Kontroverse um Mindestmengen

Berlin (pag) – Mindestmengen im Krankenhaus, ein seit Jahren kontrovers diskutiertes Thema der Selbstverwaltung, stehen bei einer Veranstaltung des AOK-Bundesverbandes auf der Agenda. Dort kritisiert Prof. Thomas Mansky, Technische Universität Berlin, dass Deutschland der internationalen Entwicklung hinterherhinkt.

Zweikampf: Martin Litsch und Georg Baum schenken sich bei der Mindestmengen-Kontroverse nichts © pag, Fiolka

Der Mediziner und Informatiker stellt in seinem Vortrag dar, dass die verlässliche Umsetzung der Mindestmengenregelung die Behandlungsqualität signifikant erhöhe. So setze etwa Holland seit 2011 insbesondere bei komplizierten aber planbaren Eingriffen wie OPs an der Bauchspeicheldrüse, der Speiseröhre oder bei Brustkrebs auf die konsequente Einhaltung von Mindestmengen. Gleichzeitig legten die Niederlande die Latte bei Mindestmengen auch höher als in Deutschland. Die Folge: Die Sterblichkeitsrate sei mit vier Prozent nur halb so hoch wie in deutschen Kliniken. Diesen Zusammenhang zeigten auch Analysen aus Großbritannien. Deutlich weniger Patienten sterben, wenn sie in einer Klinik operiert werden, wo die Eingriffe den Mindestmengen entsprechen, betont Manky. „Diese Daten sind evidenzbasiert.“ Eine verlässliche Umsetzung der Mindestmengenregelung hält der Experte daher für zwingend, überfällig sei auch eine Erhöhung bestehender Mindestmengen sowie eine Ausweitung auf andere Bereiche.
Für den Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, sind Mindestmengen eines von vielen Instrumenten der Qualitätssicherung – und noch dazu eines, das unter rechtsstaatlichen Bedingungen „nur verkrampft einsetzbar“ sei. Damit spielt er auf erfolgreiche Klagen der Krankenhäuser gegen Mindestmengen vor den Sozialgerichten an. Ausnahmen und Flexibilität sind für ihn unbedingt notwendig. Er propagiert einen „Korridor“, der es einer Klinik erlaubt, um zehn Prozent nach unten von der Mindestvorgabe abzuweichen. Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml hebt bei der Diskussion hervor, dass Krankenhausplanung in Länderhand bleiben solle und nicht über Qualitätsindikatoren ausgehebelt werden dürfe. Auch sie plädiert für Flexibilität bei den Mindestmengen, während Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, mehr Rechtssicherheit und Verbindlichkeit verlangt. Kassen würden gerne restriktiver bei der Vergütung vorgehen, wenn ein Krankenhaus die Mindestmenge reißt, den Eingriff aber dennoch vornimmt. „Aber wenn wir die Leistung verweigern, landen wir ständig vor Gericht.“ Der von Baum vorgeschlagene Korridor bedeutet Litsch zufolge de facto eine weitere Absenkung der festgelegten Mindestmenge. Das dürfe allenfalls die Ausnahme sein. Ausdrücklich gegen Ausnahmeregelungen wendet sich Wolf Dietrich Trenner, ehemaliger Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). „Wir haben uns keine Ausnahmen gewünscht.“ Wenn es sie gebe, würden sie auch genutzt, die Kreativität kenne kaum Grenzen, sagt Trenner, der außerdem moniert, dass man sich im G-BA nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen könne. Eine Ausweitung der Mindestmengenregelung werde damit verhindert.

„Wer früher stirbt, war länger arm“

Berlin (pag) – Sozialstatus und Bildungsniveau sind die zwei entscheidenden Faktoren für gesundheitliche Ungleichheit und damit das Risiko, vorzeitig zu sterben, sagt Reiner Klingholz. Der Direktor des Berlin-Instituts hat eine Studie vorgestellt, die sich mit Unterschieden bei der Lebenserwartung sowie deren Ursachen beschäftigt.

