Konflikte am Apothekentresen


Leipzig/Halle (pag) – Ein Forschungskonsortium der Universität Leipzig und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat mehr als 500 Apothekerinnen und Apotheker zur Häufigkeit und Belastung ethischer Konflikte bei ihrer Arbeit befragt. Eine Erkenntnis: Die Berufsgruppe kann schnell vor ethischen Konflikten stehen. Dennoch ist das Thema bisher kaum untersucht.

Ziel der Forschungsarbeit ist es, die Häufigkeit und empfundene Belastung durch ethische Konflikte in öffentlichen Apotheken zu untersuchen. Als häufigsten Konflikt nennen die Teilnehmenden, dass das von der Krankenkasse erstattete Rabattarzneimittel aus pharmazeutischer Sicht nicht am besten zur Therapie geeignet sei. Das zweithäufigste Dilemma ist, dass sie aufgrund von Lieferengpässen auf weniger geeignete Alternativen ausweichen mussten. Platz drei der häufigsten Antworten: Dem Apotheker liegt eine dringende Verschreibung vor, diese enthält jedoch einen formalen Fehler, sodass eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich ist, welcher nicht zu erreichen ist.

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Kollidierende ethische Prinzipien

Definiert wurden 15 Entscheidungssituationen unter Berücksichtigung von kollidierenden ethischen Prinzipien. Sieben der vorab definierten ethischen Konflikte traten bei den Befragten mindestens einmal pro Woche auf. Die Teilnehmenden bewerteten die von einem multiprofessionellen Expertenteam definierten Konflikte in Bezug auf ihre Häufigkeit und die empfundene Belastung. Anschließend wurden die Befragten gebeten, den Einfluss auf ihre Entscheidungsfindung anzugeben. Die Auswertung ergibt, dass drei Überlegungen bevorzugt bei ethischen Konflikten einbezogen werden: pharmazeutisches Wissen, rechtliche Anforderungen und persönliche Wertvorstellungen. 
„Das beinhaltet ethische Konflikte und Herausforderungen, bei denen Abwägungen zwischen unterschiedlichen Werten beziehungsweise Normen getroffen werden müssen“, erläutert Medizinethiker Prof. Jan Schildmann von der Universitätsmedizin Halle.

Das Autorenteam der Studie zieht aus den Ergebnissen unter anderem folgende Schlussfolgerungen: Ethische Inhalte sollten künftig stärker als bisher bereits in der Ausbildung von Apothekerinnen und Apothekern berücksichtigt werden. Auch im Rahmen von Fortbildungen und mit anderen Berufsgruppen sollten ethische Diskussionen geführt werden.

Klimawandel, Gesundheit und ethische Politik

Augsburg (pag) – Ein Medizinethik-Team der Universität Augsburg hat für den britischen Nuffield Council on Bioethics (NCOB) einen umfassenden Bericht erarbeitet, der die ethischen Herausforderungen, die durch den Klimawandel für die Gesundheit entstehen, beleuchtet. Der Report soll als Grundlage für ethisch fundierte Politikgestaltung dienen.

Der NCOB ist Großbritanniens führendes unabhängiges Forschungs- und Politikzentrum in der Bioethik. Der Bericht für den Rat nimmt die tiefgreifenden Auswirkungen des Klimawandels auf die globale Gesundheit in den Blick, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, und diskutiert ethische Prinzipien wie Gerechtigkeit, Solidarität und intergenerationelle Verantwortung. Prof. Verina Wild vom Institut für Ethik und Geschichte der Gesundheit in der Gesellschaft an der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg hat mit einem Team den rund 60-seitigen Bericht verfasst. Sie hebt die besondere Verantwortung von Entscheidungsträgern hervor, nachhaltige und gerechte Lösungen zu entwickeln: „Klimawandel und seine Folgen treffen die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten.“ Ethisch fundierte politische Maßnahmen seien unverzichtbar, um soziale Ungleichheiten nicht weiter zu verschärfen.

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Globale Ungleichheit

Der Report bietet eine umfassende Analyse von sechs ethischen Ansätzen, darunter Rechte-basierte und Gerechtigkeitsansätze, integrierte Gesundheitskonzepte wie One Health und Planetary Health, indigene und nicht-westliche Perspektiven zur Mensch-Umwelt-Interaktion sowie professionelle Verantwortung von Gesundheitsfachkräften und anderen Berufsgruppen. Wild betont: „Es ist wichtig, den Klimawandel nicht nur als Umweltproblem zu betrachten, sondern seine Auswirkungen auf Gesundheit, soziale Gerechtigkeit und die globale Ungleichheit in den Mittelpunkt zu rücken.“

Die Analyse soll Akteurinnen und Akteure in Politik, Wissenschaft und Praxis eine Grundlage bieten, um unterschiedliche ethische Ansätze, die im Kontext von Klima- und Umweltveränderungen sowie Gesundheit relevant sind, kennenzulernen. Die zentralen Ergebnisse wurden im Beisein des Augsburger Teams am NCOB in London und in Online-Workshops vorgestellt und diskutiert. Auf dieser Basis wird der NCOB konkrete Empfehlungen zu ethisch basierter Politikgestaltung entwickeln. Der Bericht ist den Autoren zufolge auch für Fachleute aus anderen Ländern und Institutionen relevant.

Weiterführender Link:
Report „Ethical Approaches at the Intersection of Climate Change, the Environment and Health“

Ethik-Boom in der Pandemie


Berlin (pag) – Einen Boom der Ethik in der Pandemie konstatiert die Medizinethikerin Prof. Christiane Woopen bei einem Symposium der Bundesärztekammer (BÄK). Doch das verstärkte Interesse an ethischer Expertise hat schon vorher eingesetzt. Über Feigenblätter und „ethisierte“ Gesellschaften.

