Versorgungsleitlinien: Neustart statt „Weiter so“

Berlin (pag) – Das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) hat sich neu aufgestellt. Dieser Schritt war notwendig, nachdem das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin 2024 aufgelöst wurde und die Zukunft des NVL-Programms unklar war. In die Bresche sprangen die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). In Kooperation übernehmen sie die Herausgeberschaft.

Wie AWMF und Zi berichten, hat das neue NVL-Team unter Leitung von Peggy Prien, Methodikerin im Bereich evidenzbasierte Medizin, seine Arbeit im Oktober aufgenommen. „Wichtig ist, dass es kein ‚Weiter wie zuvor‘ geben soll, sondern dass seitens der Fachgesellschaften ausdrücklich ein Neustart gewünscht wird“, heißt es auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit vonseiten des Zi.

Seitens der Fachgesellschaften wird ausdrücklich ein Neustart gewünscht – kein ‚Weiter wie zuvor‘ © stock.adobe.com, seeyou, c. steps

Ein Steuerungsausschuss soll zukünftig die im Methodenreport verankerten Prozesse operationalisieren und programmweit den Aktualisierungsbedarf aller Leitlinien des NVL-Programms sowie den Themenbedarf priorisieren. Dies soll das NVL-Team dabei unterstützen, neue Versionen der Leitlinien zukünftig einmal im Jahr zu veröffentlichen. Das schränke aber den Umfang der in diesem Zeitraum möglichen Arbeiten pro Leitlinie ein.

Gebildet wird der Steuerungsausschuss aus den für die NVL-Themen relevantesten Fachgesellschaften sowie aus Vertretern von AWMF und Zi. Ein Wissenschaftlicher Beirat soll dafür Sorge tragen, dass die methodische Qualität der NVL gesichert und dass aktuelle methodische Entwicklungen stetig berücksichtigt werden. Dieser Beirat umfasst Experten der evidenzbasierten Medizin, zum Beispiel vom Deutschen Netzwerk für evidenzbasierte Medizin, von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und von Cochrane Deutschland. Auch ein Patientenvertreter werde an Bord sein.

In den nächsten Wochen würden die Leitliniengruppen neu zusammengestellt, kündigen Zi und AWMF an. 
Danach soll zunächst für alle existierenden Leitlinien aus dem NVL-Programm der Aktualisierungsbedarf erfasst und priorisiert werden. Geplant ist außerdem, bereits begonnene Aktualisierungsprozesse schnellstmöglich wiederaufzunehmen.

Kürzungen bei medizinischen Leitlinien

Mitte Oktober wird bekannt, dass von den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums zur Konsolidierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Entwicklung medizinischer Leitlinien betroffen ist. Unter anderem soll das Fördervolumen des Innovationsfonds im kommenden Jahr reduziert werden. Konkret geht es um eine einmalige Senkung der Fördersumme von 200 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro. Darunter fällt auch eine Halbierung des Fördervolumens für medizinische Leitlinien. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) reagiert überrascht: „Da in der Vergangenheit insbesondere die Fördersumme für die medizinische Leitlinien stets ausgeschöpft und sie neben den Versorgungsforschungsprojekten die Gesundheitsversorgung qualitativ verbessern, muss dauerhaft wieder die ursprüngliche Summe bereitgestellt werden“, fordert AWMF-Präsident Prof. Rolf-Detlef Treede. Er warnt vor einer Einschränkung der Versorgungsqualität.

Studie warnt vor deutlicher Versorgungslücke

Gütersloh/Marburg (pag) – Der Versorgungsengpass im ambulanten Bereich könnte sich dramatischer verschärfen als bisher angenommen. Das zeigt eine Studie der Bertelsmann Stiftung über die Zukunftspläne von Hausärzten. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesundheitsforschung und Klinische Epidemiologie der Philipps-Universität Marburg wurden knapp 3.700 Hausärztinnen und -ärzte aus dem Bundesarztregister befragt.

Die jungen, neu dazukommenden Ärzte arbeiten tendenziell weniger …

24 Prozent geben an, innerhalb der nächsten fünf Jahre in den Ruhestand gehen zu wollen. Veränderungen in der Wochenarbeitszeit der Mediziner wurden ebenfalls dokumentiert. Das Ergebnis: Die verbleibenden Ärzte planen, ihre Wochenarbeitszeit bis 2030 durchschnittlich um 2,5 Stunden zu reduzieren. Dadurch könnte sich der drohende Ärztemangel noch stärker auswirken als bisher gemeinhin angenommen. Schon heute sind 5.000 allgemeinmedizinische Arztsitze unbesetzt. Laut Stiftung droht sich diese Zahl in den nächsten fünf Jahren zu verdoppeln.

Junge Ärzte arbeiten weniger

Der Projektmanager der Studie, Dr. Johannes Leinert von der Bertelsmann Stiftung, betont, dass die Wochenarbeitszeit „höchst relevant“ sei. Häufig blicke man nur auf die Zahl der Renteneintritte und die Zahl der Nachrücker. Die Arbeitszeitveränderungen seien oft rechnerisch überhaupt nicht berücksichtigt. „Dadurch wird die Versorgungslücke deutlich stärker als oft erwartet.“ Ein Grund für den Rückgang der Wochenarbeitszeit ist, dass die jungen, neu dazukommenden Ärzte tendenziell weniger arbeiten als die ausscheidende Generation. Durch Arbeitszeitverdichtung und effektiveres Arbeiten lasse sich nur ein Teil davon kompensieren. Künftig behandeln Ärzte also weniger Patienten pro Kopf als früher.

„Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen eine Entwicklung, auf die wir seit Langem hinweisen“, reagieren die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (HÄV), Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier. Ohne hausärztliche Nachwuchsinitiative werde es langfristig nicht gehen. Entscheidend dafür sei die Reform des Medizinstudiums. Hausärztliche Arbeit müsse deswegen im Medizinstudium dringend präsenter werden, fordern beide.

Länger in der Versorgung halten

… als die ausscheidende Generation von Ärzten. © iStock, AnnaStills und stock.adobe, Lumos sp

Die HÄV-Spitzen sehen in der Studie aber auch gute Nachrichten – die Bertelsmann Stiftung schreibt selbstbewusst: „Es gibt Lösungen, um die Engpässe großteils auszugleichen.“ Wer in der Studie angibt, aufhören zu wollen, bekommt die Folgefrage, ob er bereit wäre, unter bestimmten Bedingungen doch noch weiterzuarbeiten. Circa 15 Prozent stimmen zu. „Es gibt also ein Potential an Hausärzten, bei denen man es schaffen kann, sie länger in der Versorgung zu halten, wenn man die richtigen Maßnahmen trifft“, sagt Leinert. Die Stiftung nennt die Umsetzung notwendiger Digitalisierungsmaßnahmen, die Reduktion unnötiger Arztbesuche sowie neue Formen der fachübergreifenden Zusammenarbeit als Lösungsansätze. Buhlinger-Göpfarth und Beier sehen deutliche Anknüpfungspunkte: „Bürokratiereduktion, eine funktionierende Digitalisierung, aber vor allem auch die stärkere Übertragung von Aufgaben an unsere Praxisteams können die Praxen nachhaltig stärken.“

„Haken und Klappe halten“

Das Praktische Jahr: Willkommenskultur geht anders

Berlin (pag) – Kaum Urlaub, kein Lohn, kaum Lehre: Das Praktische Jahr (PJ) ist für so manche Medizinstudierende eine Belastungsprobe. Seit Jahren mahnen Verbände Reformen an. Nun verspricht die Regierung im Koalitionsvertrag, die Vergütungsstruktur zu „modernisieren“ und eine „gerechte“ Fehlzeitenregelung zu gestalten. Doch bislang bleibt es ein Lippenbekenntnis. Konkrete Schritte sowie ein Fahrplan fehlen.

