selbstverständlichkeit, sondern eine für viele Menschen schwere Entscheidung. „Unser Körper ist Teil unserer Identität“, gibt Schicktanz zu bedenken. Die biomedizinische Vorstellung, in der Körper und Geist voneinander getrennt existieren, sei nur eins von vielen verschiedenen Modellen. Körper und Persönlichkeit beeinflussen sich der Medizinethikerin zufolge gegenseitig, bestimmte Organe wie Herz, Augen oder Gehirn empfinden viele Menschen als identitätsstiftend. „Es ist wichtig, diese Körperkonzepte zu verstehen, um dann ins Gespräch zu kommen“, betont Schicktanz.
Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung sei im deutschen Grundgesetz an mehreren Stellen verankert. Hierzulande muss jeder Einzelne explizit zustimmen, bevor ihm Organe entnommen werden dürfen. Diese sogenannte Einwilligungslösung stehe sehr viel mehr im Einklang mit dem Selbstbestimmungsrecht als etwa die Regelungen in Österreich oder Spanien. Dort ist jeder automatisch Organspender, der keinen Widerspruch einlegt. „Vielen Einwohnern der betreffenden Länder ist diese Regelung nicht bewusst“, sagt Schicktanz.
Um in Deutschland die Spenderquoten zu erhöhen, sei es wichtig, den Glauben daran zu stärken, dass die Organe gerecht verteilt würden. Auch mit Blick auf die soziale Anerkennung sieht Schicktanz Verbesserungspotenzial. So seien etwa in Spanien die Lebendspender sehr viel besser sozial abgesichert, sollten sich aus dem Eingriff Komplikationen ergeben. Für einen aus Schicktanz’ Sicht interessanten Weg habe sich Israel entschieden: Wer sich dort als Organspender registrieren lässt, wird im Notfall selbst bei der Organvergabe bevorzugt. „Solidarität – also die Fürsorge für schwache und vulnerable Personen – ist zwar eine Stärke des deutschen Gesundheitssystems“, sagt sie. Dabei handele es sich aber nicht um reinen Altruismus: „Die Bereitschaft zu geben ist gekoppelt an eine gewisse Reziprozität und die Vorstellung, selbst in eine vergleichbare Situation geraten zu können.“ Insofern könne das israelische Modell dazu beitragen, mehr Menschen für die Organspende zu gewinnen, glaubt sie.
Berlin (pag) – Lassen sich Wirksamkeit und Nutzen bestimmter Therapien im Versorgungsalltag mithilfe von Registerdaten besser abbilden als durch randomisierte klinische Studien (RCTs)? Diese Frage diskutieren Prof. Edmund Neugebauer von der Medizinischen Hochschule Brandenburg und der Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Prof. Jürgen Windeler, beim Kongress für Versorgungsforschung.
Registerdaten können die Daten aus klinischen Studien ergänzen, sind sich Neugebauer und Windeler schnell einig. Deshalb sollten sie auch bei der Nutzenbewertung von Therapien eine Rolle spielen, findet Neugebauer. Während sich bei RCTs zum Beispiel Patientenselektion und Beobachtungseffekte auf die Resultate auswirken können, ergeben sich Registerdaten aus einem natürlichen Setting unter nicht kontrollierten Bedingungen. „RCTs negieren den Kontext einer Gesundheitsleistung“, bemängelt der Versorgungsforscher. „Dieser hat aber erhebliche Effekte, vergleichbar mit der Gesundheitsleistung selbst.“ Wirksamkeit und Nutzen von Behandlungen seien daher durch RCTs nur bedingt darstellbar. Neugebauer: „Register und RCTs müssen sich ergänzen und weiterentwickeln.“ Dass Register im Methodenpapier 5.0 des IQWiG nicht einmal erwähnt werden, nennt er „verbesserungswürdig“.
Institutsleiter Windeler kontert: Nicht richtig sei, dass RCTs eine geringe externe Validität aufweisen. Stattdessen stellt Windeler die Aussagekraft von Registern infrage. In Deutschland gebe es „kaum Register von hoher Qualität, der Aufbau ist langwierig und aufwendig“. Zudem ließen sich die Daten praktisch nicht standardisiert erheben und es fehlten wichtige Endpunkte. „Bei nicht dramatisch großen Effekten ist die Auswertung von Registerdaten sehr fehleranfällig“, kritisiert er. RCTs seien daher durch Register nicht zu ersetzen. Aus seiner Sicht „bietet das Methodenspektrum randomisierter Studien vielfältige Möglichkeiten“, sodass es weder sinnvoll noch nötig sei, Register für die Nutzenbewertung heranzuziehen.