Anlass für die BÄK-Veranstaltung ist das 25-jährige Jubiläum der ZEKO, der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten. Woopen geht dort auf den wachsenden Bedarf an ethischen Einordnungen ein. Es werden immer mehr Erkenntnisse generiert, „die wollen eingeordnet werden“, sagt sie. Was ist zum Beispiel ein Embryoid und wie geht man damit um? Bei den existenziellen Fragen am Lebensanfang und -ende gebe es mehr Eingriffsmöglichkeiten, Stichwort Genom-Editierung. Aber auch für die Zeit dazwischen braucht es der ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates zufolge Konzepte. „Der Hirntod ist etwas, was es in der Natur nicht gibt, das haben wir künstlich hergestellt – also müssen wir auch die Regeln dafür schaffen, wie wir mit Menschen in diesem Zustand umgehen wollen.“

Einhellige Kritik: Die „inflationäre Verwendung des Wortes Ethik für irgendwelche Gremien“, hält Christiane Woopen für schädlich. „Wer die Verantwortungen für die eigenen Entscheidungen scheut, überträgt sie einer Ethikkommission“, sagt Jochen Taupitz. © pag, Fiolka

Ethik als Vollzugsdisziplin

Die Ethik-Landschaft hat sich laut Woopen in den letzten Jahren zunehmend professionalisiert und vernetzt. Die wertvollen Ergebnisse dessen begrüßt sie, hält aber die „inflationäre Verwendung des Wortes Ethik für irgendwelche Gremien“ für schädlich. Damit werde verschleiert, dass es bei diesen oft gar nicht primär um Ethik, sondern lediglich um Genehmigungsverfahren gehe. Die Ethik werde zu einer Art Vollzugsdisziplin bis hin zum Feigenblatt. Und weitergedacht: Wird die Ethik zur Genehmigungsdisziplin, besteht die Gefahr, dass sie als Blockade und als Verhinderung für Innovationen wahrgenommen wird, argumentiert die Ärztin. „Richtig betrieben ist Ethik das Gegenteil, sie fördert Rahmenbedingungen, in denen sich Innovationen nachhaltig entfalten können.“
Den Begriff des Feigenblattes hat vorher bereits der ZEKO-Vorsitzende Prof. Jochen Taupitz verwendet. 
Er stellt die Frage, ob Ethikkommissionen ein normatives Feigenblatt in einer zunehmend pluralistischen und vielleicht gerade deshalb zunehmend ethisierten Gesellschaft seien. Er fährt fort: „Wer die Verantwortungen für die eigenen Entscheidungen scheut, überträgt sie einer Ethikkommission.“ Für den Juristen stellen etwa die PID-Kommissionen nichts anderes dar als die Verweigerung des Bundestages, selbst Entscheidungen zu treffen.

Konkurrenz zu anderen Kommissionen

Ganz anders die ZEKO. Taupitz betont die Unabhängigkeit des Gremiums, eine einseitige Vertretung berufspolitischer oder ärztlicher Interessen finde nicht statt. „Die Ärzteschaft ist die einzige Berufsgruppe, die mit der ZEKO über ein eigenes gesellschaftsorientiertes und zugleich binnenorientiertes Sprachrohr verfügt“, stellt er heraus. Das Thema, dass die Kommission offenbar am meisten umtreibt, ist die Behandlung von nicht-einwilligungsfähigen Patienten und die Forschung mit Nicht-Einwilligungsfähigen. Insgesamt sechs Stellungnahmen hat sie zu diesem Komplex verfasst. Die Themenfindung wird in Zukunft nicht einfacher werden. „Griffige und angemessen zu bearbeitende Themen“ seien zunehmend schwer zu finden, sagt Taupitz, und zwar auch in Konkurrenz zu anderen Kommissionen. Das sei eine Herausforderung.

NIPT – Update und Frustrationen

Berlin (pag) – Für die nicht-invasive Trisomie-Pränataldiagnostik (NIPT-Trisomie) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich die letzte Hürde aus dem Weg geräumt. Der Ärger über den Bundestag ist in dem Gremium immer noch groß.

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„Irgendwann wird das Parlament Farbe bekennen müssen“, sagt der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, auf einer öffentlichen Sitzung. Trotz der Bitte des G-BA an den Bundestag, über die Zulässigkeit pränataler Bluttests zu entscheiden, habe dieser zwar im April 2019 darüber eine Grundsatzdebatte geführt, sich bis heute aber nicht eindeutig zu den ethisch umstrittenen Diagnostikmethoden positioniert, kritisiert Hecken.

„Ethisch nicht vertretbares Massenscreening“

Er betont, dass der G-BA im September 2019 nicht leichtfertig den Beschluss gefasst habe, die NIPT-Trisomie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Die Beweggründe stellt Hecken noch einmal dar: Zum einen gehörten seit 1975 die invasiven, mit Fehlgeburts-Risiko behafteten Verfahren wie Fruchtwasseruntersuchung und Plazenta-Biopsie zum GKV-Leistungskatalog. Zum anderen sei der nichtinvasive Bluttest, der keine Fehlgeburten auslöse, seit 2012 zugelassen. Er stehe „in der Versorgung zur Verfügung auf eigene Kosten“, so Hecken. „Frauen, die es sich leisten können, zahlen den Test selbst, während die, die nicht die finanziellen Mittel haben, sich und das Kind den Risiken aussetzen müssen bei den invasiven Methoden.“

Damit die NIPT-Trisomie Kassenleistung werden kann, hat der G-BA einer Versicherteninformation zu dem Thema zugestimmt, die von den Ärzten bei der Aufklärung und Beratung mit eingesetzt werden muss. Als ethisch nicht vertretbares Massenscreening sei die NIPT-Trisomie nicht gedacht, betont Hecken. Sie dürfe als Kassenleistung nur in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung durchgeführt werden. Allein eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit für Trisomie reiche nicht aus

Abgelehnt hat der G-BA im Übrigen einen Antrag der Patientenvertreter, Schwangeren zusätzlich zu den spezifischen NIPT-Trisomie-Aufklärungsbögen auch noch generelle Informationen zu anderen Möglichkeiten genetischer Pränataltests auszuhändigen. Diese seien zwar „supergut“, so Josef Hecken. Sie verunsicherten jedoch mehr, als dass sie nützten. Man werde aber für „größtmögliche Verbreitung sorgen“.

Luft nach oben

Bei der ambulanten Ethikberatung liegt noch einiges im Argen

Berlin (pag) – Während die Ethikberatung in Kliniken längst etabliert ist, tut man sich außerhalb dieser Mauern bislang schwer damit. Die Gründe: Fehlende Mittel und Bekanntheit, aber auch Berührungsängste spielen eine Rolle.

Bereits 2008 beschloss der Deutsche Ärztetag, dass professionelle Ethikberatungen auch im ambulanten Bereich etabliert werden sollen. Die Zahl der Beratungsprojekte ist seitdem von Jahr zu Jahr angewachsen – von unter zehn auf 57, Tendenz weiter steigend, so die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM). Ein wichtiger Grund für diese Entwicklung: „Die komplexe Versorgung von schwerkranken Menschen erfolgt zunehmend im außerklinischen Bereich.“ Das schreibt die Zentrale Ethikkommission (ZEKO) der Bundesärztekammer Anfang 2020 in ihrer Stellungnahme zum Thema ambulante Ethikberatung. In dem Maße, in dem sich das Versorgungsprofil verändert, steige auch der Unterstützungsbedarf im außerklinischen Bereich. Fragen, die künstliche Ernährung, eine Therapiebegrenzung oder -zieländerung betreffen, sind nicht mehr länger nur Gegenstand von Besprechungen in Krankenhäusern. Auch Pflegeheime, ambulante Dienste und niedergelassene Ärzte sehen sich mit ihnen konfrontiert. Eine Untersuchung von Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Göttingen und der Universität Würzburg aus dem Jahr 2018 bestätigt diesen Eindruck. Sie zeigt, dass Hausärzte in ihren Praxen regelmäßig mit einer großen Bandbreite ethischer Konflikte in Berührung kommen.