Geschätzte Überlebenswahrscheinlichkeit in Prozent für 18- bis 90-Jährige nach sozioökonomischem Status und Geschlecht in Deutschland, 2011 (Quelle: Sudie „Hohes Alter, aber nicht für alle – Wie sich die soziale Spaltung auf die Lebenserwartung auswirkt “, Seite 11 © Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Berlin)

Global ist die Lebenserwartung stetig angestiegen. Dank Fortschritten der modernen Medizin und bei der Prävention verschiebe sich die Sterblichkeit in den reichen Ländern in ein immer höheres Alter, heißt es in der Studie. Dadurch erreichten einzelne Bevölkerungsgruppen zwar immer neue Rekordwerte bei der Lebenserwartung, „aber die weniger Privilegierten bleiben zurück“. Bestehen diese Unterschiede weiter oder vergrößern sie sich sogar, bleibe dies nicht ohne Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung. Und: Die Kostensteigerung, die aufgrund der Alterung zu erwarten ist, könnte letztlich dazu führen, dass es selbst den reichsten unter den reichen Ländern nicht mehr gelinge, die Lebenserwartung weiter zu steigern, warnen der Autoren. Sie nennen in der Expertise zahlreiche interessante Daten: beispielsweise, dass die mittlere Lebenserwartung für US-Amerikaner 2015 gegenüber dem Vorjahr statistisch um fünf Wochen auf 78,8 Jahre gesunken ist, nachdem sie über zwei Jahrzehnte, wenn auch schwach, gestiegen ist. Ebenfalls in den USA liegen rund 20 Jahre zwischen dem Bezirk (County) mit der höchsten und jenem mit der niedrigsten mittleren Lebenserwartung. Aber auch für Deutschland gibt es bezogen auf die unterschiedliche Lebenserwartung eindrückliche Zahlen: Neugeborene Jungen im wohlsituierten bayerischen Landkreis Starnberg könnten mit rund acht Jahren mehr Lebenszeit rechnen als ihre Geschlechtsgenossen in der ehemaligen Schuhmachermetropole Pirmasens in Rheinland-Pfalz. Weiter heißt es, dass selbst in den am weitesten entwickelten Ländern mit der geringsten sozialen Ungleichheit die Unterschiede in der Sterblichkeit nach Bildung zugenommen haben. In den skandinavischen Staaten, in Finnland, Belgien, Frankreich und der Schweiz sei die Lebenserwartung höher Gebildeter stärker angestiegen als jene der bildungsferneren Schichten. „Gesellschaft und Politik müssen aktiv werden, um diese Ungleichheiten zu verringern“, lautet das Fazit der Studie. Dabei werden unter anderem folgende Handlungsfelder genannt: Chancengleichheit schaffen, Prävention durchsetzen, die Risikofaktoren Ernährung und Rauchen steuern, Kindersterblichkeit senken und gesunde Städte planen. Zu dem Stichwort Gesundheitssystem verbessern heißt es, dass dieses in den Industrieländern zukunftsfest zu machen sei, das Kostenproblem müsse man in den Griff bekommen. „Es muss möglich sein, über Kosteneffektivität und Rationierung mancher Leistungen zu diskutieren. Gleichzeitig gilt es jedoch abzuwägen, ob Kürzungen und Sparmaßnahmen heute nicht auf lange Sicht wieder Mehrkosten verursachen.“

Weiterführender Link:
Download der Studie „Hohes Alter, aber nicht für alle“: www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Hohes_Alter/Lebenserwartung_online.pdf

Sorgt ein Entschädigungsfonds für Gerechtigkeit?

Berlin (pag) – Muss beim Patientenrechtegesetz nachjustiert werden? Darüber debattieren Politiker auf einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes. Insbesondere die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Opfer von Behandlungsfehlern stößt auf parteiübergreifende Zustimmung.

Diskussion über Behandlungsfehler, Beweislastumkehr und Entschädigungsfonds: Reiner Meier, Maria Klein-Schmeink, Philipp Neumann, Gernot Kiefer, Kathrin Vogler und Helga Kühn-Mengel (v.l.) © GKV-Spitzenverband, Fotograf: Tom Maelsa www.tommaelsa.com