Die Aufwandsentschädigungen liegt durchschnittlich bei 420 Euro im Monat. © iStock.com, Iuri Gagarin

Als letzter Abschnitt des Medizinstudiums soll das 48 Wochen dauernde PJ Studierende auf den ärztlichen Berufsalltag vorbereiten. Geregelt ist die Ausgestaltung in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Ergänzt wird diese zuweilen durch die PJ-Ordnung der jeweiligen Hochschule. Mit ihrem Sonderstatus als „Pflichtpraktikanten“ fallen sogenannte PJler nicht unter die Regularien des Arbeitsrechts. Das heißt: kein Arbeitszeitengesetz, kein Kündigungsschutzgesetz, kein Bundesurlaubsgesetz et cetera.

In Paragraph 3 Absatz 4 der ÄApprO heißt es, PJler sollen die im Studium erworbenen „ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern“. Dabei dürfen die Studenten nicht „zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung nicht fördern“. Oder mit den Worten der Ärztin Pauline Graichen: „Es geht im PJ (…) nicht darum, uns als Lückenbüßer zu missbrauchen“. So kommentiert die damalige Vorsitzende des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund (MB) das „PJ-Barometer 2023“. Aus dieser Umfrage geht hervor: Ein Großteil der PJler muss ärztliche Kernleistungen ohne Anleitung und Aufsicht der Ausbilder übernehmen. 77 Prozent führten laut Befragung ohne Anleitung Anamnesen, Untersuchungen, Diagnosestellungen oder Aufklärungsgespräche durch. 83 Prozent der Befragten übernahmen nichtmedizinische Aufgaben wie Botengänge. Oder auch: „Haken und Klappe halten“, schreibt ein Student. Auf die Frage, wie das PJ verbessert werden könne, antwortet ein Befragter: „Verpflichtende Standards, Kontrolle der Lehreinrichtungen, alles, was dazu führt, dass man nicht ausnahmslos als kostenloser Hakenhalter/Blutabnehmer verwendet wird.“

Keine adäquate Betreuungsstruktur

Der MB resümiert: PJler werden häufig dort eingesetzt, wo es gerade an Personal mangelt. Für Graichen ist ein Teil des Problems, dass es „keine adäquate Betreuungsstruktur“ im PJ gibt. Es werde von Ärzten am Einsatzort erwartet, dass sie Zeit und didaktische Kompetenz hätten, PJ-Studierende auszubilden. „Ein ideales PJ würde in den einzelnen Tertialen zu Beginn, im regelmäßigen Austausch und zu Ende die Erwartungen, bisher erlernten Fähigkeiten der PJ-Studierenden und die Ziele für das jeweilige Fach besprechen – und Wege für die Umsetzung dieser Ausbildungsziele finden“, konstatiert sie. So sei es in vielen PJ-Curricula vorgesehen, praktisch fehlten jedoch personelle Ressourcen.

Dr. Anna Finger, Ärztin und ehemalige Vorsitzende des Ausschusses Medizinstudierende im Hartmannbund, übt auch an der Aufwandsentschädigung deutliche Kritik: „Dass wir fast ein Jahr lang 40 Stunden und mehr in den Krankenhäusern arbeiten und einen großen Teil zur Genesung der Patientinnen und Patienten beitragen und dann trotzdem am Wochenende zusätzlich arbeiten oder uns Geld leihen müssen, um unsere Lebenshaltungskosten decken zu können, ist in hohem Maße unfair und nicht hinnehmbar.“

Die PJler erhalten bundesweit uneinheitliche Aufwandsentschädigungen. Manche Studenten bekommen Geld für Verpflegung, andere eine Entschädigung in BAföG-Höhe, wieder andere keinen Cent. Einen Überblick über die Leistungen in den einzelnen Häusern bietet der Hartmannbund auf seiner Website. Der bundesweite Durchschnitt liege bei 420 Euro im Monat, errechnet die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) in 2024. Viele PJler sind damit abhängig von einem finanziell privilegierten Elternhaus, einem Kredit oder einem Nebenjob, moniert bvmd. Das sei bei einer 40-Stunden-Woche eine erhebliche Mehrbelastung, die Behandlungsfehler provoziere und die Ausbildungsqualität gefährde.

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Wohlwollende Absichtserklärungen

Zur Mehrbelastung trägt auch die Fehlzeitenregelung bei. Krankheitstage und Urlaubstage werden gleichermaßen angerechnet. Viele Medizinstudenten sparen ohnehin Fehltage, um sich auf das dritte Staatsexamen vorzubereiten. Wer krank wird, arbeitet deshalb oft trotzdem weiter.

Der 129. Deutsche Ärztetag fordert im Mai dieses Jahres die Bundesregierung in einem Antrag auf, die „angekündigten Schritte zur Verbesserung der Bedingungen des Praktischen Jahres (PJ) und der Reform des Medizinstudiums aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen“. Denn die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD fokussiert sich immerhin auf zwei Kernprobleme. Im Koalitionsvertrag heißt es konkret: „Wir wollen eine Vergütungsstruktur im Praktischen Jahr (PJ) modernisieren, die mindestens dem BAföG-Satz entspricht, und wollen eine gerechte und einheitliche Fehlzeitenregelung schaffen.“ Noch ist unklar, wer die Entschädigung zahlen soll und was unter einer „gerechten“ Fehlzeitenregelung zu verstehen ist. Eine Bund-Länder-Gruppe soll sich mit der Realisierung des Koalitionsvorhabens beschäftigen. Zeit für vorsichtigen Optimismus? Auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit reagiert das Bundesgesundheitsministerium vage. Von der Pressestelle heißt es, noch könnten keine Details genannt werden, „die Umsetzung bleibt abzuwarten“.

Ausbildung leidet unter Vergütung

Zu Ampelzeiten zeigt sich die Union als Oppositionspartei engagiert am Thema. Im April 2024 bringt sie einen Antrag in den Bundestag auf gerechte und effiziente Ausgestaltung des PJ ein und fordert eine landes- oder bundeseinheitliche Aufwandsentschädigung. Die Autoren schreiben: „Infolge der unterschiedlichen Aufwandsentschädigungen in Deutschland ist es derzeit übliche Praxis, dass sich die Studentinnen und Studenten die Klinik, in der sie ihr PJ absolvieren möchten, anhand der Vergütungen aussuchen.“ Heißt: Das Geld entscheidet – nicht Lehrqualität, Interessensschwerpunkte oder der Ruf eines Hauses. Dabei stehe und falle eine exzellente Gesundheitsversorgung mit der Qualität der Ausbildung junger angehender Ärztinnen und Ärzte, heißt es im Antrag.