 

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„Reichlich Probleme“

Bedarf besteht, die Zahl der außerklinischen Ethikberatungen steigt und dennoch konstatiert PD Dr. Carola Seifart mit Blick auf den aktuellen Stand der Implementierung: „Es gibt reichlich Probleme.“ Die Ärztin und Bioethikerin weist unter anderem darauf hin, dass eine einheitliche Qualität nicht gewährleistet sei.

Seifart ist Expertin für ambulante Ethikberatung bei der Akademie für Ethik in der Medizin und Mitentwicklerin eines Curriculums für ambulante Ethikberatung in Hessen, auf dessen Grundlage sich Ethikberater zertifizieren lassen können. Diese Zertifizierung ist allerdings, genau wie andere Curricula in dem Bereich, freiwillig. Ethikberater dürfen sich also auch jene nennen, die über keine Zertifizierung oder vergleichbare Qualifikationen verfügen. Aus Sicht von Seifart birgt das Gefahren, denn: „Unqualifizierte Ethikberatung sorgt dafür, dass Ethikberatung an Boden verliert.“

In ihrer Stellungnahme definiert die ZEKO Gütekriterien für die ambulante Ethikberatung. Neben einer angemessenen Qualifikation der Berater spricht sich die Kommission für die persönliche Einbeziehung der Patienten sowie eine multiprofessionelle Ausrichtung der Beratung aus. Außerdem solle die Entscheidungsunterstützung aus allen Bereichen des Versorgungssystems angefragt werden können – also ausdrücklich nicht nur von Ärzten. Nicht zuletzt benötige die Ethikberatung eine angemessene Finanzierung.

Wacklige Finanzierung

Wie Letzteres gelingen kann, ist nach Ansicht der ZEKO allerdings noch eine „offene Frage“. Viele Träger von Beratungsprojekten – meist regionale Palliativnetzwerke, Vereine oder Landes- und Bezirksärztekammern – verfügen über geringe finanzielle Mittel. „Nur etwa ein Viertel der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung oder gar ein Honorar“, schreibt Seifart in einem Beitrag für das Hessische Ärzteblatt. Das habe eine Umfrage der AEM im Vorfeld einer Tagung ergeben, bei der im Jahr 2019 Ethikberater aus ganz Deutschland zusammenkamen. Die ZEKO fordert eine völlig neue Finanzierungsgrundlage. „Aktuelle und lokale finanzielle Unterstützung durch Vereine oder Spenden sind zwar eine wichtige Hilfe, sie können jedoch eine auf Dauer angelegte, qualitätsgesicherte außerklinische Ethikberatung nicht gewährleisten“, heißt es in der Stellungnahme.

Bei den Menschen ankommen

Unzureichende finanzielle Mittel beeinträchtigen auch das Beratungsprojekt im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Mittelhessen, berichtet Kornelia Götze, die Projektleiterin der dort seit 2016 tätigen Regionalgruppe des Vereins Ambulante Ethikberatung in Hessen. Sie und ihre acht Mitstreiter sind ehrenamtlich engagiert. „Es bleibt also sehr wenig Zeit, um die Ethikberatung so zu etablieren, wie wir uns das wünschen würden, damit sie bei den Menschen ankommt“, sagt Götze, die am Universitätsklinikum Düsseldorf zu „Advance Care Planning“ forscht. Um die Ethikberatung zu etablieren wäre vor allem mehr Öffentlichkeitsarbeit notwendig, erklärt sie.

 

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Die mangelnde öffentliche Präsenz gilt als einer der Hauptgründe dafür, dass die Ethikberatung vielerorts bislang wenig in Anspruch genommen wird. So auch in Marburg-Biedenkopf. Im Schnitt falle innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten gerade mal eine Fallberatung an, berichtet Götze. Hinzu kämen einige telefonische Anfragen. „Ich empfinde das als sehr wenig, weil ich in meinem Arbeitsalltag sehr viel mehr Bedarf bei Pflegenden und Angehörigen sehe“, sagt Götze. Zumal die Rückmeldungen nach einer Beratung in der Regel positiv seien. „Die Menschen, zu denen wir gehen, sind immer sehr dankbar dafür.“ Allerdings: „Man muss sie immer erst auf die Idee bringen.“

Berührungsängste

Eine weitere Hürde ist die Logistik, erläutert Carola Seifart. Anders als im Krankenhaus, wo alle an einer Behandlung Beteiligten unter einem Dach zusammenarbeiten, gibt es im ambulanten Bereich weniger geregelten Austausch zwischen den einzelnen Akteuren. Die Wege sind weiter, die Vernetzung schlechter. Der Aufwand, Patienten, Ärzte, Pflegekräfte, Betreuer und Angehörige zeitgleich zu einer Beratung zusammenzubringen, ist immens. Hinzu kommen laut Seifart Berührungsängste bei einigen Beteiligten.

Götze bestätigt diesen Befund. Bei manchen Ärzten und Betreuern würde die Ethikberatung Bedenken hervorrufen, dass ihnen etwas weggenommen würde. „Wir legen ja in einer Beratung das komplette Geschehen auf den Tisch“, erläutert sie. „Denn nur so kann man eine gute Entscheidung treffen.“ Dass man bei ethischen Fragen Hilfe von externen Beratern in Anspruch nehmen kann, sei für viele generell etwas Neues. „Die meisten Menschen arbeiten lange in diesem Feld und sind es gewöhnt, die Aufgaben selbst zu lösen, gerade die etablierten Hausärzte und Hausärztinnen“, so Götze.

