BMC will Versorgungsbereich mit Value-Based Healthcare im SGB V
Berlin (pag) – Der Bundesverband Managed Care (BMC) hat ein Impulspapier zum Thema „sektorenunabhängige Versorgung mit Value-Based Care“ (VBC) veröffentlicht. Der Verband plädiert darin für deutliche Veränderungen im SGB V: Es soll ein komplett neuer, patientenzentrierter und sektorenunabhängiger Versorgungsbereich geschaffen werden.

„Allen, denen das zu weitreichend erscheint und die sagen, jetzt sind sie beim BMC verrückt geworden, antworte ich: Wie anders wollt ihr es denn schaffen, zum Ziel zu kommen und Patientenzentrierung und Patientennutzen dauerhaft und regelhaft zu verankern?“, sagt der BMC-Vorstandsvorsitzende Prof. Lutz Hager bei der Vorstellung des Impulses.
Die Änderungen im Detail
Der BMC schlägt konkrete neue Formulierungen für das SGB V vor: Leistungen sollten demnach von „nachweisbarem Nutzen für die Patientenversorgung“ sein – gemessen an patientenrelevanten Endpunkten entlang des Versorgungspfads. Wenn es darum geht, die Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu bewerten, seien insbesondere die Verbesserung des Gesundheitszustandes, eine Verlängerung der Lebensdauer und eine Verbesserung der Lebensqualität angemessen zu berücksichtigen. Diese Vorgaben sollen die Paragrafen 2 und 12 im SGB V ergänzen. Zusätzlich zu der Verankerung von VBC-Prinzipien im Gesetzestext könnte der neue Versorgungsbereich durch Änderungen des regulatorischen Grundgerüsts der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§ 116b SGB V) und Erweiterungen bei der vertraglichen Flexibilität von Selektivverträgen (§ 140a SGB V) etabliert werden.
Flickenteppich an den Sektorgrenzen

Maßgeblichen Anteil an dem Papier hat Dr. Regina Klakow-Franck, ehemalige Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer und ehemaliges unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie hebt hervor: „Die größten Potenziale zur Qualitätsverbesserung und zur Effizienzsteigerung liegen in unserem Gesundheitssystem, welches durch die Sekto-rierung gekennzeichnet ist, an den Schnittstellen der Versorgung.“ Das erkenne auch der Gesetzgeber, der schon einige Versuche unternommen hat, um die sektorenübergreifende Verzahnung zu verbessern. Disease-Management-Programme oder einige erfolgreiche Projekte des Innovationsfonds nennt sie als Beispiele. Die Überführung in die Regelversorgung gelinge aber bisher nicht. „Am Ende bleibt ein immer länger werdender Flickenteppich“, meint Klakow-Franck.
Der BMC will daher die bestehenden Insel-Lösungen an der Schnittstelle ambulant-stationär unter ein Dach mit einheitlichen Rahmenbedingungen überführen. Der neue Bereich soll Leistungen entlang des gesamten Behandlungspfads enthalten. Im Prinzip fungiere er – die bisherigen ambulanten und stationären Bereiche überlappend – als dritter Versorgungsbereich. Dabei könnten auch innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Pflegeleistungen integriert werden. Teilnehmen sollen alle vertragsärztlichen Leistungserbringer, Krankenhäuser und Kooperationsgemeinschaften, sofern sie entsprechende Verträge mit Kassen abgeschlossen haben. Ziel sei, interdisziplinäre, multiprofessionelle und einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.
Kosten-Nutzen-Transparenz schaffen
Um Value-Based Care aufzugreifen, sollen dem Verband zufolge Outcome-Messungen anhand von patientenrelevanten Endpunkten erfolgen. Der BMC fordert eine Veröffentlichungspflicht der Evaluationsergebnisse. Am Anfang soll sich über die Bündelung von diagnosespezifischen Leistungskomplexen und Versorgungspauschalen an sektorenübergreifenden Fallpauschalen angenähert werden. Längerfristig ist eine Koppelung von Vergütungsanteilen an einen „Pay-for-Results“-Ansatz geplant. Durch die Evaluationspflicht entstehe eine Kosten-Nutzen-Bilanz, wie es sie bisher nicht gibt. Klakow-Franck ist sich deswegen sicher: Die verpflichtende Transparenz werde die Unwirtschaftlichkeit, die man sich bisher in der Regelversorgung leiste, zeigen. „Vor dieser Transparenz drücken wir uns im GKV-Bereich bis jetzt.“ Sie gibt aber auch zu, dass es eine Anschubfinanzierung brauche, um den neuen Versorgungsbereich ins Laufen zu bekommen.
Für Hager ist das aktuelle System schizophren. Auf der einen Seite gebe es innovative Projekte, die nachweisen, dass sie im Vergleich zur Regelversorgung wirtschaftlich arbeiten. „Genau diese bringen wir auf der anderen Seite aber nicht in die Versorgung, während die Regelversorgung weiterläuft.“ Diese Beharrungskräfte will der BMC-Chef überwinden.
Value-Based Care – ein Update für das SGB V?
Das Konzept der Value-Based Care (VBC) legt den Fokus auf Value – auf den Wert, der oft als Ergebnisqualität verstanden wird. Wie der BMC schreibt, geht dieser aber über rein klinische oder ökonomische Parameter hinaus. Das grundsätzliche Ziel ist, ein outcome-basiertes System anstelle eines output-basierten zu etablieren. „Die Übernahme gemeinsamer Verantwortung aller am Versorgungspfad beteiligten Behandler für das bestmögliche Behandlungsergebnis, die Optimierung der Versorgungsprozesse und ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis“ trete dadurch ins Zentrum. Um diesen Ansatz ins System zu bringen, wollen die Autoren des Impulspapiers das Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot im SGB V mit einem „Update“ versehen.
Weiterführender Link:
Impulspapier des BMC: Ein neues Kapitel für die Gesundheitsversorgung – Sektorenunabhängige Versorgung mit Value-Based Care