Mit der Idee, einen Härtefall- oder Entschädigungsfonds einzurichten, können sich alle Diskutanten anfreunden. „Es gibt viele Fälle, in denen man einen entstandenen Schaden nicht eindeutig klären kann“, sagt Maria Klein-Schmeink von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mit Mitteln aus einem Fonds könnten Betroffene entschädigt, ein „Gerechtigkeitsgefühl“ hergestellt und die Situation befriedet werden. Die Grünen schlagen eine Orientierung am Modell des Patientenentschädigungsfonds in Österreich vor, der durchschnittlich 7.000 Euro pro Fall auszahle. Diese Zahlen zugrunde gelegt, würden für Deutschland 80 Millionen Euro benötigt, so Klein-Schmeink. Auch Helga
Kühn-Mengel, SPD-Bundestagsfraktion, würde einen Fonds begrüßen, der in den Fällen einspringt, bei denen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine Kausalität zwischen Schaden und Fehler vermutet, aber nicht zweifelsfrei belegt werden kann. „Die Entschädigungszahlungen sind für viele Menschen dann der Anlass, mit dem Ereignis abzuschließen“, betont sie. CSU-Politiker Reiner Meier hält den Fonds ebenfalls für ein „grundsätzlich richtiges Ziel“, benennt jedoch die offenen Fragen: Soll er von den Leistungserbringern oder durch Steuergelder finanziert werden? Zu welchem Zeitpunkt kommt der Fonds ins Spiel, erst nach einem Klageverfahren oder schon währenddessen?
Auch die Rolle der Krankenkassen bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler ist bei der Veranstaltung ein Thema. Die Unterstützung der Versicherten durch ihre Kasse fällt offenbar unterschiedlich intensiv aus. Für eine deutliche Beweislastvereinfachung für die betroffenen Patienten tritt Kathrin Vogler, Bundestagsfraktion Die Linke, ein. „Wir sehen immer wieder Patienten, die trotz eines schweren Fehlers nicht zu ihrem Recht kommen“, sagt sie. Dagegen warnt Vera von Pentz, Richterin am Bundesgerichtshof und stellvertretende Vorsitzende des Arzthaftungssenats, vor unbedachten Reformen. Die Rechtsprechung habe das vom Gesetzgeber in das Patientenrechtegesetz übernommene Haftungssystem in jahrzehntelanger Detailarbeit entwickelt. Das Ziel sei eine ausgewogene Risikoverteilung und ein gerechter Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Ärzten und Patienten gewesen. Drehe man an einer Schraube, könne sich das an vielen Stellen auswirken und möglicherweise das gesamte System aus dem Gleichgewicht bringen. Eine auf den ersten Blick für Patienten vorteilhafte Absenkung des Beweismaßes könne sich als Pyrrhussieg darstellen. „Eine Ausweitung der Haftung birgt die Gefahr, dass Ärzte zur Risikominimierung und zur Vermeidung von Haftungsprozessen komplikationsträchtige, aber sinnvolle und erforderliche Behandlungen unterlassen, sich mit Überdiagnostik absichern, neue Wege in der Medizin gar nicht erst beschreiten oder gar den Beruf an den Nagel hängen“, so die Richterin.

Leistungsbewilligungen: große Unterschiede zwischen den Kassen

Berlin (pag) – Bei der Bewilligung und Ablehnung von Leistungsanträgen bestehen teils erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Patientenbeauftragte der Bundesregierung in Auftrag gegeben hat.

Letzter Auftritt als Patientenbeauftragter der Bundesregierung: Karl-Josef Laumann ist ab sofort als Minister in der neuen NRW-Regierung für Arbeit und Gesundheit zuständig. © pag, Fiolka

Die in der Studie „Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“ des IGES-Instituts festgestellten Unterschiede seien größtenteils nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt, kritisiert der frühere Patientenbeauftragte Karl-Josef Laumann. So werde beispielsweise bei den Leistungen zu Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Krankenkassen abgelehnt. Gegen rund jede vierte Ablehnung werde Widerspruch eingelegt (24,7 Prozent). Und weit mehr als jeder zweite eingelegte Widerspruch (56,4 Prozent) sei zumindest teilweise erfolgreich. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter treffe das sogar auf fast drei von vier Widersprüchen zu (72 Prozent). „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen“, kommentiert Laumann. „Es ist auch nicht zu erklären, wieso die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden bei den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen.“ Die Krankenkassen dürften nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. „Das untergräbt massiv das Vertrauen in die Krankenkassen“, so der ehemalige Staatssekretär weiter.
Er fordert mehr Transparenz. „Die Krankenkassen müssen in Zukunft verpflichtet werden, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und -ablehnungen zu veröffentlichen“, schlägt er vor. Außerdem müssten sie die Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren sowie die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen. Damit würden die Wahlfreiheit der Bürger und der Wettbewerb um Qualität unter den Kassen gestärkt.