Neue Perspektiven

Möglicherweise könnte ein niedrigschwelligeres Angebot die ambulante Ethikberatung attraktiver machen. Das unterstreicht die Untersuchung der erwähnten Göttinger und Würzburger Wissenschaftler. Sie befragten Hausärzte nicht nur zur Häufigkeit ethischer Konflikte, sondern auch zu ihren Wünschen an eine ambulante Ethikberatung. Eine Beratung in herkömmlicher Form wünschten sich nur rund 30 Prozent der Befragten. Demgegenüber konnten sich mehr als 80 Prozent für eine Ethikberatung per Telefon begeistern. Zeit- und Organisationsaufwand schrecken Interessierte offenbar ab. Auch die ZEKO plädiert dafür, ungenutzte Potenziale abseits der Präsenzformate zu nutzen: Video- und Telekonferenzen ermöglichten es, „Ethikberatung über weite räumliche Distanzen sowie in dünn besiedelten ländlichen Gebieten ohne Zeitverlust anzubieten.“

In Marburg-Biedenkopf kündigen sich bereits Veränderungen in diese Richtung an: Die telefonische Beratung will Kornelia Götze mit ihrem Team ausbauen, allerdings nur für weniger zeitintensive Einzelberatungen. Videokonferenzen für größere Runden werden ebenfalls diskutiert, tangieren jedoch einen sensiblen Bereich: „Das Problem für mich ist, dass Ethikberatungen häufig emotional sind, wenn es um Leben und Tod geht“, sagt Götze. „Und genau dieser Aspekt kann dabei verloren gehen.“

 

„Viel Aufwand, aber noch wenig Ertrag“

Ethikberaterin Kornelia Götze spricht im Interview über bestehende Probleme und unge- nutzte Potenziale der ambulanten Ethikberatung.

Frau Götze, warum braucht es Ethikberatung im ambulanten Bereich?

Götze: Weil es in diesem Bereich kaum Strukturen gibt, die die Player im Alltag zusammenbringen. Ärzte und Pflege sind häufig auf sich allein gestellt. Im Krankenhaus gibt es Visiten, Kollegen treffen sich auf dem Flur. Im ambulanten Bereich ist das deutlich schwieriger zu organisieren. Hinzu kommt, dass mit der Intensivpflege, der 24-Stunden-Versorgung und Beatmung zu Hause ein ganzer Bereich ausgelagert wurde.

Wer fragt die Beratung an?

Götze: Das ist bunt gemischt: Es sind sowohl Angehörige und Patientinnen als auch Pflegende oder Ärzte. Auch Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben sich an uns gewendet. Bei den Anfragen, die uns erreichen, wird aber nicht immer eine Ethikberatung benötigt. Manche wollen sich einfach über ihren Arzt beschweren. Dafür sind wir nicht die richtige Stelle. Ebenso wenn es Versorgungsprobleme gibt, weil jemand schwer krank ist. Es ist gar nicht so häufig, dass am Ende tatsächlich eine ethische Fragestellung überbleibt. Im Schnitt finden 0,5 Fallberatungen im Monat statt, also sechs im Jahr.

Könnte eine bessere finanzielle Ausstattung die Inanspruchnahme erhöhen?

Götze: Ich würde mir wünschen, dass die Stunden, die wir reinstecken, um die Ethikberatung durchzuführen, auch vergütet werden. Denn das ist eine hochprofessionelle Arbeit. Ich glaube, dass sich mit mehr Ressourcen die Probleme, die wir haben, tatsächlich lösen ließen, dass also die Inanspruchnahme steigen würde, weil es den Leuten einfach präsenter wäre.

Was tun Sie bisher, um Ihr Angebot bekannt zu machen?

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Götze: Wir sind zum Beispiel bei unserer Gesundheitskonferenz im Landkreis und den Betreuern und Betreuerinnen am Gesundheitsamt präsent. Bei der Gesundheitskonferenz sind Vereine, Pflegedienste, Palliativteams und viele weitere Akteure, man kann Kontakte knüpfen. Außerdem haben wir sehr viele Flyer gedruckt und gerade im Rahmen von Covid-19 noch einmal an alle Pflegeeinrichtungen verteilt.

 

 

ZUR PERSON
Kornelia Götze ist ehrenamtliche Leiterin der Regionalgruppe Marburg-Biedenkopf des Vereins Ambulante Ethikberatung in Hessen. In ihrem Hauptjob forscht die Allgemeinmedizinerin an der Universität Düsseldorf zum Thema „Advance Care Planning“.

 

 

Kontroverse zu Corona-Immunitätsbescheinigung

Pro und Contra mit Prof. Simon und Prof. Gethmann vom deutschen Ethikrat

Berlin (pag) – Macht eine staatlich kontrollierte Immunitätsbescheinigung Sinn? Derzeit nicht, findet der Deutsche Ethikrat einstimmig angesichts der noch bestehenden Unsicherheiten zur Immunität gegen das neuartige Coronavirus. Für den Fall, dass die Immunität künftig verlässlich nachweisbar wird, gehen die Meinungen allerdings auseinander.

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Die Hälfte der Ratsmitglieder kommt auf Basis risikoethischer Abwägungen zu dem Ergebnis, dass bei günstiger Entwicklung der naturwissenschaftlich-medizinischen Voraussetzungen mindestens eine stufenweise, anlassbezogen wie bereichsspezifisch ansetzende Einführung einer Immunitätsbescheinigung unter bestimmten Bedingungen sinnvoll wäre. Teilweise wird auch ein weiter reichender Einsatz für verantwortbar erachtet. Für die andere Hälfte der Mitglieder führen praktische, ethische und rechtliche Gründe zu einer Ablehnung des Einsatzes von staatlich kontrol-lierten Immunitätsbescheinigungen – selbst dann, wenn Unsicherheiten mit Blick auf den Sachstand in Zukunft nicht länger bestünden.  Lesen Sie im Folgenden ein Pro und Contra der beiden Ratsmitglieder Prof. Judith Simon und Prof. Friedrich Gethmann.

Prof. Carl Friedrich Gethmann
Der Immunitätsausweis dient der gesundheitlichen Sicherheit aller Bürger

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Der Philosoph Prof. Carl Friedrich Gethmanm ist seit 2012 Professor am Forschungskolleg „Zukunft menschlich gestalten“ der Universität Siegen. Zuvor war er unter anderem Direktor der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen. Gethmann ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Ethikrates, von 2000 bis 2010 war er Mitglied der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz. © Deutscher Ethikrat

Aus Sicht der Befürworter einer an Bedingungen geknüpften Zulassung von Immunitätsausweisen besteht bezüglich der Erforschung von Covid-19 und seiner medizinischen Effekte eine so hohe Dynamik, dass der Exekutive vorsorglich normative Orientierungen an die Hand gegeben werden sollten, nach denen im Falle einer günstigeren Evidenzlage zu verfahren ist. Dem liegen vor allem folgende Überlegungen zugrunde:

I:     Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und risikoethische Erwägungen verlangen, dass grundgesetzlich garantierte Freiheiten, die pandemiebedingt eingeschränkt werden, so weit wie möglich dem Bürger zurückgegeben werden. Das bedeutet, dass unter Umständen Risiken hinzunehmen sind, wie sie auch sonst im klinisch-medizinischen Kontext und in vielen anderen Lebensbereichen akzeptiert werden. Hier wie in anderen Lebensbereichen ist ein Null-Risiko eine Illusion, die rationales Handeln konterkariert.
 