Aus der Sicht von Privatdozentin Dr. Monika Klinkhammer-Schalke vom Tumorzentrum Regensburg gilt es gut zu überlegen, in welchen Fällen RCTs die bessere Wahl sind und wann Register. „Register begleiten im Gegensatz zu RCTs alle Patienten“, gibt sie zu bedenken – also auch etwa Senioren, die in RCTs meist nicht eingeschlossen sind. „Wir sollten sie für viele Fragestellungen nutzen.“ Das Outcome sei mithilfe von Registerdaten durchaus beurteilbar, widerspricht sie Windeler. „Beim Krebsregister haben wir zum Beispiel eine sehr gute Standardisierung hinbekommen.“
Statements und Fotos v.l.n.r.: Prof. Edmund Neugebauer, Medizinischen Hochschule Brandenburg: „RCTs negieren den Kontext einer Gesundheitsleistung.“
Prof. Jürgen Windeler, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: „In Deutschland gibt es kaum Register von hoher Qualität.“
Privatdozentin Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, Tumorzentrum Regensburg: „Register begleiten im Gegensatz zu RCTs alle Patienten.“
Berlin (pag) – „Armut und Gesundheit hängen in der EU noch immer sehr stark zusammen“, beklagt der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dr. Vytenis Andriukaitis, kürzlich bei einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Die Europäische Union müsse in diesem Bereich effektiver arbeiten, um die Auswirkungen des Sozialstatus auf die Gesundheit zu verringern.
Die Themen soziale Ungleichheit und Gesundheit stünden in Deutschland auf der Agenda – das sei in vielen anderen Ländern nicht der Fall, merkt Andriukaitis an. Er fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, nationale Programme aufzulegen, um Menschen in ärmeren Schichten zu fördern. Darüber hinaus „brauchen wir wissenschaftliche Evidenz für die gesundheitlichen Bedürfnisse der Schwächsten in der Gesellschaft“, betont er. „Warum schließen wir uns nicht zusammen und ermutigen die nationalen Parlamente, diese Probleme anzugehen?“
Prof. Ilona Kickbusch vom Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien ergänzt, dass heute mit Blick auf die Gesundheit neben der sozialen und politischen Determinante auch kommerzielle Aspekte immer mehr in den Mittelpunkt rückten. „Wir leben in einer Gesellschaft, die uns sagt: Wenn du am Markt teilnimmst, nimmst du Teil an der Gesellschaft.“ So seien zum Beispiel die ärmsten Kinder gleichzeitig die dicksten und nicht etwa jene aus sozial besser gestellten Schichten. „Die Marktöffnung für billigen Zucker fördert diese Ungleichheit“, kritisiert Kickbusch. Denn dies beeinflusse die Zusammensetzung billiger Lebensmittel.
Die Expertin für globale Gesundheit und Gesundheitskompetenz hat eine klare Botschaft an die Regierungen: „Wenn wir an den Verhältnissen etwas ändern wollen, müssen wir kreativer werden. Wir brauchen mehr politischen Mut.“ Interessant sei, dass Forscher in Finnland im Zuge des Testlaufs für das bedingungslose Grundeinkommen auch die Auswirkungen auf die Gesundheit untersuchten – ein erster Schritt in die richtige Richtung, findet Kickbusch, denn „die Konzepte, die wir haben, werden uns nicht in die Zukunft tragen“.
Berlin (pag) – Beschleunigte Zulassungsverfahren, frühe und späte Nutzenbewertung, Innovations- und AMNOG-Check, Hochpreistendenzen und Versorgungslücken – wer im Herbst auf Terminen zum Thema Arzneimittel unterwegs ist, den befällt ein Déjà-vu-Erlebnis, denn die Themen ähneln sich stark.