Weiterführender Link zur Studie des IGES Instituts:

www.patientenbeauftragter.de/images/20170623_leistung/20170623_Studie_Leistungsbewilligungen-ablehnungen.pdf

Bürgerversicherung in grün, aber wie?

Berlin (pag) – Es existiert noch kein konkretes Konzept dafür, wie das gegenwärtige 
duale System mit Privater Krankenversicherung (PKV) auf der einen und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) auf der anderen Seite in ein integriertes System überführt werden kann. Das zeigt ein Fachgespräch, auf dem kürzlich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit Experten erörtert, welche Implikationen die Einführung einer Bürgerversicherung mit sich bringt.

Warum eine Bürgerversicherung notwendig ist, begründet dort Prof. Dr. Klaus Jacobs, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO): „Wir brauchen zeitgemäße Wahl- und Wechseloptionen für alle Einwohner, wir brauchen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit, eine Stärkung der Beitragsbasis und einen Schutz vulnerabler Personengruppen, eine gezielte Steuerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung“, sagt er. Eine finanzielle Stabilität der Solidargemeinschaft sei ohne Beteiligung der „stärksten und der breitesten Schultern“ ein Problem. Dass es sehr viele Modelle gibt, die zu einer integrierten Krankenversicherung führen, zeigt Dr. Martin Albrecht vom IGES-Institut. Als Gestaltungskriterien nennt er unter anderem den Umgang mit der Beihilfe und den Altersrückstellungen, die Frage nach dem Fortbestand der PKV, die Höhe der Versicherungspflichtgrenze sowie die Fristen bei der Umsetzung. „Man muss bei vielen Fragen Festlegungen treffen, und dann schätzen, welche Effekte die jeweiligen Modelle haben und nachjustieren“, sagt er. „Die gegenwärtige Fachdiskussion leistet das jedoch noch nicht.“
Prof. Dr. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg gibt zu bedenken, dass ein Verbot der PKV verfassungsrechtlich problematisch sei. „Es wäre ein schwerwiegender Grundrechtseingriff, wenn man alle PKV-Versicherten in die GKV zwingen würde“, betont der Jurist. Der Übergang müsse freiwillig erfolgen, unterstützt durch Anreize. Erforderlich sei ein Transformationsrecht, das gewährleiste, dass Bestandsversicherte nicht benachteiligt werden. Die Altersrückstellungen der Wechsler sollten als Sondervermögen separat angelegt werden, um zu verhindern, dass sie für aktuelle Finanzierungsprobleme herangezogen werden. Anstelle der Beilhilfe empfiehlt Kingreen ein Modell der Teilkostenerstattung, dass Berechtigte sowohl in der PKV als auch in der GKV in Anspruch nehmen könnten. Der Umgang mit der Beihilfe sei weniger rechtlich, sondern viel mehr politisch problematisch, da ein Großteil der Beamten in die Zuständigkeit der Länder fielen und durch bundesrechtliche Regelungen nicht erfasst würden.

Barmer: faire Preise und späte Nutzenbewertung

Berlin (pag) – Eine „faire Diskussion über Kosten und Nutzen der extrem teuren Präparate“ 
verlangt Barmer-Vorstandsvorsitzender Prof. Christoph Straub bei der Vorstellung des neuen Arzneimittelreports seiner Kasse. Schwerpunkt der Analyse ist die medikamentöse Tumortherapie.