II:     Die gebotene Abwägung von Risiken und Chancen spricht im Rahmen eines gestuften Vorgehens dafür, Immunitätsnachweise mindestens anlass- und bereichsbezogen in bestimmten, gesetzlich zu regelnden Fällen zu verwenden, beispielsweise:
–    zur Wahrung der Interessen von Personen, die Covid-19-assoziiert besonders vulnerabel sind;
–    zur Ausübung von Berufen, deren Ausübung eine räumliche oder physische Nähe zu anderen Personen voraussetzt.

III:     Zu gewährleisten ist eine im Lichte der medizinischen Erkenntnisse zur Dauer einer Immunität vertretbar begrenzte Gültigkeit einer Immunitätsbescheinigung. Die gesetzliche Regelung der Immunitätsbescheinigungen sollte befristet erfolgen.

IV:     Immunitätsbescheinigungen können nicht nur die Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen bewirken, sondern umgekehrt im Interesse des Gemeinwohls zu besonderen Verpflichtungen bei der Pandemiebekämpfung führen. Allerdings dürfen Immunitätsbescheinigungen grundsätzlich nur auf Basis freiwilliger Entscheidungen angestrebt werden.

V:     Hinsichtlich des Bedenkens, die Gewährung von Immunitätsnachweisen werde von manchen als Privilegierung betrachtet, die konvers als Diskriminierung erfahren werden könnte, ist zu bemerken, dass die Rückgewähr von Freiheitsrechten auch unter Pandemiebedingungen eine Schuldigkeit des Staates ist, die – im Unterschied beispielsweise zu ermessensbestimmten Zuwendungen – mit den Kategorien von Privilegierung und Diskriminierung nicht adäquat erfasst wird. Auch die Metapher von der „Spaltung der Gesellschaft“ ist hier fehl am Platze; so wie die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Führerscheinbesitzer eine gerechtfertigte Restriktion im Interesse aller (auch der Nicht-Führerscheinbesitzer) ist, dient ein Immunitätsausweis der gesundheitlichen Sicherheit aller Bürger.

VI:    Zu den Risiken der Einführung von Immunitätsnachweisen gehören Probleme des Missbrauchs beispielsweise durch gezielte Selbstinfektion, um auf diese Weise in den Besitz eines Immunitätsnachweises zu kommen, darüber hinaus auch Betrugsmöglichkeiten vieler Art. Wie in anderen Lebenskontexten auch ist solchen Problemen regulatorisch (Ordnungsrecht, Strafrecht) entgegenzutreten.

Mit einem Teil der zwölf Ethikratsmitglieder unterstütze ich auch die ergänzende Positionierung, dass unter der Bedingung kluger Regulierung und sorgfältiger, fortlaufender Kontrolle eine umfassende Verwendung (ohne Einschränkung auf bestimmte Handlungskontexte) von Immunitätsbescheinigungen verantwortbar ist. Die Unvermeidbarkeit von Ungewissheit im Pandemie-Kontext darf so wenig wie in anderen Lebensbereichen die Notwendigkeit, Freiheitsbeschränkungen zurückzunehmen, infrage stellen. Die Beweislast liegt grundsätzlich aufseiten des freiheitsbeschränkenden Staates und nicht des freiheitsbegehrenden Bürgers.
Ferner halte ich es mit einem Teil der Ratsmitglieder schon jetzt für erwägenswert, eine nach heutiger Erkenntnis – nach überstandener Erkrankung – bestehende erhöhte Abwehrkraft gegen SARS-CoV-2 zu nutzen, um im Rahmen eines qualitätsgesicherten und freiwilligen Verfahrens von Covid-19 genesene Personen bevorzugt an Positionen mit höherem Infektionsrisiko einzusetzen.

Prof. Judith Simon
Gefahr einer Zwei-Klassen-Gesellschaft

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Prof. Judith Simon ist Professorin für Ethik in der Informationstechnologie an der Universität Hamburg. Zuvor war sie unter anderem Associate Professor für Wissenschaftstheorie und Technikphilosophie an der IT University in Kopenhagen. Sie ist Mitglied des Deutschen Ethikrates und der Arbeitsgruppe Digitalisierung und Demokratie der Leopoldina. Außerdem hat Simon in der Datenethikkommission der Bundesregierung mitgearbeitet. © Deutscher Ethikrat

Immunitätsbescheinigungen, welche im Kontext der Covid-19-Pandemie individuelle Freiheiten einräumen oder besondere Pflichten etablieren könnten, sind aus wissenschaftlichen, ethischen und praktischen Gründen abzulehnen. Zunächst erscheint es mit Blick auf die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnislage unwahrscheinlich, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu einer hinreichend lange anhaltenden und verlässlichen Immunität bei allen, auch asymptomatisch Infizierten, führt.

Bei der ethischen Bewertung müssen individuelle Rechte und Pflichten ins Verhältnis gesetzt werden zu Fragen der gerechten Verteilung von Be- und Entlastungen. Bei einer Koppelung von Rechten oder Pflichten an den Status der Immunität sind ungerechte Verteilungen in zwei Richtungen möglich: Einerseits, wenn Personen ohne Immunitätsnachweis Möglichkeiten verwehrt würden (z.B. der Besuch einer Ausbildungsstätte). Andererseits, wenn Personen mit Immunitätsbescheinigung für bestimmte Tätigkeiten besonders in die Pflicht genommen würden (z.B. in Medizin und Pflege, Reinigung, Verkauf, Kitas oder Schulen). Hierbei ist insbesondere auf die Gefahr einer Verstärkung bestehender Benachteiligungen sowie die Gefahr einer Zwei-Klassen-Gesellschaft hinzuweisen.

