In Kürze

Organspende: Bundesrat will Widerspruchslösung

Berlin (pag) – Der Bundesrat macht sich für die Widerspruchslösung bei Organspenden stark. Die Länderkammer folgt damit einem Entschließungsantrag auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg. Die Widerspruchslösung besagt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprechen, potenzielle Organspender sind. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz in die Wege zu leiten.

In Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach haben die Länder einen Mitstreiter. Bereits in der vergangenen Legislatur machte sich der Sozialdemokrat für die Widerspruchslösung stark. Ein Gesetzentwurf scheiterte aber. Die Mehrheit im Hohen Haus votierte für die erweiterte Zustimmungslösung. Diese habe sich in der Praxis aber nicht bewährt, meinen die Länder im beschlossenen Antrag. „Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniert seit beinahe zehn Jahren auf niedrigem Niveau. Folge des Organmangels ist der Tod auf der Warteliste beziehungsweise unzumutbar lange Wartezeiten auf ein Organangebot“, heißt es darin.

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Der Bundesrat bezieht sich unter anderem auf Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Ihr zufolge konnten von Januar bis Oktober 2023 2.480 Organe aus Deutschland und dem Eurotransplant-Verbund hierzulande transplantiert werden, immerhin rund 200 mehr als 2022. „Diese Zahlen sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass gerade in Deutschland immer noch ein eklatanter Mangel an Spenderorganen herrscht“, sagt der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. Axel Rahmel, im November auf dem Jahreskongress der Stiftung. Derzeit stünden rund 8.500 Menschen auf den Wartelisten.
Die Bundesärztekammer (BÄK) stellt sich hinter die Länderforderung. „Die Widerspruchslösung kann helfen, die große Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den tatsächlichen niedrigen Spendezahlen zu verringern“, glaubt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.