Prof. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzen-der der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, gibt mit Prof. Gerd Glaeske den Innovations-report der Techniker Krankenkasse (TK) heraus. Beim Arzneiverordnungs-Report (AVR) ist er neu im Herausgeberteam. Bei beiden Präsentationen nimmt er die „drastisch“ zunehmenden beschleunig-ten Zulassungsverfahren bei Arzneimitteln ins Visier. Die Folge: Das Wissen über die neuen Medikamente sei nicht mehr so fundiert, nachträglich Evidenz zu beschaffen funktioniere nicht. Patienten seien daher mit unsicheren Arzneimitteln konfrontiert. „Wir geben sehr viel Geld für Arzneimittel aus, deren Nutzen wir nicht kennen“, kritisiert er. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, will daher, dass beschleunigt zugelassene Arzneimittel nur in qualifizierten Zentren angewendet werden dürfen. An den Zentren sollen auch firmenübergreifende und pharmaunabhängige Studien durchgeführt werden, um Evidenzlücken zu schließen. Als Vorbild nennt Litsch bei der Vorstellung des AVR den Pharmafonds in Italien, dessen Mittel aus einer prozentualen Gebühr der Hersteller auf deren Marketingausgaben stammen.
Kritik an der zu zögerlichen Verordnung von Biosimilars, hochpreisigen Arzneimitteln und Orphanisierungsstrategien kommen sowohl bei dem TK- als auch bei AVR-Termin zur Sprache. Die von Litsch verlangte späte Nutzenbewertung fordert auch Barmer-Chef Prof. Christoph Straub bei einer Diskussionsrunde des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller. Dort kritisiert BAH-Vorstand Dr. Andreas Kress die dominante Rolle des GKV-Spitzenverbandes im AMNOG-Prozess: „Er definiert die Voraussetzungen für die Nutzenbewertung mit, deren Ergebnis anschließend als Grundlage bei den Preisverhandlungen dient.“ Der vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie beauftragte AMNOG-Check nimmt dagegen die Folgen der Nutzenbewertung für die Versorgung näher unter die Lupe: Post AMNOG ist die Verfügbarkeitsquote der europäisch zugelassenen AMNOG-fähigen Präparate in Deutschland von 98 auf 82 Prozent gesunken, ergibt die Analyse von Prof. Dieter Cassel und Prof. Volker Ulrich. Seit 2011 stehen durch Marktaustritte insgesamt 28 bereits eingeführte Produkte nicht mehr auf dem deutschen Markt zur Verfügung. 2011 und 2013 kam es lediglich zu einem einzigen Rückzug, im vergangenen Jahr sind dagegen zehn Marktaustritte zu verzeichnen.
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen vermisst in einer Stellungnahme methodische Vorfahrtsregeln für Kinderarzneimittel bei der Nutzenbewertung. Der Gesetzgeber solle dazu Vorgaben machen und das Thema nicht dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überlassen. Dieser hat im September einen Evidenztransfer, das heißt die Übertragung der Nutzenbewertung von Erwachsenen auf Kinder, für ein Medikament zur Behandlung von HIV-Infektionen für Kinder ab sechs Jahren abgelehnt. Auf der öffent-lichen Plenumssitzung moniert der unparteiische G-BA-Vorsitzende, dass ein Hersteller eine „Flut von Nachmeldungen“ für sein Dossier eingereicht habe. Dieses sei „sehr selektiv“ aufbereitet gewesen. So werde das „Stellungnahmeverfahren ad absurdum geführt“, sagt Prof. Josef Hecken.
Berlin (pag) – Wenn der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt, eine Richtlinie „in Schweinsleder gebunden“ zur Verfügung zu stellen, dann muss es damit etwas Besonderes auf sich haben. Tatsächlich preist Prof. Josef Hecken die Regelung zum Zweitmeinungsverfahren ironisch als „Krönung demokratischer Selbstverwaltungskultur, die zeigt, wie man auch sprachliche Differenzen über drei Jahre kultivieren kann“.
Wenn es einen Beweis für die Effektivität und Effizienz der Selbstverwaltung gebe, dann sei es diese Richtlinie, so Hecken süffisant weiter auf der öffentlichen Sitzung des Ausschusses am 21. September. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurde für gesetzlich Versicherte ein Rechtsanspruch geschaffen, vor bestimmten medizinischen Eingriffen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Gesetzgeber denkt an einen planbaren Eingriff, „bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist“. Die ersten Operationen, für die das strukturierte Zweitmeinungsverfahren angewendet werden kann, sind Mandel- und Gebärmutterentfernungen (Tonsillektomie, Tonsillotomie, Hysterektomie). Der G-BA regelt auch, über welche Qualifikationen zweitmeinungsgebende Ärzte verfügen müssen und welche genauen Aufgaben sie haben.