Es gibt nur einen Bereich, in dem ein hinreichend sicherer Nachweis von Immunität zur individuellen Rückgewähr von Freiheit genutzt werden dürfte: zugunsten besonders vulnerabler Gruppen, etwa in Einrichtungen der Alten- oder Behindertenhilfe. Da diese Personengruppen erheblich unter strengen Isolationsmaßnahmen zu leiden haben, sollten nahestehende Personen, aber auch Seelsorger oder Hospizdienste – auf Grundlage gesicherter Kenntnis über ihre Immunität und Nichtinfektiosität – von bestimmten Auflagen befreit werden. Hierfür ist allerdings keine staatliche Immunitätsbescheinigung erforderlich. Ausreichend wäre eine Vorschrift im Immunitätsschutzgesetz, mit der Ärzte ermächtigt würden, die Immunität und Nichtinfektiosität für diese Personengruppe auf der Basis eines hinreichend aktuellen – bereits derzeit zur Verfügung stehenden – PCR-Tests oder aber eines – möglicherweise in Zukunft zur Verfügung stehenden – hinreichend zuverlässigen Antikörper-Tests zu bescheinigen.

Weiterhin gibt es praktische Aspekte, die gegen die Einführung von Immunitätsbescheinigungen sprechen. Trotz steigender Fallzahlen ist es aufgrund der geringen Dauer einer möglichen Immunität illusorisch anzunehmen, dass der Einsatz von Immunitätsbescheinigungen einen relevanten Effekt auf die Erholung der Wirtschaft oder die Versorgungslage im Sozial- und Gesundheitssystem hätte. Immunitätsbescheinigungen würden zudem Fehlanreize setzen, welche die derzeitige Pandemie-Schutz-Strategie konterkarieren könnten. So könnten sich Personen, etwa aus wirtschaftlicher Not oder um sich individuelle Vorteile zu sichern, mutwillig Infektionsrisiken aussetzen. Gerade in Arbeitsfeldern mit prekären Arbeitsbedingungen und/oder besonderen Infektionsrisiken wäre dies eine gleichermaßen gefährliche wie ungerechte Konsequenz. Weiterhin ist vor Erosionseffekten zu warnen, die vor allem ein breiter Einsatz freiheitsgewährleistender Immunitätsbescheinigungen in Bezug auf die Bereitschaft haben kann, sich an die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen zu halten. Die genannten, mit der Einführung einer Immunitätsbescheinigung verbundenen Probleme stellen auch eine große Herausforderung für einen angemessenen Rechtsrahmen dar, beispielsweise in Bezug auf Missbrauchsgefahren, des Datenschutzes sowie des Arbeitsrechts.

Vor dem Hintergrund der ungewissen Erfolgsaussichten und der im Gesundheitsbereich nicht nur aus ökonomischer Sicht begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel, erscheint es nicht verantwortungsvoll, erhebliche Ressourcen in die Etablierung und gesetzliche Verankerung von Immunitätsbescheinigungen – einem Instrument mit beschränktem Nutzen und hohen Nebenwirkungen – zu investieren, wenn diese Mittel auch für erfolgsversprechendere Maßnahmen verwendet werden könnten.

Prof. Daniel Strech: „Welche Kostenobergrenzen akzeptieren wir?“

Nachgefragt bei Prof. Daniel Strech, Medizinethiker

 

Bei knappen medizinischen Ressourcen muss priorisiert werden. Gibt es dafür hierzulande gültige Kriterien? Konkret: Wenn es hart auf hart kommt: Welche Patienten bekommen ein Beatmungsgerät und welche nicht?

Prof. Daniel Strech: Hierzulande gibt es das Transplantationsgesetz, das alleine auf den Schweregrad der Erkrankung und Nutzenausmaß setzt. Das sind auch die Kriterien, die in der Debatte um andere Priorisierungsfragen stets an erster Stelle stehen. Bereits mit diesen Kriterien in der Praxis zu arbeiten, bei der Allokation von Organen oder Intensivbetten und Beatmungsgeräten, ist psychisch und physisch sehr belastend für die Gesundheitsberufe, die Angehörigen der Betroffenen und am Ende für die ganze Gesellschaft. Ein drittes Kriterium, das es noch schwieriger und belastender macht, aber in der Praxis nicht völlig ausgeblendet werden kann, ist das der Kosteneffektivität. Hierzu haben wir noch keine „gültigen“ Kriterien – anders als im Vereinigten Königreich.
 
Eine Diskussion über medizinische Priorisierung haben verschiedene Gesundheitsminister stets vehement abgelehnt – rächt sich das in Krisenzeiten?

Strech: Ich denke, dass die Diskussion zu medizinischer Priorisierung bei begrenzten finanziellen Ressourcen in diesem konkreten Fall nur sehr bedingt hilfreich ist. Für die Triage im Krankenhaus haben wir seit Jahren explizite Debatten und „gültige“, breit konsentierte Kriterien. Ebenso für die Organallokation. All das ist für die aktuelle Situation bereits sehr hilfreich.

Aber?

Strech: Viel weniger sind wir auf die Frage vorbereitet, welche Obergrenzen für monetäre, soziale und gesundheitliche Kosten wir bereit sind zu akzeptieren, um Hunderte, Tausende oder sogar Hunderttausende Todesfälle durch Covid-19 zu verhindern. Oder gibt es gar keine Obergrenzen? Das Hauptproblem ist, dass wir schwer abschätzen können, wie viele Todesfälle wir durch Social Distancing verhindern müssen und können. Im Falle der Grippewellen scheinen wir zu akzeptieren, dass jedes Jahr Hunderte bis einige Tausend (meist ältere) Menschen sterben – ohne dass wir Social Distancing wie im aktuellen Ausmaße verordnen. Selbst mit Grippe-Impfpflichten für das Gesundheitspersonal und Personal in Altenheimen tun wir uns schwer. Wenn wir aber nicht Hunderte, sondern Hunderttausende Menschen vor dem Covid-19-Tod schützen wollen, so einige Hochrechnungen aus dem Vereinigten Königreich, akzeptieren wir viel drastischere Maßnahmen. Zu der sehr hohen Anzahl von Toten, die im Durchschnitt 80 Jahre alt sind, käme die extreme Belastung des Gesundheitssystems. Die meisten schwer an Covid-19-Erkrankten könnten gar nicht intensivmedizinisch im Krankenhaus, sondern müssten palliativmedizinisch behandelt werden. Als erste Reaktion ist damit klar, dass wir als Gesellschaft „alles Mögliche“ gegen ein solches über wenige Monate verteiltes Massensterben innerhalb der älteren Bevölkerung tun müssen und wollen, auch wenn es erst mal nur gut begründete Modellrechnungen sind. Wir führen deshalb sehr invasive nicht-pharmakologische Maßnahmen, sogenannte NPI wie Schulschließungen und Kontaktrestriktionen, durch.

Andererseits?

