Berlin (pag) – Politiker unterschiedlicher Couleur – bis auf die AfD – fordern eine Ethikdebatte im Bundestag über Bluttests bei Schwangeren zur Früherkennung des Downsyndroms bei Ungeborenen. Sie soll möglichst zeitnah geführt werden: Januar 2019 ist im Gespräch. Die Zeit drängt, denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird darüber entscheiden, ob der Test GKV-Leistung wird. Derzeit tragen Schwangere die Kosten von 180 Euro selbst.
„Heute sind 400 Erbkrankheiten diagnostizierbar. Angesichts der rasanten Entwicklung solcher Tests müssen wir zu einer gesetzlichen Reglementierung kommen, um vor Diskriminierung zu schützen“, meint Kathrin Vogel (Linke). Denn in Deutschland entschieden sich heute neun von zehn Frauen bei einem positiven Testergebnis für eine Abtreibung. „Eine Orientierungsdebatte ohne Fraktionszwang muss darüber geführt werden, was erlaubt sein soll, was nicht“, ergänzt FDP-Mann Jens Beeck. „Jedes Menschenleben ist lebenswert. Würde und Lebensrecht dürfen nicht von genetischen Eigenschaften abhängen“, sagt Rudolf Henke (CDU). Die Trisomien seien nur die „Spitze des Eisbergs“, weitere vorgeburtliche Tests zur Diagnose von Gendefekten bereits zugelassen oder in der „Pipeline“. Der Arzt tendiert dazu, den Test als Kassenleistung einzuführen, wenn er die Anzahl durchgeführter Fruchtwasserpunktionen verringere – denn diese könnten im schlimmsten Fall zu einem Abort führen. Allerdings werde der Test diese Untersuchungen nicht ersetzen, weil bei einem positiven Testbefund eine invasive Nachuntersuchung erforderlich ist – darauf hat bereits das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen in seinem Abschlussbericht hingewiesen.
Schon im Juli forderten über 100 Politiker in einem überfraktionellen Positionspapier eine Ethikdebatte im Bundestag. Der Gesundheitsausschuss will im November das Thema auf die Tagesordnung setzen.