© Lydie, Fotolia.com

Die Ausgaben für onkologische Arzneimittel sind in der ambulanten Versorgung Barmer-Versicherter seit 2011 um 41 Prozent gestiegen. Damit würden sie deutlich die Kostensteigerungen aller anderen Arzneimittel ohne Rezepturen übertreffen, die im gleichen Zeitraum um 20 Prozent wuchsen, teilt die Krankenasse mit. Straub betont auf der Pressekonferenz, dass fünf der zehn Arzneimittel mit der aktuell größten Umsatzsteigerung der Behandlung von Tumorerkrankungen dienten. Die Kosten zur medikamentösen Behandlung von Hautkrebs-Patienten hätten sich in fünf Jahren fast verachtfacht. Dabei spiele die steigende Zahl der Betroffenen nur eine geringe Rolle, lediglich acht Prozent der Kostensteigerungen seit 2011 würden dadurch verursacht. Mehr als 90 Prozent des Ausgabenzuwachses für onkologische Arzneimitteltherapien bei Hautkrebs seien auf höhere Herstellerpreise zurückzuführen. Man müsse sich mit der Frage beschäftigen, so Straub weiter, was man finanzieren könne und wolle. Er betont, diese Debatte führen zu wollen, „gerade eben um eine Rationierungsdebatte zu vermeiden“. Es gelte eine Balance zwischen den Interessen der Industrie und denen von Krankenkassen und ihrer Versicherten herzustellen, um faire Preise durchzusetzen. Für extrem teure Therapien verlangt der Kassenchef regelhaft eine späte Nutzenbewertung nach fünf Jahren.
Die Autoren des Reports haben die Kosten von 31 onkologischen Arzneimitteln in Europa, Australien und Neuseeland verglichen. Demnach ist Deutschland führend: Bei 90 Prozent (28 von 31) würden die Preise hierzulande über dem Median liegen, acht der 31 Krebsmedikamente kosteten sogar am meisten.
Ein weiteres Thema der Analyse sind Verwürfe, das heißt Restmengen, die bei der Herstellung von Zytostatika-Rezepturen anfallen. Bei Barmer-Versicherten hätten 2015 zehn Millionen Euro für ungenutzt weggeworfene Arzneimittel ausgegeben werden müssen. Straub wirft der Industrie vor, Gewinne zu maximieren, indem praxistaugliche Packungsgrößen mit Einzeldosierungen vom Markt genommen und durch größere Packungen ersetzt würden. Auch werde die tatsächliche Haltbarkeit angebrochener onkologischer Arzneimittelstammlösungen verschwiegen.

Suizidurteil – der Einzelne und der Staat

Berlin (pag) – Die im März getroffene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Selbsttötung sorgt weiterhin für Debatten. Der Deutsche Ethikrat widerspricht mehrheitlich dem Urteil, auf einer Veranstaltung ringen Juristen, Ärzte und Politiker mit dem Beschluss des Gerichts.

„Was machen wir jetzt mit der heißen Kartoffel in der Hand“, fragt Grünen-Politikerin Renate Künast bei einer Diskussionsrunde des Berliner Instituts für christliche Ethik und Politik und der Katholischen Akademie in Berlin angesichts des Urteils. Anfang März hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, das allgemeine Persönlichkeitsrecht (aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) umfasse „auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“
Der Deutsche Ethikrat empfiehlt dagegen, der gebotenen Achtung individueller Entscheidungen über das eigene Lebensende keine staatliche Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen. Das Gremium kritisiert mehrheitlich, dass das Urteil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dazu zwinge, Suizidwünsche anhand bestimmter materieller Kriterien zu überprüfen und gegebenenfalls ihre Umsetzung durch eine Erlaubnis zum Erwerb einer tödlich wirkenden Substanz zu unterstützen. Eine staatliche Instanz werde so zum Verpflichtungsadressaten der Selbsttötungsassistenz und diese von einer staatlichen Bewertung und Erlaubnis abhängig gemacht. Allerdings hält eine Minderheit des Rates das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für ethisch wohl erwogen und begrüßenswert.
Auch auf der Diskussionsveranstaltung in Berlin gehen die Bewertungen auseinander. Künast kann den Grundgedanken des Gerichts nachvollziehen, es habe sich Gedanken über die Not der Menschen gemacht, „da ist wenigstens nicht die Tür verriegelt“. Sie sei erleichtert, dass in einer extremen Notlage nicht einfach mit einem Nein reagiert werde. Die Politikerin räumt aber auch ein, dass es nicht einfach sein werde, mit dem Urteil umzugehen. Ein Entscheidungsregelwerk dafür zu schaffen sei jedoch prinzipiell machbar. Dem Juristen Prof. Steffen Augsberg zufolge bricht das Urteil mit der hiesigen Rechtssprechungstradition. Eine so existenzielle Vorgabe könne nicht ein Gericht machen, er sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Auch der Geriater Prof. Andreas Kruse, wie Augsberg Mitglied des Deutschen Ethikrates, kritisiert das Urteil. Er hält für problematisch, dass die Entscheidungshoheit einer Behörde übertragen werde und dass damit aus externer Perspektive eine Notlage beurteilt werden soll. Allein die Definition einer solchen hält er für sehr schwierig. 
Außerdem macht der Mediziner darauf aufmerksam, dass extreme Notlagen vielfach durch Insuffizienzen des Versorgungssystems bedingt seien. „Durch das 
Urteil wird im Grunde genommen geduldet beziehungsweise unterstützt, dass wir eine hochgradig insuffizienten Versorgungssituation haben.“