Strech: Auf der anderen Seite sind aber auch die Nebenwirkungen dieser NPI extrem. Dazu gehören nicht nur sehr zentral die wirtschaftlichen Aspekte und die damit konsekutiv verbundenen sozialen und gesundheitlichen Konsequenzen. Die Bundesregierung hat jetzt 750 Milliarden Euro als finanziellen Ausgleich genannt. Als Folgen könnten viele sozialstaatliche Investitionen über die kommenden Monate oder Jahre ausfallen. Wir haben zudem nur begrenzte Vorstellungen davon, wie viele beispielsweise Stress-bedingte Erkrankungen wie Depression oder Herzinfarkt und damit auch Todesfälle durch drohende Insolvenzen und finanziellen Ruin ausgelöst werden. Wie viele pflegebedürftige alte Menschen leben durch die Kontaktrestriktionen isoliert in Pflegeheimen ohne Begleitung ihrer Angehörigen oder in der Häuslichkeit ohne Fürsorge einer ausländischen Betreuungskraft? Und wie oft kommt es dadurch zu einem frühzeigen Versterben von älteren Menschen – etwa durch zu spät entdeckte andere Infektionen? Mir sind bislang keine Modellrechnungen für die gesundheitlichen Schäden der NPI bekannt. Aber was, wenn diese Modellrechnungen zu Tausenden oder Zehntausenden Todesfällen als Nebenwirkungen der NPI kommen? Dann gibt es noch die sozialen Nebenwirkungen, wie eine Verstärkung sozialer Ungleichheiten, die plausibel erscheinen, aber schwer in ihrer Quantität zu operationalisieren sind. Güterabwägungen in diesem Ausmaß haben wir in der Verteilungsdebatte noch nicht durchgespielt. Aber diese Güterabwägung findet faktisch statt, auf der Basis von Modellen zum tatsächlichen Ausmaß der zu verhindernden Todesfälle und eventuell Spekulationen über die gesundheitlichen und sozialen Nebenwirkungen.

Was fordern Sie?

Strech: Ich finde es wichtig, die Frage hinter diesen Güterabwägungen explizit zu stellen und die ethischen Argumente hinter den Entscheidungen zu klären. Insbesondere benötigen wir Begleitforschung zur Wirksamkeit und zu den gesundheitlichen und sozialen Nebenwirkungen der NPI. Einen entsprechenden Aufruf haben QUEST Center, EbM-Netzwerk und die Akademie für Ethik in der Medizin veröffentlicht. Die Daten aus der Begleitforschung nehmen uns die Güterabwägung nicht ab, aber sie unterstützen deren Rationalität und Transparenz.
 

Zur Person:
Prof. Daniel Strech ist Medizinethiker und arbeitet am Berlin Institute of Health. Er leitet dort die Arbeitsgemeinschaft „Translationale Bioethik“ und ist stellvertretender Direktor des QUEST Center. Strech ist Mitglied in zahlreichen wissenschaftlichen Vereinigungen, beispielsweise dem Deutschen Netzwerk Evidenz-basierte Medizin und der International Society on Priorities in Health Care.

Wissenschaftler fordern Evidenz-Taskforce

Die Forschung zu Nicht-Pharmakologischen Interventionen (NPI) muss professionell priorisiert, koordiniert und kommuniziert werden, verlangen mehrere Experten. QUEST Center, Berlin Institute of Health, das Deutsche Netzwerk für Evidenzbasierte Medizin sowie die Akademie für Ethik in der Medizin fordern eine nationale Taskforce „Covid-19-Evidenz“.

In dem gemeinsamen Aufruf heißt es, dass es einer möglichst schnellen und professionellen Klärung bedürfe, „ob die in Kraft gesetzten Nicht-Pharmakologischen Interventionen wie Schulschließungen und Kontaktrestriktion die erwünschte Wirksamkeit zeigen und zugleich die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Nebenwirkungen rechtfertigen“. Deshalb sollte schnellstmöglich eine Taskforce-ähnliche Struktur aufgebaut beziehungsweise in eine existierende Taskforce eingebaut werden. Diese Taskforce bestimme, welche Daten mit welcher Priorität und welcher Qualität zum Thema COVID-19 benötigt werden. Liegen die Daten nicht vor, müssten sie im Sinne einer „Evidenzverordnung“ generiert werden. Die Taskforce müsse deshalb neben einer Priorisierung auch die benötigte Forschung koordinieren. Weiterhin sei die Gesellschaft über diese Aktivitäten und die daraus resultierende Evidenz zu informieren, fordern die Experten.

Eine Aufgabe der Taskforce sei, ethische Herausforderungen zu berücksichtigen. Zum Beispiel dürften die Ergebnisse von Infektionsraten in bestimmten Bevölkerungsgruppen nicht zu einer Stigmatisierung oder Diskriminierung führen. Eine ethische Herausforderung wird auch bei der Güterabwägung gesehen: Wie sind die zu erwartenden positiven Effekte von NPI – z.B. Verlangsamung der Infektionsrate, Senkung der Todesfälle– abzuwägen mit den negativen Effekten? Dazu zählen etwa finanzielle Krisen von Unternehmen und Privathaushalten, psychosoziale Krisen sowie die Verschärfung sozialer Ungleichheiten. „Die Abwägungen sind unvermeidbar mit Werturteilen verbunden“, schreiben die Wissenschaftler. „Diese Werturteile werden aber umso objektiver und nachvollziehbarer, je besser sie sich auf relevante und verlässliche Daten zum Ausmaß der positiven und negativen Effekte beziehen können.“

Link zum Aufruf: https://www.bihealth.org/index.php?id=42&tx_news_pi1%5Bnews_preview%5D=2805&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=c0692c1e1d240a6a531100e04e40227c

Gerechte Verteilungskriterien bei begrenzten Ressourcen

Der Ethikrat veröffentlicht eine Ad-hoc-Empfehlung „Solidarität und Verantwortung in der Coronakrise“ am 27. März. Zwei Tage zuvor werden klinisch-ethische Empfehlungen für „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ publiziert. Darauf verständigt haben sich sechs medizinische Fachgesellschaften mit der Akademie für Ethik in der Medizin. Die Akademie hat außerdem am 26. März ein Diskussionspapier zu „Möglichkeiten und Grenzen der Ethikberatung im Rahmen der Covid-19-Pandemie“ erstellt. Darin heißt es: „In dieser Krisensituation sind alle Beteiligten mit ethischen Fragen konfrontiert, beispielsweise nach gerechten Verteilungskriterien bei begrenzten Ressourcen und dem gesundheitlichen Schutz des Personals angesichts einer bisher nicht therapierbaren Erkrankung.“ Klinische und ambulante Ethikberatungsangebote würden bereits jetzt verstärkt um Unterstützung gebeten. In einer Zeit, in der das medizinische und pflegerische Personal vor enormen Herausforderungen steht, fest etablierte Prozesse und Strukturen außer Kraft gesetzt werden, ist ethische Orientierungshilfe mehr denn je gefragt. Im Folgenden kommen einige Medizinethiker zu Wort: Prof. Jan Schildmann, federführender Autor der Empfehlungen der Fachgesellschaften, Prof. Alena Buyx, die die Stellungnahme des Ethikrates erläutert, und Prof. Daniel Strech, der an einem Aufruf zu einer nationalen Taskforce „Covid-19-Evidenz“ mitgewirkt hat.

