Berlin (pag) – Über Eizellspende im Ausland und Konsequenzen dieser Praxis im Inland hat kürzlich der Deutsche Ethikrat diskutiert. Zur Diskussion stellt der Ratsvorsitzende Prof. Peter Dabrock dabei folgende Frage: „Ist es eigentlich fair und nachvollziehbar, wenn wir Samen- und Embryospende erlauben oder als rechtlich möglich ansehen und die Eizellspende verbieten?“
Immer wieder nehmen Paare Angebote von Kliniken im Ausland wahr, um ihren Kinderwunsch mithilfe von Reproduktionstechnologien zu erfüllen, die in Deutschland verboten sind. Dazu gehört auch die Eizellspende. Bei der Veranstaltung des Ethikrates setzen sich Experten mit Gerechtigkeitsproblemen dieser Praxis auseinander.
Ratsmitglied Dr. Petra Thorn berät als Paar- und Familientherapeutin Frauen und Paare auch zu Fragen der Eizellspende. Sie erläutert, weshalb die Eizellspende ein sehr umstrittenes Verfahren sei: Die Spenderinnen gingen aufgrund des erforderlichen medizinischen Eingriffs ein Risiko für die eigene Gesundheit ein. „Zwischen den Empfängerpaaren und den Spenderinnen besteht ein Einkommensgefälle, und viele Frauen spenden wahrscheinlich nicht nur aus altruistischen, sondern auch finanziellen Gründen.“ Die Weltkarten der internationalen Reproduktionsmedizin seien stark in Bewegung geraten, berichtet die Ethnologin Prof. Michi Knecht, Universität Bremen. Auf Basis ökonomischer und rechtlicher Asymmetrien entständen große kommerzielle Märkte. Man müsse sich fragen, so Knecht, ob durch Reproduktionsmobilität „reicher“ Frauen und Paare die Gesundheitsrisiken auf Frauen in Ländern mit niedrigeren Einkommen verschoben würden und ob eine restriktive nationale Gesetzgebung wie die deutsche – wenngleich unbeabsichtigt – zur Folge habe, dass Ausbeutungsrisiken in andere Länder verlagert würden. Die Philosophin PD Dr. Susanne Lettow, Freie Universität Berlin, verlangt daher, bei den mit „reproduktiven Reisen“ verbundenen ethischen Fragen auch die Situation der Eizellspenderinnen im Ausland einzubeziehen. Aus Sicht der Medizinethikerin Prof. Claudia Wiesemann wirft das transnationale reproduktive Reisen ein massives Gerechtigkeitsproblem auf. Konkret nennt die stellvertretende Ratsvorsitzende die gesundheitliche Versorgung der Spenderinnen, die Nichtverfügbarkeit des Verfahrens für finanziell schwächer gestellte Paare hierzulande sowie die Ungleichbehandlung von Samen- und Eizellspende in Deutschland. Für konsequent hält sie es daher, das Verbot der Eizellspende im Embryonenschutzgesetz aufzuheben.