Weiterführende Links:

Interview mit Prof. Andreas Kruse, Direktor und Ordinarius am Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg: „Der Staat darf nicht verpflichtet sein, Suizidhandlungen zu unterstützen“: www.gerechte-gesundheit.de/debatte/interviews/uebersicht/detail/interview/47.html

Zur Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts: www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=020317U3C19.15.0

 

© photographee.eu / Depositphotos

„Na Oma, wie geht´s uns heute?“

Berlin (pag) – Respektlose Ansprachen dieser Art sind noch immer weit verbreitet, kritisiert Prof. Ursula Lehr von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) auf einer Veranstaltung des Hauptstadtkongresses zum Thema Menschenwürde.

© KKH Kaufmännische Krankenkasse

In ihrem Vortrag geht die ehemalige Bundesministerin insbesondere auf die Bedeutung des subjektiven Gesundheitszustandes ein. Zwischen ihm und dem Wohlbefinden im Alter sowie Langlebigkeit bestehe Studien zufolge eine enge Korrelation. Der subjektive Gesundheitszustand werde entscheidend durch das Verhalten der Ärzte und des Pflegepersonals mitbestimmt, unterstreicht die Seniorenvertreterin. „Versteht man den Arzt nicht ganz, deutet man das gerne zum eigenen Ungunsten um. “ Ärzte sollten nicht nur die Begrenzungen durch Krankheiten ansprechen, sondern auf verbleibende Möglichkeiten hinweisen.
Ein würdevoller Umgang sei eine Frage der inneren Haltung, werde aber auch durch die Arbeitsbedingungen mitbestimmt, zeigt sich Uwe Kropp, Pflegedirektor des Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge, überzeugt. „Für die notwendige innere Haltung bedarf es nicht mehr Personal.“ Es liege an einem persönlich, ob man sagt: „Die Niere von Zimmer sechs.“ Es werde keine Zeit gespart, wenn man den Namen des Patienten durch die Diagnose ersetze. Kropp hebt aber auch hervor: „Um Menschenwürde in allen Bereichen lebbar zu machen, brauchen wir mehr Menschen, die entlastend mitwirken können.“ Die Politik habe aktuell einiges für eine angemessene Personalstruktur der Pflege auf den Weg gebracht, anhand einiger Zahlen verdeutlicht Kropp indes auch den hiesigen Nachholbedarf. In Deutschland sei eine Pflegekraft in der Regel für zehn Patienten zuständig, in Großbritannien für acht, in der Schweiz für sechs, in den Niederlanden für fünf und in Norwegen für vier.
Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Prof. Günther Jonitz, betont die politische Dimension des Themas Menschenwürde. Grundsätzlich kritisiert er das Primat der Ökonomie, speziell die Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) stelle einen Sündenfall dar. „Dadurch sind Patienten flächendeckend zur Nummer geworden“, so der Mediziner. Statt Deckelung und Dezimierung gelte es, die Versorgung zu optimieren. Notwendig dafür seien gemeinsame Verantwortung, eine kluge politische Führung „… und wenn wir es richtig hinkriegen, greifen wir das Thema ‚value based healthcare‘ auf … da finden sich dann auch die Ökonomen wieder“.

AMVSG auf den Weg gebracht

Berlin (pag) – Wesentliche Teile des „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) sind im April in Kraft getreten. Bei der abschließenden Beratung im Bundestag zuvor im März hat Michael Hennrich (CDU) das Gesetz als „rundes Paket“ bewertet, während nach Ansicht von Cordula Schulz-Asche, Bündnis 90/Die Grünen, die Regelungen einem „schlechten Scherz“ gleichkommen.

