In Kürze

Leistungsbewilligungen: große Unterschiede zwischen den Kassen

Berlin (pag) – Bei der Bewilligung und Ablehnung von Leistungsanträgen bestehen teils erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Patientenbeauftragte der Bundesregierung in Auftrag gegeben hat.

Letzter Auftritt als Patientenbeauftragter der Bundesregierung: Karl-Josef Laumann ist ab sofort als Minister in der neuen NRW-Regierung für Arbeit und Gesundheit zuständig. © pag, Fiolka

Die in der Studie „Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen“ des IGES-Instituts festgestellten Unterschiede seien größtenteils nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt, kritisiert der frühere Patientenbeauftragte Karl-Josef Laumann. So werde beispielsweise bei den Leistungen zu Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Krankenkassen abgelehnt. Gegen rund jede vierte Ablehnung werde Widerspruch eingelegt (24,7 Prozent). Und weit mehr als jeder zweite eingelegte Widerspruch (56,4 Prozent) sei zumindest teilweise erfolgreich. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter treffe das sogar auf fast drei von vier Widersprüchen zu (72 Prozent). „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen“, kommentiert Laumann. „Es ist auch nicht zu erklären, wieso die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden bei den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen.“ Die Krankenkassen dürften nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. „Das untergräbt massiv das Vertrauen in die Krankenkassen“, so der ehemalige Staatssekretär weiter.
Er fordert mehr Transparenz. „Die Krankenkassen müssen in Zukunft verpflichtet werden, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und -ablehnungen zu veröffentlichen“, schlägt er vor. Außerdem müssten sie die Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren sowie die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen. Damit würden die Wahlfreiheit der Bürger und der Wettbewerb um Qualität unter den Kassen gestärkt.

Weiterführender Link zur Studie des IGES Instituts:

www.patientenbeauftragter.de/images/20170623_leistung/20170623_Studie_Leistungsbewilligungen-ablehnungen.pdf