Auch bei der Gesundheitsministerkonferenz scheint Abwarten der derzeitige Modus Operandi zu sein. Auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit antwortet eine Pressesprecherin der diesjährigen Vorsitzenden Katharina Schenk, Gesundheitsministerin in Thüringen: „Mir ist dazu nichts bekannt, insofern gehe ich davon aus, dass es demnächst kein Thema ist.“

 

Weiterführende Links:
Marburger Bund, Ergebnisse des PJ-Barometers 2023, PDF, 27 Seiten
Hartmannbund, PJ-Aufwandsentschädigungsliste, sortiert nach Bundesland und Fakultät

Hürden für innovative Versorgungsmodelle

Wenn die Realität überkommende Rahmenbedingungen überholt

Berlin (pag) – Versorgungsmodelle der Zukunft, vor allem für unterversorgte Regionen, sind dringend gefragt. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) will mit regionalen Gesundheitspartnern eine Antwort geben. „Steuerung, Delegation und Digitalisierung sind die Schlüsselbegriffe, um auch in Zukunft eine hochwertige Versorgung in allen Regionen Deutschlands gewährleisten zu können“, sagt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

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In drei Modellprojekten geht man seit vergangenem Jahr neue Wege, „um den Versicherten ein modernes Versorgungsangebot zu machen“, erklärt Elsner. Bei der jüngsten Vorstellung der bisherigen Ergebnisse mit anschließender Expertendiskussion wird klar: Viele der erprobten Ansätze greifen, aber die Rahmenbedingungen müssen sich ändern, damit aus den Piloten mehr werden kann. Zentrale Aspekte sind feste Ansprechpartner, Zweigpraxen, mehr Kompetenzen für medizinisches Fachpersonal und gezielter Einsatz digitaler Technik. Berufe wie der Physician Assistant (PA) werden konsequent integriert, Case- und Care-Management sollen mehr Beachtung finden.

Die drei Projekte: Nordseeküste, Spreewald und Westfalen
Das regionale Versorgungszentrum Wurster Nordseeküste in Niedersachsen und die Gemeinschaftspraxis Gesenhues & Partner in Westfalen starten im Mai 2024 mit dem Projekt.
Laufzeit sind drei bis vier Jahre. Erprobt werden „innovative Versorgungsansätze“. Das Medizinische Zentrum Lübben.au im Spreewald ist seit Oktober 2024 mit im Boot. Die Standorte testen ähnliche Konzepte, weichen in ihrem Angebot aber teilweise von.einander ab. An der Nordseeküste wird etwa auf Hausbesuche mit Telemedizin durch eine nichtärztliche Praxisassistenz gesetzt. In Niedersachsen wird eine Zweigpraxis mehrere Tage die Woche durch eine PA betrieben.

Elsner stellt klar: „Unser Modell bietet eine haus- und fachärztliche Versorgung unter einem Dach und das als verbindliche Struktur.“ Dieses Angebot könne mit zusätzlichen Leistungen wie Physiotherapie oder ambulanten Operationen ergänzt werden. Auch kommunale Beratungsangebote seien denkbar. Damit seien die regionalen Gesundheitszentren mehr als Medizinische Versorgungszentren, die es schon häufig in Deutschland gebe. Diese Anbieter operierten häufig in Spezialgebieten mit „hohem IGeL-Potenzial“ (Individuelle Gesundheitsleistungen) wie etwa der Augenheilkunde.

Gerlach: „Absurdes System“

Prof. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, sieht Potenzial: „Wir können die Bevölkerung mit intelligenteren Teamansätzen, mit KI sowie mit dem Abbau unnötiger Diagnostik, unnötiger Arzt-Patienten-Kontakte und unnötiger stationärer Aufenthalte sehr gut versorgen.“ Die Idee, einfach mehr Ärzte in das „absurde System“ zu stecken, sei dagegen „völlig aberwitzig“. Man sei gleichzeitig mit Unter-, Über- und Fehlversorgung konfrontiert. Daran müsse man arbeiten. Allerdings gebe es aktuell mehrere Hürden. Etwa im Berufsrecht brauche es Anpassungen, bei Fragen wie: Wer darf ein Rezept verschreiben? Wirklich relevant ist für Gerlach die Frage, wie Patienten am besten zu versorgen seien. Das müsse im Team entschieden werden. „Was uns daran hindert, ist die persönliche Leistungserbringung durch den niedergelassenen Vertragsarzt. Das ist das Dogma unserer Honorierung.“ Für neue Versorgungsformen brauche es unbedingt ein Einschreibesystem und eine andere Praxisfinanzierung mit einem Abschied von quartalsweisen Abrechnungen.

Keine „Leistungserbringung zweiter Klasse“

Die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants, Daria Hunfeld, erklärt die Finanzierung: „Im Quartal werden durchschnittlich durch die PAs zwischen 600 und 860 Patientenkontakte zusätzlich geleistet.“ Hintergrund der Zahlen ist ein Projektbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL). Es wurde untersucht, wie PAs in Teampraxen integriert werden können. Laut diesem Leitfaden konnten grob 30 Prozent der Patientenkontakte im KVWL-Projekt durch PAs übernommen werden. „Das heißt, im Moment funktioniert es in der ambulanten Versorgung durch Fallzahlsteigerung und durch eine Fallwertsteigerung.“ Das führe zu einer Honorarsteigerung, die die Finanzierung der PAs ermöglicht. Hunfeld schlägt eine Neuordnung im Sinne eines Arzt-PA-Patientenkontakts vor. Dieser dürfte jedoch nicht als eine „Leistungserbringung zweiter Klasse“ interpretiert werden, sondern sei als Delegation eine gleichwertige Leistung. Für rechtliche Klarheit müsse es einen gesetzlichen Rahmen durch eine berufsrechtliche Fixierung – etwa durch eine Ausbildungsordnung – geben.

Direkt am großen Rad drehen?

Herausforderung: den Arzt-PA-Patientenkontakts neu zu ordnen. © iStock.com, stefanamer

Dr. Dominik Graf von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, sieht es als wichtigen Ausgangspunkt, Kompetenzen rechtlich klar zu kodifizieren. Das müsse aber nicht zwangsläufig in die Delegation führen. Regelungen zu vereinbaren, welche einzelnen Tätigkeiten typischerweise in einer Hausarztpraxis delegiert werden sollten, wäre der falsche Weg: „Damit machen wir uns viel der vor Ort gewonnenen Flexibilität kaputt.“ Problematisch sei, wenn zu erwartende Effizienzgewinne durch Krankenkassen direkt im Voraus durch Honorarsenkungen abgeschöpft würden.

Boris von Maydell, der beim vdek die Abteilung für ambulante Versorgung leitet, ergänzt, dass im Rahmen der Selbstverwaltung viele Optimierungen bereits jetzt möglich seien, „ohne direkt am großen Rad zu drehen“. Trotzdem brauche es Veränderungen wie eine Standardisierung der Ausbildung. Man müsse Definitionen für delegierbare Leistungen festlegen, ohne dabei zu kleinteilig zu werden, und natürlich müsse man auch an die Vergütung herangehen. „Es muss auch finanziell attraktiv für eine Praxis sein, zum Beispiel eine PA anzustellen“, so Maydell. Die Regelungen sollten aber nicht zu kompliziert werden, sonst verschiebe man alles zu weit in die Zukunft.