Vor der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Plenum hatten sich Unions- und SPD-Politiker bereits im Koalitionsausschuss verständigt, die Vertraulichkeit der verhandelten Arzneimittelpreise zu kippen, ebenso wie die Preisbremse im ersten Jahr nach Markteinführung. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, vertrauliche Preise mittelfristig herzustellen – eine Forderung der pharmazeutischen Industrie. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung kommentiert: „Die Einführung von Geheimpreisen hätte lediglich den Gewinninteressen der Pharmaindustrie gedient.“ Weiter wird es die einst vorgesehene Umsatzschwelle im ersten Jahr nach Markteinführung nicht geben. Die Pharmaindustrie bewertet dies als „positives Signal“ für den Standort Deutschland.

Ein „rundes Paket“ ist für Michael Hennrich (CDU) das AMVSG. © pag, Fiolka

Das Gesetz sieht ferner vor, die Ausschreibeoption für Impfstoffe abzuschaffen. Auch beim AMNOG-Verfahren gibt es Modifikationen: Besonderheiten von Kinderarzneimitteln sollen bei der Nutzenbewertung besser berücksichtigt werden. Zudem werden Arzneimittel, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, von der Bewertung ausgenommen. Bei Antibiotika verlangt der Gesetzgeber, die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung einzubeziehen. Weiterhin ist vorgesehen, die Regelungen zur Erstattung von diagnostischen Verfahren zu verbessern, um den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern. Die Ärzte sollen künftig per Praxissoftware besser über die Nutzenbewertung eines Medikaments informiert werden (lesen Sie dazu in dieser Ausgabe auch den Beitrag: „Information ist in der modernen Medizin alles“ ).

Weiterführender Link: Weitere Gesetzesinhalte können nachgelesen werden unter:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017/1-quartal/amvsg.html

Personaluntergrenzen: kein Wettbewerb auf dem Rücken der Pflege

Berlin (pag) – In Krankenhausbereichen, in denen eine bestimmte Anzahl an Pflegepersonal aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die Koalitionsfraktionen sowie die Länder geeinigt.

Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministe-rium für Gesundheit (BMG) bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt, betont das BMG. Dieser solle ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitierten in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhielten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten.
„Mindestvorgaben bei Personal, das geht“, betont daher Gröhe auf dem Frühlingsempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Es gebe einen anständigen und einen unanständigen Wettbewerb, der auf dem Rücken von Pflegekräften ausgetragen würde. Deshalb folge er nicht der Logik der Krankenhauslobby, die den Fachkräftemangel beklage und Vorgaben ablehne. „Im Zentrum stehen für uns nicht Strukturen, sondern Menschen, die die Arbeit machen“, sagt der Minister.

STICHWORT PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wirkt seit Anfang dieses Jahres, anstelle von bisher drei Pflegestufen existieren fünf Pflegegrade, „was eine differenzierte Einschätzung des benötigten Pflegeaufwandes ermöglicht“, so der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Er geht davon aus, dass aufgrund der erweiterten Kriterien das Auftragsaufkommen 2017 im Vergleich zu 2015 um 32 Prozent ansteigen wird. Im Zusammenhang mit der Pflegereform seien jetzt „auch die Begutachtungsaufträge seit Ende vergangenen Jahres bundesweit deutlich angestiegen“, sagt der MDS und beziffert die Zahlen im ersten Quartal auf 70.000 bis 80.000 neue Leistungsempfänger, die durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hinzugekommen seien und nun Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse haben. Bislang habe es bei Anträgen auf Pflegebedürftigkeit eine Anerkennungsquote von 75 Prozent gegeben; mit Beginn der neuen Begutachtungssystematik sei die Quote auf 83 Prozent gestiegen: „Es soll in Richtung 90 Prozent gehen“, sagt MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick. Er geht davon aus, dass sich die Zahl derjenigen, die zum ersten Mal einen Anspruch als Pflegebedürftiger zugesprochen bekommen, bis Ende des Jahres auf 200.000 erhöhen wird. Die Bundesregierung rechnet mit 500.000 zusätzlichen Personen, die nun Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse haben werden.

 

© AOK-Mediendienst