Im Zentrum stehe die ärztliche Beratung über Therapiealternativen, sagt Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA. Bei den Ärzten, die für das Verfahren in Frage kommen, sei entscheidend „die ärztliche Unabhängigkeit von etwaigen wirtschaftlichen Interessen an der Durchführung des Eingriffs“, betont sie. Bis das Verfahren im Versorgungsalltag ankommt, dürfte es allerdings noch etwas dauern. Die Richtlinie tritt in Kraft, wenn sie nicht vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Auch kann das Zweitmeinungsverfahren erst dann als ambulante Leistung in Anspruch genommen werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Die Patientenvertreter bemängeln unter anderem, dass bei der Zweitmeinung fehlende Befunde nicht erhoben werden dürfen. Die Folge: Patienten würdenzu einem „Diagnostik-Ping-Pong verurteilt, wenn Befunde fehlen“, twittert Dr. Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband, die Patientenvertreterin im G-BA ist. Mit der jetzt verabschiedeten Regelung haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband durchgesetzt.
Berlin (pag) – Die BAG-Selbsthilfe, die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen, hat in ihrem 50-jährigem Bestehen viel bewirkt. Heute steht sie vor weiteren Aufgaben, die sie „bedienen“ soll – ohne jedoch eine angemessene finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten, betont ihr Bundesgeschäftsführer.
„Der Arbeitsgemeinschaft ist es in den vergangenen 50 Jahren immer wieder gelungen, wichtige Impulsezu setzen“, führt BAG-Chef Dr. Martin Danner auf der feierlichen Matinée mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aus. Als Beispiele nennt er die Verankerung des Diskriminierungsverbots für Menschen mit Behinderungen im Grundgesetz von 1994, die Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen von 2004 sowie das Bundesteilhabegesetz von 2016. Entscheidende Triebfeder für den Aufbau des Verbands sei gewesen, den Menschen mit Behinderung im politischen Raum Gehör zu verschaffen. Die Selbsthilfebewegung in den 1970er Jahren habe zudem dazu geführt, dass chronisch Kranke zahlreiche Gruppen gründeten, um sich auszutauschen und ihre Erkrankung gemeinsam zu bewältigen.
Zu einem neuen Impuls sei es in den 2000er Jahren gekommen: „Die Mitwirkung der Selbsthilfe in den Gremien des Gesundheits- und Sozialsystems, im Bildungswesen und sogar in der Forschung wird gewünscht, wenn nicht sogar eingefordert“, sagt Danner. Unterstützungsangebote der Selbsthilfe würden als sinnvolle Ergänzung zu Angeboten des Staats, der Selbstverwaltung oder der Wohlfahrtsverbände angesehen. Allerdings: „Es stellt sich die Frage, wie die Selbsthilfe das alles ‚bedienen’ soll“, führt Danner aus. Die Selbsthilfe arbeite großenteils ehrenamtlich ohne finanzielle Unterstützung, Fördergelder würden nur für einzelne Projekte gewährt, nicht jedoch für eine dauerhafte Tätigkeit. Danner nennt ein Beispiel für die gestiegene Erwartungshaltung gegenüber den Patientenorganisationen: Verschiedene europäische Institutionen und Abgeordnete des Europaparlaments hätten den Wunsch geäußert, dass die deutsche Selbsthilfeszene sich stärker an den Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene beteiligen solle. „Eine Anfrage zu Fördermöglichkeiten beim zuständigen Ministerium brachte den Hinweis, dass kein Fördertopf existiere und dass grundsätzlich auch nur zeitlich befristete Projektförderungen möglich seien“, berichtet Danner. „Die Mitgliedsbeiträge von behinderten und chronisch kranken Menschen können nicht für immer neue Zwecke in Anspruch genommen werden, die eigentlich im öffentlichen Interesse liegen“, so der BAG-Chef weiter. Es sei eine ungelöste Frage, wie solche öffentlichen Aufgaben künftig wahrgenommen werden; dies müsse gesellschaftspolitisch beantwortet werden.