 

Weiterführender Link:
www.vdek.com, Projekt: Flächendeckende Versorgung durch Regionale Gesundheitszentren (RGZ)

Reibungslose Transition – noch immer die Ausnahme

Wiesbaden (pag) – Der Übergang von der Kinder- in die Erwachsenenmedizin, die sogenannte Transition, ist oft unzureichend organisiert. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) fordern verbindliche Strukturen, damit der Übergang nicht zur gesundheitlichen Belastung wird.

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Gerade für junge Menschen, die an komplexen Krankheitsbildern wie Mukoviszidose, Typ-1-Diabetes oder seltenen, oft angeborenen Erkrankungen mit mehreren typischen Symptomen leiden oder eine Organtransplantation erhalten haben, sei dieser Wechsel mit Risiken verbunden. Werden Vorsorge und notwendige Therapien nicht konsequent fortgeführt, drohen den Expertinnen und Experten zufolge bleibende Schäden, Komplikationen und eine erhöhte Langzeitsterblichkeit.

Durch die medizinischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte erreichen viele ehemals pädiatrische Patienten heute das Erwachsenenalter. Damit betreffen Erkrankungen, die früher nur in der Kinderheilkunde relevant waren, auch Internisten. Prof. Britta Siegmund, die in der Arbeitsgruppe Transition der DGIM, DGKJ und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie Konzepte für Übergänge in der medizinischen Versorgung entwickelt, betont: „Viele junge Menschen, die im Kindesalter Krebs hatten, entwickeln im Laufe ihres Lebens internistische Komorbiditäten wie Herz- und Nierenprobleme sowie Störungen des Hormonhaushalts.“ Diese Verlagerung erfordere ein vertieftes Wissen über Kinder- und Jugendkrankheiten in der Inneren Medizin sowie eng abgestimmte Übergänge.

Keine angemessene Betreuung?

Trotz Modellprojekten und einer Leitlinie hängt die reibungslose Transition in Deutschland bislang stark vom Engagement einzelner Einrichtungen ab. „Es fehlt an flächendeckenden, verlässlichen Strukturen und klar definierten Verantwortlichkeiten“, betont Prof. Lars Pape. Er ist Mitglied der AG Transition und hat die S3-Leitlinie zu Transition koordiniert. Eine Integration spezieller Angebote, die Heranwachsende beim Wechsel von der Kinder- zur Erwachsenenmedizin unterstützen, in die Regelversorgung scheitere bislang auch daran, dass sie nicht dauerhaft finanziert seien. Ohne geordnete Übergänge bestehe die Gefahr, dass junge Menschen nach dem Verlassen der pädiatrischen Versorgung nicht mehr angemessen internistisch betreut werden – oder erst nach einem langen Versorgungsabbruch wieder Anschluss finden.

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Mit einem gemeinsam herausgegebenen Schwerpunktheft, das parallel in „Die Innere Medizin“ und der „Monatsschrift Kinderheilkunde“ erschienen ist, möchten DGIM und DGKJ Ärztinnen und Ärzte für die Relevanz des Themas sensibilisieren. Das Heft beleuchtet unter anderem Transitionsprozesse bei Erkrankungen aus der Endokrinologie und Diabetologie, Nephrologie, Hämatologie und Onkologie, Pneumologie, Gastroenterologie, Hepatologie und Kardiologie. „Nur wenn wir das Wissen aus Kinder- und Jugendmedizin auf der einen und Innerer Medizin auf der anderen Seite zusammenbringen, können wir Versorgungslücken verhindern und die langfristige Gesundheit dieser jungen Menschen sichern“, betont die DGIM-Vorsitzende Prof. Dagmar Führer-Sakel. Jenseits der AG soll Transition noch stärker in der Aus- und Weiterbildung bei den Jahrestagungen in den Blick genommen werden, kündigt die Essener Internistin an, die im kommenden Jahr dem Internistenkongress als Präsidentin vorstehen wird.

 

Weiterführender Link:
Die Innere Medizin, Schwerpunktheft „Transition – Einführung zum Thema“, Juni 2025

Neue Kooperationskultur im „Continuum of Care“

Berlin (pag) – Für eine effiziente und patientenorientierte Gesundheitsversorgung müssen künftig starre Berufsgrenzen und traditionelle Hierarchieordnungen überwunden werden. Das ist der Kern des Impulspapiers des Bundesverbands Managed Care (BMC). Der Titel: „Team Gesundheit: Gemeinsam Versorgen im Continuum of Care“.

„Nur wenn wir vorhandene Überlappungen in Wissen
und Kompetenzen nutzen, können wir personelle Engpässe bewältigen und die Patientenversorgung verbessern“, sagt der BMC-Vorstandsvorsitzende Prof. Lutz Hager bei der Vorstellung. Mit Blick auf die durch Kostendruck und Fachkräftemangel immer komplexer werdenden Versorgungsstrukturen sei ein neuer Arbeitsansatz notwendig. Dafür wird der aus der Patientenperspektive stammende Begriff des „Continuum of Care“ auf die Behandlerperspektive übertragen, um ein neues „Zielbild der Zusammenarbeit“ zu erhalten.

Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, Dr. Bernadette Klapper, hat das Thema initiiert. Sie sieht aktuell ein System der „Blaulichtmedizin“, welches primär auf akute Heilung ausgelegt sei. Betrachtet man im Sinne des „Continuum of Care“ die Langzeitperspektive, seien aber plötzlich andere Bedarfe und Berufe gefragt: „Dieses große Bild des Versorgungskontinuums ist in den Köpfen der Gesundheitsberufe nicht vorhanden.“ Künftig müsse man fragen, in welcher Phase sich ein Patient befinde und welche gemeinsamen Gesundheitsziele es in dieser Phase gebe. Dem folgend müssten die Leistungserbringer dann zusammen handeln. „Bisher läuft interprofessionelle Kooperation aber so ab, dass man fragt, wie grenzt man sich ab und wer ist für was zuständig“, kritisiert Klapper. Das habe man mit dem Impulspapier auf den Kopf gestellt. Ergebnis sei ein sehr viel flexibleres Bild von Zuständigkeiten nach dem Motto: 
„Die Kompetenz, die da ist, möglichst einsetzen!“

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Ein komplett neues Berufsbild

Das Papier – das Ergebnis einer mehrteiligen Workshopreihe mit Beteiligten verschiedener Gesundheitsberufe – soll ein erster Anstoß zur Weiterentwicklung der Teamarbeit sein. Ziel müsse sein, Kooperation mehr im Studium und in der Ausbildung zu verankern. Vereinzelt gebe es bereits gemeinsame Ausbildungsstellen. Die Digitalisierung und vor allem die elektronische Patientenakte könnten wichtige Schritte nach vorn sein. „Man müsste aber auch die Vergütungssysteme auf kooperative Leistungserbringung ausrichten“, fordert Klapper. Für Hager beschränkt sich die Thematik nicht auf die Rahmenbedingungen: „Es geht darum, die Grundlagen für ein neues Verständnis zu legen.“ Das bedeute auch: „ein komplett neues intrinsisches Berufsbild“.