 

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Die schwierige Grenze

Was ist Therapie, wo beginnt Gen-Optimierung?

Berlin (pag) – Mit CRISPR-Cas lassen sich Krankheiten wie Krebs oder Sichelzellenanämie effektiv bekämpfen. Das Bundesforschungsministerium widmet der Genschere kürzlich eine eigene Konferenz, in deren Mittelpunkt der gesellschaftliche Dialog steht. Bei der Podiumsdiskussion wird deutlich, dass Eingriffe in die Keimbahn kritisch gesehen werden.

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Prof. Toni Cathomen, Direktor des Instituts für Transfusionsmedizin und Gentherapie am Universitätsklinikum Freiburg, nennt Chancen und Risiken der Genom-Editierung in der Keimbahn: Auf der einen Seite könne man Krankheiten vermeiden. Auf der anderen Seite existierten unbestimmte Risiken, wie etwa bei der Schaffung von Designer-Babys. „Meine persönliche Meinung ist, dass Eingriffe in die Keimbahn das falsche Instrument sind, um die Menschheit weiterzubringen“, meint er. „Wir müssen uns fragen, was ist es uns wirklich wert, Forschung in diese Richtung weiterzutreiben.“ Denn auch mit konventionellen Optionen könnten beispielsweise Eltern mit genetischen Defekten gesunde Kinder zur Welt bringen.

Grenze zwischen Heilung und „Designer-Baby“

Doch was sind überhaupt „gesunde“ Kinder? In diese Richtung zielt die Frage einer Zuhörerin. Könne man beim Down-Syndrom wirklich von einer Heilung sprechen, denn den betroffenen Kindern gehe es ja nicht schlecht. „Sie sind meistens ganz glücklich.“ Von den Teilnehmern der Podiumsdiskussion möchte die Frau wissen: „Wo würden Sie die Grenze zwischen der Heilung der Erbkrankheit und dem Designer-Baby setzen?“ Eine schwierige Frage, wie sich herausstellt. Eine Grenze zu ziehen sei abhängig vom Stand der Forschung und vom Stand der Wissenschaft, meint Leopoldina-Präsident Prof. Jörg Hacker. „Das muss man immer wieder neu betrachten und sich dann damit auseinandersetzen.“ Auch Cathomen sieht keine eindeutige Trennung zwischen

Die Genschere – aktuelle Forschungsbeispiel

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Ein Freiburger Forschungsteam nutzt die Genschere, um Krankheiten wie Krebs besser zu diagnostizieren. In einer Studie stellen die Forschenden einen auf dieser Technik basierenden Mikrofluidik-Chip vor, der kleine RNA-Stücke, die auf eine bestimmte Krebsart hinweisen, erkennt – schneller und mit größerer Genauigkeit als bisherige Verfahren. Die Forscher streben an, das System in etwa fünf bis zehn Jahren so weiterzuentwickeln, dass es für Krankheiten mit etablierten Mikro-RNA-Markern einen ersten Schnelltest gibt, der direkt in Arztpraxen verwendet wird

DNA-Sequenzwiederholungen können zu Krankheiten führen, lassen sich aber kaum untersuchen. Ein Verfahren von Forschenden des Max-Planck-Instituts für molekulare Genetik ermöglicht erstmals einen detaillierten Blick auf diesen zuvor unzugänglichen Bereich des Genoms. Dazu kombiniert es Nanopore-Sequenzierung, Stammzelltechnologie und CRISPR-Cas. Das Verfahren könnte die Diagnostik von verschiedenen angeborenen Erkrankungen und Krebserkrankungen verbessern. Man habe die Werkzeuge geschaffen, „mit denen jeder die dunkle Materie des Genoms erschließen kann“, sagt Studienleiter PD Dr. Franz-Josef Müller.

 

Therapie und Enhancement, also der Gen-Optimierung. Die Entscheidung könnten aber Ethikkommissionen treffen. „Mir wäre es wichtig, dass es genau diese eine Grenze nicht gibt“, sagt Prof. Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats. Er teilt die Auffassung der Fragestellerin: „Menschen, die Down-Syndrom haben, sind eine Ausdrucksform der Vielfalt menschlichen Daseins.“

„Keine kategorische Unantastbarkeit“

Der Ethikrat hat im Mai eine Stellungnahme zu Eingriffen in die menschliche Keimbahn verfasst. Er sieht nach derzeitigem Stand „keine kategorische Unantastbarkeit“, führt Dabrock in einem Impulsreferat vor der Diskussion aus. Das Gremium fordert ein internationales Moratorium, einen Aufschub für klinische Anwendungen. Ferner müsse der Diskurs gestärkt werden, eine internationale Institution sollte sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Auch Prof. Ewa Bartnik, Vertreterin der Weltgesundheitsorganisation, setzt sich für globale Lösungen ein. „Wir brauchen Regelungen, die auf der ganzen Welt gelten.“ Unabhängig von Eingriffen in die Keimbahn ist der Einsatz von CRISPR-Cas auch eine finanzielle Frage. Die Methode gilt als sehr kostspielig. Doch Cathomen betont: „Wir müssen das immer mit konventionellen Therapien gegenrechnen.“ Dann sehe man: Es ist gar nicht mehr so teuer. Bei der Behandlung von chronischen Krebspatienten kämen über kurz oder lang ebenfalls hohe Summen zusammen.
Festzuhalten bleibt: Die Diskussion – ethisch, medizinisch und finanziell – steht erst am Anfang. Das macht auch Thomas Rachel (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, auf der Konferenz deutlich. „Die Genom-Editierung ist neben dem Klimawandel und der Künstlichen Intelligenz im Moment das zentrale Zukunftsthema in der Wissenschaft.“

Weiterführender Link

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Genome Editing im verganenen Jahr eine Verbraucherkonferenz gewidmet. Link zur Abschlussveranstaltung: https://www.youtube.com/watch?v=iPMfLe0eM14&feature=youtu.be