Berlin (pag) – Gewalt gegen Ärzte und andere Gesundheitsberufe entwickelt sich in den Ländern Mittel- und Osteuropas zu einem immer größeren Problem. Dies stellen Vertreter verschiedener nationaler Ärztekammern bei ihrem diesjährigen Symposium im slowenischen Ljubljana fest.
Alle teilnehmenden Kammern suchen nach Wegen, der zunehmenden Gewalt zu begegnen und die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. „Die Gewaltbereitschaft steigt. Daher ist es notwendig, dass wir in der Gesellschaft ein Bewusstsein für dieses Problem schaffen. Die Sicherheit der Ärzte ist ein unverzicht-barer Bestandteil der Gesundheitsversorgung der Be-völkerung“, betont Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer, bei dem Treffen.
Dies unterstreichen die Ärztekammern in ihrer gemeinsamen Resolution. Sie fordern darin eine Null-Toleranz-Politik bei Gewalt gegen Ärzte, flankiert von einer entsprechenden Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene. Neben nationalen Meldesystemen sollen Pläne entwickelt werden, wie Gewalt in den Gesundheitseinrichtungen begegnet werden kann. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Krankenhausverwaltungen müssten die Vorfälle ernst nehmen und Ärzte besser für solche Situationen geschult werden, fordern die Ärztekammern. Letztlich gehe es um das Recht des Einzelnen auf einen sicheren Arbeitsplatz.
Idstein (pag) – Deutschland droht in den kommenden Jahren ein gewaltiger Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen. Die Hochschule Fresenius hat in der Studie „Ich bin dann mal weg“ alarmierende Zahlen zum Fachkräftemarkt und zur Arbeitszufriedenheit von Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten ermittelt.
Von rund 1.000 Therapeuten, die an der Erhebung der HochschuleFresenius teilnahmen, ist jeder vierte schon jetzt aus seinem Beruf ausgestiegen, fast die Hälfte denkt darüber nach. Nur knapp jeder dritte befragte Therapeut will aktuell auf jeden Fall in seinem Beruf weiterarbeiten. Besonders kritisch ist die Situation bei den Physiotherapeuten und Logopäden. Die Gründe für den Ausstieg sind überwiegend zu geringe Verdienstmöglichkeiten und mangelnde berufliche Perspektiven. „Angesichts der Tatsache, dass wir schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung deutlich mehr Menschen in den Gesundheitsberufen brauchen, sind die Zahlen zur schon vollzogenen Berufsflucht, insbesondere aber die zu den drohenden Abgängen, mehr als ernüchternd“, sagt Dr. Sabine Hammer, Dekanin des Master-Studiengangs Therapiewissenschaften an der Hochschule Fresenius. „Gerade gesetzlich Versicherte könnten in Zukunft länger auf einen Termin warten müssen: Rund 13 Prozent unserer jetzigen Aussteiger wollen nicht mehr mit den gesetz-lichen Krankenkassen abrechnen.“ Weitere gut 20 Prozent seien so genannte „Vollaussteiger“, die die Sparte komplett wechseln, zwei Drittel bezeichnet die Hochschule als „Weiterentwickler“, weil sie in Forschung und Lehre abwandern.
Mitspracherecht im G-BA gefordert
Vorgestellt wird die Studie auf einem Symposium am Idsteiner Campus der Hochschule. Prof. Volker Maihack, ehemaliger Bundesgeschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik und Ehrenvorsitzender des Deutschen Bundesverbandes der akademischen Sprachtherapeuten,stellt dort klare politische Forderungen: Dazu gehört unter anderem eine Festschreibung der Akademisierung in den Berufsgesetzen. „Wir brauchen außerdem eine nicht nur übergangsweise, sondern dauerhafte Abkopplung von der Grundlohnsummenanbindung und den Direktzugang der Patienten zu den Therapieberufen“, verlangt er. Auch sollten Physio-und Ergotherapeuten sowie Logo-päden ein Mitspracherecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bekommen. Des Weiteren müsse die Diskussion über die Einrichtung von Therapeutenkammern endlich Fahrt aufnehmen.
An der Studie „Ich bin dann mal weg“ nahmen insgesamt 984 Teilnehmer aus den Gesundheitsberufen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie teil.