Weiterführender Link:
BMC-Impulspapier zur Flexibilisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit: Gemeinsam Versorgen im Continuum of Care, PDF, 10 Seiten

KI in Therapie und Praxisalltag


Berlin (pag) – In einem Thesenpapier fasst die Bundesärztekammer (BÄK) zusammen, mit welchen Entwicklungen und Herausforderungen für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte in den kommenden drei bis fünf Jahren durch die Einführung von KI-Systemen zu rechnen ist. Es geht um maßgeschneiderte Behandlungspläne und passgenauere Therapien.

„Die Ärzteschaft muss dafür Sorge tragen, dass die Implementierung von KI in die Medizin zum Wohle der Menschen erfolgt“, betont PD Dr. Peter Bobbert, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung”. Auch müsste die Forschung zu medizinischen KI-Anwendungen, etwa durch den Auf- und Ausbau einer Forschungsinfrastruktur, gestärkt werden. Bobbert mahnt Strukturen dafür an, dass evidenzbasierte KI-Anwendungen zügig in der Gesundheitsversorgung zum Einsatz kommen können.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt ist überzeugt, dass KI-Systeme die auf genetischen und anderen individuellen Gesundheitsdaten basierenden, maßgeschneiderten Therapiepläne weiter präzisieren und noch passgenauere Therapien ermöglichen werden. „KI kann Ärztinnen und Ärzte zudem bei Routineaufgaben wie der Dokumentation, der Abrechnung und der Terminplanung unterstützen.“ Nach Auffassung der Kammer kann gut in den ärztlichen Alltag eingebundene KI mehr Zeit für die medizinische Behandlung der Patienten verschaffen.

 

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KI unterstützt Pathologen

Unterdessen hat der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur die erste Qualifizierungsmeinung zu einer innovativen Entwicklungsmethodik auf KI-Basis herausgegeben. Das Tool namens AIM-NASH unterstützt Pathologen bei der Analyse von Leberbiopsien, um den Schweregrad von MASH (Metabolische Dysfunktion assoziierte Steatohepatitis; früher bekannt als nichtalkoholische Steatohepatitis NASH) in klinischen Studien zu bestimmen. MASH ist eine Erkrankung, bei der sich Fett in der Leber ansammelt und im Laufe der Zeit Entzündungen, Reizungen und Vernarbungen verursacht, ohne dass signifikanter Alkoholkonsum oder andere Gründe für eine Leberschädigung vorliegen.

Schneller wirksame Behandlungen

Das Tool soll die Zuverlässigkeit und Effizienz klinischer Studien für neue MASH-Therapien verbessern, indem es die Variabilität bei der Krankheitsmessung reduziert. Nach einer öffentlichen Konsultation hat der CHMP eine Stellungnahme zur Qualifizierung dieser Methode abgegeben. Dies bedeutet, dass der Ausschuss die mit dem Werkzeug generierten Erkenntnisse in zukünftigen Anwendungen als wissenschaftlich valide akzeptieren kann. CHMP zufolge kann AIM-NASH die Reproduzierbarkeit und Wiederholbarkeit bei der Bewertung neuer Behandlungen verbessern. 
Es unterstütze Forscher, in klinischen Studien mit weniger Patienten klarere Belege für den Nutzen neuer Behandlungen zu erhalten. Dies könne letztendlich dazu führen, dass Patienten schneller wirksame Behandlungen erhalten.

AIM-NASH ist ein KI-basiertes System, das ein maschinelles Lernmodell verwendet, das mit über 100.000 Annotationen von 59 Pathologen trainiert wurde, die in neun großen klinischen Studien über 5.000 Leberbiopsien ausgewertet haben.

Wie viel ist zu viel?

Das Ausmaß von Überversorgung

Berlin (pag) – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat kürzlich eine Studie zur Überversorgung veröffentlicht. Darin werden 24 Leistungen mit medizinisch zweifelhaftem Nutzen identifiziert. Der Appell: Ärzte sollten künftig kritischer mit der Indikationsstellung umgehen. Mehr zu den Inhalten und Hintergründen der Analyse.

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Die Messung der Schilddrüsenhormone fT3/fT4 bei Personen mit bekannter Schilddrüsenunterfunktion und die Bestimmung von Tumormarkern bei Patienten ohne Krebsdiagnose werden trotz fragwürdigen medizinischen Nutzens häufig durchgeführt. So lautet ein Ergebnis der Zi-Studie, die in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin und der Techniker Krankenkasse (TK) entstanden ist. Die Wissenschaftler haben dabei 24 vermeidbare Leistungen identifiziert, die durch ihre häufige Abrechnung enorme Kosten produzieren. Die Analyse auf der Basis von TK-Abrechnungsdaten stuft dabei von 10,6 Millionen untersuchten jährlichen Leistungen durchschnittlich 430.000 bis 1,1 Millionen in die Kategorie „Leistung mit geringem medizinischen Wert“ ein. Das sind zwischen vier und 10,4 Prozent der untersuchten Leistungen. Es fallen dadurch bei den ambulanten Ausgaben der Krankenkasse pro Jahr zwischen zehn und 15,5 Millionen Euro vermeidbare Kosten an.

Vorbild aus den USA

Über das Thema Überversorgung wird seit Langem im deutschen Gesundheitswesen diskutiert. Bereits 2001 beschäftigt sich der Sachverständigenrat in einem Gutachten mit Über-, Unter- und Fehlversorgung. Wichtige Impulse gehen auch von der 2012 gestarteten US-amerikanischen Initiative „Choosing Wisely“ aus. Unter Leitung der amerikanischen Gesellschaft für Innere Medizin engagieren sich dabei mehr als 60 Fachgesellschaften: Für jedes Fachgebiet nennen die Expertinnen und Experten jeweils fünf diagnostische Tests und Therapien, die trotz fehlender Evidenz häufig durchgeführt werden – ohne dass Patienten davon profitieren, sie könnten sogar Schaden nehmen. Jede dieser Listen ist gestützt durch die evidenzbasierten Empfehlungen klinischer Leitlinien oder zumindest durch den Konsens von Experten.

Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), als sie sich vor zehn Jahren von „Choosing Wisely“ inspirieren lässt und die Aktion 
„Klug entscheiden“ ins Leben ruft. Die Initiative wendet sich gegen Über- und Unterversorgung und soll die Indikationsqualität verstärken, ist auf der DGIM-Website nachzulesen. Mittlerweile nehmen zwölf Fachgesellschaften daran teil und erstellen wie ihre amerikanischen Kollegen praktische Empfehlungen. Die Positiv- und Negativempfehlungen werden von einer Konsensus-Kommission der DGIM begutachtet und nach Revision verabschiedet. Von der Ankündigung des damaligen Generalsekretärs der Fachgesellschaft, Prof. Ulrich Fölsch, auch Krankenkassen und Patientenorganisationen mit ins Boot zu holen, hat man dagegen nichts mehr gehört.

Das Ausmaß von Überversorgung

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Zwar adressieren sowohl die aktuelle Zi-Studie als auch die DGIM-Initiative das Problem der Überversorgung, doch der Ansatz unterscheidet sich grundlegend: Während es der Fachgesellschaft darum geht, konkrete Hilfen bei der Indikationsstellung zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu entwickeln, ist es das Ziel des Zi-Projekts, die quantitative Bedeutung in Deutschland für ein Indikatorenset medizinisch potenziell unangemessener Leistungen abzuschätzen. Dieses Indikatorenset sollte durch Routinedaten abgebildet werden können, betont das Zi gegenüber der Presseagentur Gesundheit.

Dem Zi zufolge wird mit der Studie eine Forschungslücke geschlossen, da die bisherigen Arbeiten, die das Ausmaß potenziell unangemessener Leistungen in Abrechnungsdaten quantifiziert haben, aus den USA, Kanada und Australien stammten. „In Deutschland blieb das Ausmaß einer potenziellen Überversorgung weitgehend unerforscht“, so das Zi.

Schuldzuweisungen greifen zu kurz

Bleibt die Frage, was beide Initiativen in der realen Versorgungswelt bewirken können. Das Zentralinstitut hat eine eindeutige Position: Für den Erfolg ist eine „sachliche Diskussion auf Basis wissenschaftlicher Evidenz“ erforderlich. Skandalisierende Berichterstattung greife nicht nur inhaltlich zu kurz, sondern führe zu Abwehrreaktionen und zu einer mangelnden Offenheit, konkrete Verbesserungsansätze zu diskutieren. Bei der Versorgung mit potenziell unangemessenen Leistungen müsse ein komplexes Geschehen aus sich verändernden medizinischen Standards, Grenzsituationen, Patientenwünschen, finanziellen Anreizen, Versorgungsstrukturen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. „Schuldzuweisungen allein an die Ärzteschaft greifen zu kurz“, so das Zi.

Weitere Forschungsprojekte notwendig
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ist Kooperationspartner der Zi-Studie. Dr. Monika Nothacker 
begrüßt als Vertreterin der AWMF die Initiative, Empfehlungen in Bezug auf Abbildbarkeit in Daten zu prüfen, ausdrücklich. „Grundsätzlich sind für alle diese Initiativen laienverständliche Formate zu begrüßen und eine Überprüfung der Umsetzung“, sagt sie außerdem. Erstere seien zum Teil aufwändig, hier bräuchten die Fachgesellschaften Unterstützung, was über die öffentliche Förderung von Leitlinien gelingen könne. Die Messung der Überprüfung gestalte sich aufwändig, weil viele der Empfehlungen auf eine gemeinsame Entscheidungsfindung abzielen. Diese sei nicht aus Routinedaten zu erheben. „Dazu benötigen wir weitere Forschungsprojekte und Lösungen für zukünftige Befragungen von Patientinnen und Patienten.“

Wie es weitergeht

Ein Folgeprojekt geht diesen Weg weiter und fokussiert sich auf Entscheidungshilfen. Das Ziel von DIAMANT-SD – SchilddrüsenDIagnostik in der AMbulANTen Versorgung – ist die Entwicklung und Machbarkeitsprüfung einer Intervention mit Entscheidungshilfen zu schilddrüsenspezifischen Labortests und Sonografien. Eine sogenannte Diagnostik-Box soll Ärzten und Patienten Tools an die Hand geben, um Notwendigkeit und Risiken diagnostischer Tests mit größerer Sicherheit beurteilen zu können. Dadurch soll die Durchführung nicht notwendiger Diagnostik reduziert werden.

Weiterführender Link:
Die komplette ZI-Studie zur Überversorgung: Selecting indicators for the measurement of low-value care using German claims data.

Bauplan für die Gesundheit der Zukunft

Experten plädieren für harten Reformkurs

Berlin (pag) – Eine beginnende Zeitenwende im Gesundheitswesen beobachten die drei Professoren Christian Karagiannidis, Boris Augurzky und Mark Dominik Alscher. Um angesichts der vielfältigen Probleme weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung sicherzustellen, brauche es tiefgreifende Reformen und eine gesamtgesellschaftliche Transformation. „Wir haben vier Jahre Zeit, um den Turnaround zu schaffen“, sagt Karagiannis bei der Vorstellung eines gemeinsamen Buches.

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„Die Gesundheit der Zukunft“ heißt die Publikation, welche die drei kürzlich bei der Robert Bosch Stiftung in Berlin vorgestellt haben. Deren Zweck umreißt Intensivmediziner Karagiannidis mit wenigen Worten: Die Politik brauche konkrete Reformvorschläge. Alles, was auf der Metaebene bleibe, versickere häufig. Daher will er das Buch als eine Art Bauplan für eine bessere Zukunft verstanden wissen.
Das deutsche Gesundheitswesen ist dem Mediziner zufolge ein System der absoluten Extreme. Extrem viele Arzt-Patienten-Kontakte, extrem viele Krankenhausbetten. Sehr viele Ressourcen werden hineingesteckt, aber am Ende komme „nicht so viel heraus, wie wir uns wünschen“, so Karagiannidis. Das liege nicht an einzelnen Playern, sondern am Gesamtsystem. Sein Credo: Mehr Geld werde die Probleme nicht lösen, sondern nur tiefgreifende Strukturreformen.

Vollkasko mit Selbstbeteiligung

Dafür werden im Buch zahlreiche Vorschläge unterbreitet. Einer der zentralen, den Krankenhausexperte Prof. Boris Augurzky an dem Abend vorstellt, lautet zum Thema Finanzierung: „Vollkasko mit statt ohne Selbstbeteiligung“. Die Experten plädieren dafür, die Vollkaskoversicherung im Gesundheitswesen um eine nach oben gedeckelte und sozial gestaffelte Eigenbeteiligung zu ergänzen. Konkret heißt es im Buch: „Pro Jahr sollten die ersten Ausgaben für Gesundheitsdienstleistungen bis maximal zur Höhe von einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens selbst bezahlt werden.“ Die Autoren rechnen vor, dass die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur GKV in diesem Jahr bei 66.150 Euro liege. Der maximale Selbstbehalt betrage demnach 661,50 Euro pro Jahr für GKV-Versicherte mit einem Einkommen auf oder oberhalb der BBG. „Für die meisten Versicherten wird er teils deutlich niedriger liegen.“ Bei einem beitragspflichtigen jährlichen Einkommen von 25.000 Euro belaufe sich der maximale Selbstbehalt auf 250 Euro pro Jahr. Damit werde eine soziale Abfederung erreicht, heißt es weiter. Außerdem werden mitversicherte Familienangehörige als Einheit betrachtet, der Selbstbehalt beziehe sich daher auf die Familie als Ganzes.

QALYS moralisch geboten

Darstellung der QALYs für zwei Personen. Person A (blaue Fläche, ohne Behandlung) hat weniger QALYs als Person B (beige Fläche, mit Behandlung). Quelle: wikimedia, Jmarchn, CC BY-SA 3.0

Das Buchkapitel, in dem für die Selbstbeteiligung geworben wird, steht unter dem Titel „Wie wir das künftige System finanzieren“. Darin wird auch klargestellt, dass eine stärkere Steuerfinanzierung kein Heilmittel gegen ungebremste Ausgaben darstelle. Langfristig können sich die Autoren dagegen eine Zusammenführung von GKV und PKV vorstellen. Eine weitere Forderung von ihnen lautet: „Jede medizinische Maßnahme muss auf ihre Kosteneffizienz überprüft werden.“ Dafür bringen sie die sogenannten qualitätsadjustierten Lebensjahre (Quality Adjusted Life Years) ins Spiel.

QALYs sind für viele Akteure des Gesundheitswesens ein Schreckgespenst. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken, warnt seit Jahren vor deren Einführung, er lehnt QALYs als Rationierungsinstrument ab. Das Autorentrio verweist dagegen auf das britische NICE, das solche Bewertungen bereits seit Jahrzehnten durchführe. Dort werden neue Arzneimittel und neue Therapieformen ab einer bestimmten Summe an Kosten pro QALY nicht mehr verabreicht, außer in begründeten Sonderfällen. Augurzky, Alscher und Karagiannidis räumen ein, dass diese nüchterne Herangehensweise auf der Ebene eines Individuums moralisch fragwürdig erscheine. „Wenn man aber bedenkt, dass die Ressourcen, die für die Erbringung einer Leistung mit geringerem Nutzen aufgewandt werden, woanders fehlen, wo sie größeren Nutzen stiften könnten, wird klar, dass diese Vorgehensweise aus gesamtgesellschaftlicher Sicht dagegen moralisch sogar geboten ist.“

Was sind QALYs?
Mit QALYs kann man den Nutzen medizinischer Leistungen messen und mit anderen Leistungen vergleichen. Sie werden auch verwendet, um den erzielbaren Nutzen einer Leistung ihren Kosten gegenüberzustellen. Berücksichtigt werden die verlängerte Lebenszeit des Patienten durch die Therapie, aber auch die Lebensqualität in dieser Lebenszeit. Die Lebensqualität wird anhand eines Nutzwertfaktors bewertet, der zwischen null für die denkbar schlechteste und eins für die bestmögliche Lebensqualität liegt, heißt es in dem Buch. Der QALY errechnet sich aus der verbleibenden Lebenszeit multipliziert mit dem Nutzwertfaktor.

Das medizinisch Sinnvolle

Nach der Finanzierungsfrage nehmen die Autoren die „explodierenden Therapiekosten“ im folgenden Kapitel in den Blick. Explizit sprechen sie dort die jüngere Ärztegeneration an: Deren Aufgabe werde es sein, „kritisch zu hinterfragen, was medizinisch sinnvoll ist, und nicht, was technisch machbar ist“. Ein erster Schritt sei in diesem Zusammenhang die Einrichtung von allgemein-internistischen Stationen in den Krankenhäusern, wo die Spezialisten bei Bedarf hinzugeholt werden. Zur Eindämmung der Therapiekosten wird eine Reihe verschiedener Instrumente aufgezählt. Eine Auswahl:

  • Die Autoren nennen etwa Mengengrenzen. Dabei wird für bestimmte Eingriffe und Therapien je Leistungserbringer ein Gesamtbudget festgelegt, das nicht überschritten werden darf. Ergänzend brauche es Referenzgremien für Einzelfallentscheidungen, wenn der Deckel erreicht sei.
  • Konsequent sollen für neue Arzneimittel Kosten-Nutzen-Bewertungen angewendet werden. Diese Möglichkeit ist gesetzlich sogar möglich, doch zur Anwendung ist dieses Instrument bisher noch nie gekommen.
  • Die Experten plädieren außerdem dafür, das 
„Orphan-Drug-Privileg“ im Rahmen des AMNOG-Verfahrens zu streichen. Bislang gilt für Arzneimittel gegen seltene Leiden automatisch ein Zusatznutzen als belegt.
  • Ein weiteres Stichwort lautet Preisgrenze: Nach den Vorstellungen der Autoren definiert künftig der Gemeinsame Bundesausschuss, wie viel ein zusätzlich gewonnenes Lebensjahr kosten darf. „Dieser Wert dient den Pharmafirmen automatisch als Richtschnur für ihre Preisfestsetzung.“

Die Goldenen Jahre

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Auch für andere Bereiche des Gesundheitswesens wie Prävention, Public Health oder Künstliche Intelligenz und elektronische Patientenakte unterbreiten die Autoren zahlreiche Reformvorschläge. Wie ein roter Faden zieht sich durch das Buch der Appell für tiefgreifende und notwendige strukturelle Umbauten. Diese seien bislang versäumt worden, weil das nötige Geld immer ausreichend vorhanden gewesen sei. Dies diente zur Lösung jedes Problems, „insbesondere auch, um Konflikten aus dem Weg zu gehen“, schreiben die Autoren. Damit ist nun Schluss. Karagiannidis, Augurzky und Alscher sind überzeugt, dass die „Goldenen Jahrzehnte des Gesundheitswesens“ mit schier unerschöpflichem Aufbau von neuen Angeboten, hohen Ausgaben und sehr hohen Gehältern jetzt ein jähes Ende finden.

 

Die Autoren
• Prof. Christian Karagiannidis ist praktisch tätiger Internist, Pneumologe und Intensivmediziner. Er ist Mitglied der Krankenhaus-Regierungskommission sowie an der Universität Witten/Herdecke.
• Prof. Boris Augurzky ist Gesundheitsökonom und gesundheitspolitischer Sprecher des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung RWI und ebenfalls Mitglied der Krankenhaus-Regierungskommission. Er leitet die hcb GmbH sowie die Rhön Stiftung.
• Prof. Mark Dominik Alscher ist Geschäftsführer des Bosch Health Campus mit dem Robert Bosch Krankenhaus.

 

Gesundheitspolitischer Wettstreit

Stakeholder und Parteien positionieren sich zur Bundestagswahl

Berlin (pag) – Die Wunschliste der Stakeholder im Gesundheitswesen an eine neue Bundesregierung ist lang. Ganz oben steht unter anderem eine Patientensteuerung. Aber auch eine auskömmliche Finanzierung der GKV ist den Verbänden wichtig. Der eine oder andere Punkt findet sich auch in den Wahlprogrammen der Parteien mit den aussichtsreichsten Chancen auf Einzug ins Hohe Haus wieder.

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SPD, Union, Grüne und FDP sind sich im Wettstreit zur Bundestagswahl einig: Eine Patientensteuerung in der ambulanten Versorgung ist bitter notwendig. Während Union, Grüne und FDP Hausärzte und Kinderärzte federführend in einem Primärversorgungssystem vorsehen, bleibt die SPD ungenauer und spricht lediglich von „bedarfsgerechter Steuerung“.
Das Bekenntnis dürfte die Vertragsärzteschaft und die Krankenkassen freuen, sprechen sie sich doch auch für eine Patientensteuerung aus. In ihrem Positionspapier zur Wahl macht sich die Bundesärztekammer (BÄK) für ein Primärversorgungssystem stark. Der Status quo ohne Steuerung ist ihrem Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt ein Dorn im Auge. Auf einer Pressekonferenz verweist er auf eine Erhebung seiner Heimatärztekammer Westfalen-Lippe, wonach Patienten in bestimmten Regionen durchschnittlich Kontakt zu 1,5 Hausärzten hätten: „Also jeder Zweite hatte einen zweiten Hausarzt, die voneinander in der Regel nichts wissen. So etwas können wir uns vor dem Hintergrund der zunehmenden Personalnot und steigender Kosten nicht mehr leisten.“

Wunsch nach Entbudgetierung

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Auch der AOK-Bundesverband (AOK-BV) nimmt diesen Punkt auf. „Damit werden Abläufe für Patientinnen und Patienten verlässlicher, weniger komplex, ein bedarfsgerechter Zugang auch zur fachärztlichen Versorgung gewährleistet und damit die Effizienz in der Versorgung gesteigert“, hofft Verbandschefin Dr. Carola Reimann vor Journalisten. Für ein Hausarztmodell kann sich auch die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene (IKK e.V.) erwärmen.

Der wohl größte Wunsch der Vertragsärzteschaft bleibt die Entbudgetierung – und zwar nicht nur für Hausärzte, wie kürzlich vereinbart, sondern für alle ambulant tätigen Ärzte sowie Psychotherapeuten „innerhalb der ersten 100 Tage einer neuen Bundesregierung“, heißt es im Forderungskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der bereits Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Der AOK-BV würde die Uhr dagegen am liebsten zurückdrehen und den Honorardeckel wieder auf Kinder- und Jugendmedizin legen, wie aus seinem Positionspapier hervorgeht.

Und die Parteien? Die FDP will eine ungekürzte Vergütung aller Gesundheitsberufe, die AfD fordert eine „Beendung der Rationierung ärztlicher Leistungen durch Zwang von Behandlungen ohne Vergütung“. Rot und Grün werben mit einer Termingarantie (SPD) beziehungsweise einer Erhöhung der Sprechstunden in Arztpraxen (Grüne).

Die ewige Bürgerversicherung

Kommt die Union ans Ruder, will sie laut Wahlprogramm die Krankenhausreform korrigieren. Das dürfte ihm Sinne der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sein. In einem „Sofortprogramm“ fordert diese den kalten Strukturwandel aufzuhalten und für wirtschaftliche Stabilität zu sorgen, die Struktur-und Personalvorgaben in den Leistungsgruppen realistischer auszugestalten und die Vorhaltefinanzierung zunächst auszusetzen. Generell wünscht sie sich weniger Dirigismus und kleinteilige Gesetzgebung, stattdessen mehr Spielraum für die Akteure vor Ort. So sollten beispielsweise Personalbemessungsinstrumente lediglich „Empfehlungs- und Orientierungscharakter“ haben, heißt es im Zehn-Punkte-Papier der DKG für die Bundestagswahl.

In den Programmen der linken Parteien (inklusive BSW) findet sich auch der ewige Wahlkampfschlager einer solidarischen Bürgerversicherung. Als Vorstufe sehen SPD und Grüne die Beteiligung der PKV am Risikostrukturausgleich (RSA) vor. Da eine linke Mehrheit im Bundestag unwahrscheinlich ist, dürfte es auch für die kommende Legislatur ein einheitliches Versicherungssystem ein Wunsch bleiben. Die Grünen schlagen überdies eine Reform der Beitragsbemessung mit Berücksichtigung von Kapitaleinnahmen vor.
Den morbiditätsorientierten RSA würde der AOK-Bundesverband gerne um sozioökonomische Aspekte ergänzt wissen. Die Techniker Krankenkasse (TK) will eine einheitliche Kassenaufsicht. „Denn die unterschiedlichen Aufsichtspraxen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die Aufsichtsbehörden der Bundesländer können zu Wettbewerbsverzerrungen führen“, schreibt die größte Ersatzkasse in ihrem Positionspapier.

„Sofortprogramm“ zur Ausgabensenkung

Eine auskömmliche Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt – bis hin zur vollständigen Übernahme – findet sich ebenfalls in den Papieren von SPD, CDU/CSU, Grüne und AfD und stößt sicherlich auf Wohlwohlen der Krankenkassen. Der IKK e.V. will eine zügige Umsetzung, um die Ausgabendynamik zu bremsen, ohne dabei Versichertenleistungen zu kürzen. „Hierfür muss im Rahmen einer Vorschaltgesetzgebung die Dynamisierung des Bundeszuschusses und die verantwortungsgerechte Beteiligung des Bundes an der Versorgung der Bürgergeldempfangenden ebenso wie an der Finanzierung weiterer gesamtgesellschaftlicher Aufgaben umgesetzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung zum IKK-Positionspapier anlässlich der Bundestagswahl. Die TK will ein „Sofortprogramm“ zur Ausgabensenkung. Darin enthalten: eine Erhöhung des Herstellerabschlags bei Arzneimitteln, Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung und die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung bei Heilmitteln.

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Strukturreformen stehen in der Kassenwelt hoch im Kurs, um die Ausgaben zu drosseln und das System effizienter zu machen. Die Barmer etwa wünscht sich eine gemeinsame Bedarfsplanung für den ambulanten und stationären Sektor, „die das Angebot medizinischer Leistungen möglichst in Einklang mit der Nachfrage bringt und das Nebeneinander nicht abgestimmter Versorgungsangebote und -strukturen beendet“, heißt es im Forderungspapier der Ersatzkasse. Auch die DKG will die Sektoren überwinden. „Ich halte die Länder für den zentralen Akteur einer zukünftigen Versorgungsplanung, die im Dialog mit den Akteuren aus dem ambulanten und stationären Bereich erfolgen muss“, erklärt ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß vor Journalisten. Und schiebt nach: „Auch die Krankenkassen sind natürlich als Akteur zu betrachten.“ Die Parteien sind zögerlicher. SPD und Grüne schlagen allerdings ein einheitliches Vergütungssystem für die ambulante und stationäre Versorgung vor.

Für die Soziale Pflegeversicherung (SPV) schwebt dem politisch linken Lager eine Bürgerversicherung vor. Die SPD möchte darüber hinaus einen „Pflegekostendeckel“ einführen: Heimbewohner sollen für die stationäre Versorgung nicht mehr als 1.000 Euro im Monat zahlen. Die Union schlägt stattdessen einen Finanzierungsmix aus gesetzlicher Pflegeversicherung, betrieblicher Mitfinanzierung, Steuermitteln sowie eigenverantwortlicher Vorsorge. Die FDP stößt ins gleiche Horn.

Arzneimittel: Deutschland und EU first

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In der Arzneimittelversorgung legen viele Parteien Wert auf die Produktion in Deutschland und der EU. FDP und Union träumen von schnelleren Zulassungsverfahren, während Die Linke die Pharmaindustrie am liebsten an die Kette legen würde. Für eine schärfere Gangart in der Arzneimittelpolitik plädiert auch AOK-Bundesverbandschefin Reimann. Mit Blick auf die Preisbildung bei patentgeschützten Arzneimitteln rät sie zur Hebung von „Wirtschaftlichkeitsreserven“. Das dürfte die Industrie nicht freuen, die die Verschärfung des AMNOG durch die Ampel weiterhin kritisiert. Bereits im Dezember 2024 schreibt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, der Nachfolgeregierung ins Aufgabenheftchen: „Die aktuellen Leitplanken zur Preisbildung und der Kombinationsabschlag hemmen Innovationen. Wir können viel mehr medizinischen Fortschritt, als wir mit der derzeitigen Regulierung abbilden. Neue Studienkonzepte, Endpunkte und Therapien brauchen eine Nutzenbewertung und eine Preisbildung, die den Zusatznutzen von Therapien besser berücksichtigt.“